meinheiten, und so können ja solche ebenfals in ih- ren Fluren die Einrichtung machen, daß ein gewis- ser District nicht von den Hirten bedarf betrieben werden.
Solte aber dieses Recht von der Landes- Obrigkeit dependiren, so könte man bey derselben um einen gewissen District anhalten, daß er von der Trift ausgenommen werde. Wenn man einer Herrschaft recht vorstellete, daß durch solche Cultur Nahrung in ein Land gebracht, und die Einkünfte der Obrigkeit vermehret würden, so glaube ich ge- wiß daß es würde erlaubet werden, in Betrachtung, daß es ja viel nützlicher und besser seyn würde, wenn man nicht nur allerhand schöne Früchte vor Men- schen und Viehe, sondern auch viele accisbare Waa- ren erzeugte, als wenn man ausnehmend schöne Aecker Brache liegen lässet.
Gesetzt auch, daß dergleichen Früchte um Michaelis müsten hinweg geschaffet werden, und daß man weiter keine Freyheit erhalten könte, so sind sie doch zu solcher Zeit gemeiniglich zur Reif- fung gelanget, daß sie können von dem Lande weg- geschaffet, und zum Theil verkauffet, zum Theil aber auch in den Gärten, Gruben oder Kellern verwahr- lich eingeschlagen und aufbehalten werden.
Es pflegen zwar die Schäfer und Metzger, wenn sie zuweilen bey uns im Herbste, nachdem die Früchte von den Aeckern weg sind, ihr Vieh darauf treiben, zu sagen: daß die Schafe wo sie hinträten lauter güldene Huf-Eisen hätten, indem
sie
der Aecker ohne Brache.
meinheiten, und ſo koͤnnen ja ſolche ebenfals in ih- ren Fluren die Einrichtung machen, daß ein gewiſ- ſer Diſtrict nicht von den Hirten bedarf betrieben werden.
Solte aber dieſes Recht von der Landes- Obrigkeit dependiren, ſo koͤnte man bey derſelben um einen gewiſſen Diſtrict anhalten, daß er von der Trift ausgenommen werde. Wenn man einer Herrſchaft recht vorſtellete, daß durch ſolche Cultur Nahrung in ein Land gebracht, und die Einkuͤnfte der Obrigkeit vermehret wuͤrden, ſo glaube ich ge- wiß daß es wuͤrde erlaubet werden, in Betrachtung, daß es ja viel nuͤtzlicher und beſſer ſeyn wuͤrde, wenn man nicht nur allerhand ſchoͤne Fruͤchte vor Men- ſchen und Viehe, ſondern auch viele accisbare Waa- ren erzeugte, als wenn man ausnehmend ſchoͤne Aecker Brache liegen laͤſſet.
Geſetzt auch, daß dergleichen Fruͤchte um Michaelis muͤſten hinweg geſchaffet werden, und daß man weiter keine Freyheit erhalten koͤnte, ſo ſind ſie doch zu ſolcher Zeit gemeiniglich zur Reif- fung gelanget, daß ſie koͤnnen von dem Lande weg- geſchaffet, und zum Theil verkauffet, zum Theil aber auch in den Gaͤrten, Gruben oder Kellern verwahr- lich eingeſchlagen und aufbehalten werden.
Es pflegen zwar die Schaͤfer und Metzger, wenn ſie zuweilen bey uns im Herbſte, nachdem die Fruͤchte von den Aeckern weg ſind, ihr Vieh darauf treiben, zu ſagen: daß die Schafe wo ſie hintraͤten lauter guͤldene Huf-Eiſen haͤtten, indem
ſie
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der Aecker ohne Brache.
meinheiten, und ſo koͤnnen ja ſolche ebenfals in ih-
ren Fluren die Einrichtung machen, daß ein gewiſ-
ſer Diſtrict nicht von den Hirten bedarf betrieben
werden.
Solte aber dieſes Recht von der Landes-
Obrigkeit dependiren, ſo koͤnte man bey derſelben
um einen gewiſſen Diſtrict anhalten, daß er von der
Trift ausgenommen werde. Wenn man einer
Herrſchaft recht vorſtellete, daß durch ſolche Cultur
Nahrung in ein Land gebracht, und die Einkuͤnfte
der Obrigkeit vermehret wuͤrden, ſo glaube ich ge-
wiß daß es wuͤrde erlaubet werden, in Betrachtung,
daß es ja viel nuͤtzlicher und beſſer ſeyn wuͤrde, wenn
man nicht nur allerhand ſchoͤne Fruͤchte vor Men-
ſchen und Viehe, ſondern auch viele accisbare Waa-
ren erzeugte, als wenn man ausnehmend ſchoͤne
Aecker Brache liegen laͤſſet.
Geſetzt auch, daß dergleichen Fruͤchte um
Michaelis muͤſten hinweg geſchaffet werden, und
daß man weiter keine Freyheit erhalten koͤnte, ſo
ſind ſie doch zu ſolcher Zeit gemeiniglich zur Reif-
fung gelanget, daß ſie koͤnnen von dem Lande weg-
geſchaffet, und zum Theil verkauffet, zum Theil aber
auch in den Gaͤrten, Gruben oder Kellern verwahr-
lich eingeſchlagen und aufbehalten werden.
Es pflegen zwar die Schaͤfer und Metzger,
wenn ſie zuweilen bey uns im Herbſte, nachdem
die Fruͤchte von den Aeckern weg ſind, ihr Vieh
darauf treiben, zu ſagen: daß die Schafe wo ſie
hintraͤten lauter guͤldene Huf-Eiſen haͤtten, indem
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Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz05_1754/112>, abgerufen am 10.02.2025.
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