Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

Bild:
<< vorherige Seite

samkeit / tapffern Helden muth / vnnd andere Fürstliche Tugende / darinnen J. F. G. also excelliret, daß sie jhres gleichen gar wenige / einen Superiorem aber vnnd Meister nicht leicht finden vnnd agnosciren werden: Welchs alles dann billig lobens werth.

Wir aber sollen fürnemlich dieses Wercks nicht vergessen / sondern mit danckbarem Gemüth hochpreisen vnnd rühmen / daß J. F. G. den rechten Gottesdienst in dieser vnd andern Stiffts-Kirchen restituiret haben.

An dem Baw des Tempels haben zwar die Stiffts Kirchen alhie / weil von den lieben Vorfahren ohne das gnugsam dazu deputiret, J. F. G. nicht groß von nöthen gehabt; Wiewol dieselbe / wo es von nöthen gewesen / sich alß ein rechtschaffener Josias im Werck erwiesen: Alß die überauß schöne Kirche zu Grüning; das Templum Musarum oder schöne newe Collegium zu Helmstad; der newe angefangene Kirchen baw in der Heinrich Stad etc gnugsam außweisen vnd bezeugen.

In restitution aber des Gesetzbuchs / daß ist / der heyligen Göttlichen Schrifft vnd Warheit / vnnd abschaffung der eingerissenen Mißbreuche / Abgötterey vnd sändlichen bösen Lebens der Geistlichen / haben sich J. F. G. gantz eiferig vnnd Fürstlich erwiesen.

ANNO 1591. den 23. Februarij, jhres alters im 27. der Regierung aber im 14. Jahr / sind J. F. G. in eignener Person zu Capittel gangen / vnd haben einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen Dom-Capittel in einer außführlichen vnnd zierlichen oration zu erkennen gegeben / was J. F. G. für eine Christliche reformation meditirte, vnd im Sinn hette: Da dann J. F. G. die vornemste Bäpstliche Irrthumb / von Anruffung der Heyligen / communion vnter einer Gestalt / Meß Opffer für die Lebendige vnd Todte / Busse / Beicht vnd Satisfaction, Rechtfertigung / Verdienst der Wercke / vnnd der gleichen: Item, die abergleubische Caeremonien des canonis missatici, Ohlung / Weihung / Procession, Außstössung

samkeit / tapffern Helden muth / vnnd andere Fürstliche Tugende / darinnen J. F. G. also excelliret, daß sie jhres gleichen gar wenige / einen Superiorem aber vnnd Meister nicht leicht finden vnnd agnosciren werden: Welchs alles dann billig lobens werth.

Wir aber sollen fürnemlich dieses Wercks nicht vergessen / sondern mit danckbarem Gemüth hochpreisen vnnd rühmen / daß J. F. G. den rechten Gottesdienst in dieser vnd andern Stiffts-Kirchen restituiret haben.

An dem Baw des Tempels haben zwar die Stiffts Kirchen alhie / weil von den lieben Vorfahren ohne das gnugsam dazu deputiret, J. F. G. nicht groß von nöthen gehabt; Wiewol dieselbe / wo es von nöthen gewesen / sich alß ein rechtschaffener Josias im Werck erwiesen: Alß die überauß schöne Kirche zu Grüning; das Templum Musarum oder schöne newe Collegium zu Helmstad; der newe angefangene Kirchen baw in der Heinrich Stad etc gnugsam außweisen vnd bezeugen.

In restitution aber des Gesetzbuchs / daß ist / der heyligen Göttlichen Schrifft vnd Warheit / vnnd abschaffung der eingerissenen Mißbreuche / Abgötterey vnd sändlichen bösen Lebens der Geistlichen / haben sich J. F. G. gantz eiferig vnnd Fürstlich erwiesen.

ANNO 1591. den 23. Februarij, jhres alters im 27. der Regierung aber im 14. Jahr / sind J. F. G. in eignener Person zu Capittel gangen / vnd haben einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen Dom-Capittel in einer außführlichen vnnd zierlichen oration zu erkennen gegeben / was J. F. G. für eine Christliche reformation meditirte, vnd im Sinn hette: Da dañ J. F. G. die vornemste Bäpstliche Irrthumb / von Anruffung der Heyligen / communion vnter einer Gestalt / Meß Opffer für die Lebendige vñ Todte / Busse / Beicht vnd Satisfaction, Rechtfertigung / Verdienst der Wercke / vnnd der gleichen: Item, die abergleubische Caeremonien des canonis missatici, Ohlung / Weihung / Procession, Außstössung

