Gräntzen nie zu übertreten. Ein jeder sollte auf den andern genau sehen, daß er sich nicht mehr heraus nehme als ihm zustände. Was würde in dem Grosbrittannischen Staat für Unheil ent- stehen, wenn die Rechte der drey grossen Glieder, aus denen unser Staatscörper bestehet, nicht be- kannt und bey Gelegenheit verfochten wären? Die beyden Häuser, die das Recht haben Gesetze zu machen, würden eins das andere drücken, und ihm etwas abzuzwacken suchen: bis daß derjeni- ge, dem es obliegt über die Gesetze zu halten, sie beyderseits verschlingen würde.*
Sie werden sagen: wenn aber zwey verstän- dige Personen zusammen kommen - - -
Ja, mein Schatz; darin haben Sie recht. Allein wenn keine andere als verständige Perso- nen heyrathen sollten, - - Wie? wenn ich mich gar unterstünde zu behaupten, daß die mei- sten verständigen Personen unverheyrathet zu bleiben pflegten, weil sie allzu vieles zu bedencken finden, ehe sie einen Entschluß fassen können? Würde eine von uns beyden an das Heyrathen dencken, wenn diese Leute oder die Unsrigen uns nur zufrieden liessen?
Doch
* Um solcher Leser willen, die hier eine Dunckelheit fin- den, und wohl gar auf die drey Königreiche Eng- land, Schottland und Jrrland dencken möchteu, ist zu erinnern, daß der König und die beyden Häuser des Parlaments, nehmlich das Ober- und Unter-Haus verstanden werden.
Die Geſchichte
Graͤntzen nie zu uͤbertreten. Ein jeder ſollte auf den andern genau ſehen, daß er ſich nicht mehr heraus nehme als ihm zuſtaͤnde. Was wuͤrde in dem Grosbrittanniſchen Staat fuͤr Unheil ent- ſtehen, wenn die Rechte der drey groſſen Glieder, aus denen unſer Staatscoͤrper beſtehet, nicht be- kannt und bey Gelegenheit verfochten waͤren? Die beyden Haͤuſer, die das Recht haben Geſetze zu machen, wuͤrden eins das andere druͤcken, und ihm etwas abzuzwacken ſuchen: bis daß derjeni- ge, dem es obliegt uͤber die Geſetze zu halten, ſie beyderſeits verſchlingen wuͤrde.*
Sie werden ſagen: wenn aber zwey verſtaͤn- dige Perſonen zuſammen kommen ‒ ‒ ‒
Ja, mein Schatz; darin haben Sie recht. Allein wenn keine andere als verſtaͤndige Perſo- nen heyrathen ſollten, ‒ ‒ Wie? wenn ich mich gar unterſtuͤnde zu behaupten, daß die mei- ſten verſtaͤndigen Perſonen unverheyrathet zu bleiben pflegten, weil ſie allzu vieles zu bedencken finden, ehe ſie einen Entſchluß faſſen koͤnnen? Wuͤrde eine von uns beyden an das Heyrathen dencken, wenn dieſe Leute oder die Unſrigen uns nur zufrieden lieſſen?
Doch
* Um ſolcher Leſer willen, die hier eine Dunckelheit fin- den, und wohl gar auf die drey Koͤnigreiche Eng- land, Schottland und Jrrland dencken moͤchteu, iſt zu erinnern, daß der Koͤnig und die beyden Haͤuſer des Parlaments, nehmlich das Ober- und Unter-Haus verſtanden werden.
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Die Geſchichte
Graͤntzen nie zu uͤbertreten. Ein jeder ſollte auf
den andern genau ſehen, daß er ſich nicht mehr
heraus nehme als ihm zuſtaͤnde. Was wuͤrde
in dem Grosbrittanniſchen Staat fuͤr Unheil ent-
ſtehen, wenn die Rechte der drey groſſen Glieder,
aus denen unſer Staatscoͤrper beſtehet, nicht be-
kannt und bey Gelegenheit verfochten waͤren?
Die beyden Haͤuſer, die das Recht haben Geſetze
zu machen, wuͤrden eins das andere druͤcken, und
ihm etwas abzuzwacken ſuchen: bis daß derjeni-
ge, dem es obliegt uͤber die Geſetze zu halten,
ſie beyderſeits verſchlingen wuͤrde. *
Sie werden ſagen: wenn aber zwey verſtaͤn-
dige Perſonen zuſammen kommen ‒ ‒ ‒
Ja, mein Schatz; darin haben Sie recht.
Allein wenn keine andere als verſtaͤndige Perſo-
nen heyrathen ſollten, ‒ ‒ Wie? wenn ich
mich gar unterſtuͤnde zu behaupten, daß die mei-
ſten verſtaͤndigen Perſonen unverheyrathet zu
bleiben pflegten, weil ſie allzu vieles zu bedencken
finden, ehe ſie einen Entſchluß faſſen koͤnnen?
Wuͤrde eine von uns beyden an das Heyrathen
dencken, wenn dieſe Leute oder die Unſrigen uns
nur zufrieden lieſſen?
Doch
* Um ſolcher Leſer willen, die hier eine Dunckelheit fin-
den, und wohl gar auf die drey Koͤnigreiche Eng-
land, Schottland und Jrrland dencken moͤchteu, iſt
zu erinnern, daß der Koͤnig und die beyden Haͤuſer
des Parlaments, nehmlich das Ober- und Unter-Haus
verſtanden werden.
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 2. Göttingen, 1748, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa02_1748/230>, abgerufen am 15.09.2024.
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