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0044"/>
samkeit / tapffern Helden muth / vnnd            andere Fürstliche Tugende / darinnen J. F. G. also excelliret, daß sie jhres gleichen gar            wenige / einen Superiorem aber vnnd Meister nicht leicht finden vnnd agnosciren werden:            Welchs alles dann billig lobens werth.</p>
        <p>Wir aber sollen fürnemlich dieses Wercks nicht vergessen / sondern mit danckbarem Gemüth            hochpreisen vnnd rühmen / daß J. F. G. den rechten Gottesdienst in dieser vnd andern            Stiffts-Kirchen restituiret haben.</p>
        <p>An dem Baw des Tempels haben zwar die Stiffts Kirchen alhie / weil von den lieben            Vorfahren ohne das gnugsam dazu deputiret, J. F. G. nicht groß von nöthen gehabt; Wiewol            dieselbe / wo es von nöthen gewesen / sich alß ein rechtschaffener Josias im Werck            erwiesen: Alß die überauß schöne Kirche zu Grüning; das Templum Musarum oder schöne newe            Collegium zu Helmstad; der newe angefangene Kirchen baw in der Heinrich Stad etc gnugsam            außweisen vnd bezeugen.</p>
        <p>In restitution aber des Gesetzbuchs / daß ist / der heyligen Göttlichen Schrifft vnd            Warheit / vnnd abschaffung der eingerissenen Mißbreuche / Abgötterey vnd sändlichen bösen            Lebens der Geistlichen / haben sich J. F. G. gantz eiferig vnnd Fürstlich erwiesen.</p>
        <p>ANNO 1591. den 23. Februarij, jhres alters im 27. der Regierung aber im 14. Jahr / sind            J. F. G. in eignener Person zu Capittel gangen / vnd haben einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen            Dom-Capittel in einer außführlichen vnnd zierlichen oration zu erkennen gegeben / was J.            F. G. für eine Christliche reformation meditirte, vnd im Sinn hette: Da dan&#x0303; J. F.            G. die vornemste Bäpstliche Irrthumb / von Anruffung der Heyligen / communion vnter einer            Gestalt / Meß Opffer für die Lebendige vn&#x0303; Todte / Busse / Beicht vnd Satisfaction,            Rechtfertigung / Verdienst der Wercke / vnnd der gleichen: Item, die abergleubische            Caeremonien des canonis missatici, Ohlung / Weihung / Procession, Außstössung
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0044] samkeit / tapffern Helden muth / vnnd andere Fürstliche Tugende / darinnen J. F. G. also excelliret, daß sie jhres gleichen gar wenige / einen Superiorem aber vnnd Meister nicht leicht finden vnnd agnosciren werden: Welchs alles dann billig lobens werth. Wir aber sollen fürnemlich dieses Wercks nicht vergessen / sondern mit danckbarem Gemüth hochpreisen vnnd rühmen / daß J. F. G. den rechten Gottesdienst in dieser vnd andern Stiffts-Kirchen restituiret haben. An dem Baw des Tempels haben zwar die Stiffts Kirchen alhie / weil von den lieben Vorfahren ohne das gnugsam dazu deputiret, J. F. G. nicht groß von nöthen gehabt; Wiewol dieselbe / wo es von nöthen gewesen / sich alß ein rechtschaffener Josias im Werck erwiesen: Alß die überauß schöne Kirche zu Grüning; das Templum Musarum oder schöne newe Collegium zu Helmstad; der newe angefangene Kirchen baw in der Heinrich Stad etc gnugsam außweisen vnd bezeugen. In restitution aber des Gesetzbuchs / daß ist / der heyligen Göttlichen Schrifft vnd Warheit / vnnd abschaffung der eingerissenen Mißbreuche / Abgötterey vnd sändlichen bösen Lebens der Geistlichen / haben sich J. F. G. gantz eiferig vnnd Fürstlich erwiesen. ANNO 1591. den 23. Februarij, jhres alters im 27. der Regierung aber im 14. Jahr / sind J. F. G. in eignener Person zu Capittel gangen / vnd haben einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen Dom-Capittel in einer außführlichen vnnd zierlichen oration zu erkennen gegeben / was J. F. G. für eine Christliche reformation meditirte, vnd im Sinn hette: Da dañ J. F. G. die vornemste Bäpstliche Irrthumb / von Anruffung der Heyligen / communion vnter einer Gestalt / Meß Opffer für die Lebendige vñ Todte / Busse / Beicht vnd Satisfaction, Rechtfertigung / Verdienst der Wercke / vnnd der gleichen: Item, die abergleubische Caeremonien des canonis missatici, Ohlung / Weihung / Procession, Außstössung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/44
Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/44>, abgerufen am 24.04.2024.