Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.Verteilung der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Preußens auf Provinzen und außerpreußische Staatsgebiete. ![]() 3. Bauliche Entwicklung. Der weitere Ausbau der preußisch-hessischen Staatsbahnen erfolgte im wesentlichen durch die Herstellung von Nebenbahnen (vgl. den Art. Lokalbahnen, Bd. VII, S. 128 f.), für deren Anlage und Betrieb die grundsätzlichen Bestimmungen gleich nach dem Übergang zum Staatsbahnsystem festgestellt wurden. Erst in den letzten Jahren sind wieder größere Strecken von Hauptbahnen gebaut worden. Über die Erweiterung des Eisenbahnnetzes sind im Artikel 11 des Vertrags vom 23. Juni 1896 zwischen Preußen und Hessen (s. o.) besondere Vereinbarungen getroffen. Im allgemeinen bleibt den beiden Staaten die Herstellung neuer Bahnen in ihren Gebieten freigestellt, aber die Zeit und die Bedingungen des Eintritts der hessischen Bahnen in die Gemeinschaft bedarf besonderer Verständigung; die preußischen neuen Bahnen treten sogleich in die Gemeinschaft ein, und die Verteilung der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Preußens auf Provinzen und außerpreußische Staatsgebiete. ![]() 3. Bauliche Entwicklung. Der weitere Ausbau der preußisch-hessischen Staatsbahnen erfolgte im wesentlichen durch die Herstellung von Nebenbahnen (vgl. den Art. Lokalbahnen, Bd. VII, S. 128 f.), für deren Anlage und Betrieb die grundsätzlichen Bestimmungen gleich nach dem Übergang zum Staatsbahnsystem festgestellt wurden. Erst in den letzten Jahren sind wieder größere Strecken von Hauptbahnen gebaut worden. Über die Erweiterung des Eisenbahnnetzes sind im Artikel 11 des Vertrags vom 23. Juni 1896 zwischen Preußen und Hessen (s. o.) besondere Vereinbarungen getroffen. Im allgemeinen bleibt den beiden Staaten die Herstellung neuer Bahnen in ihren Gebieten freigestellt, aber die Zeit und die Bedingungen des Eintritts der hessischen Bahnen in die Gemeinschaft bedarf besonderer Verständigung; die preußischen neuen Bahnen treten sogleich in die Gemeinschaft ein, und die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <pb facs="#f0146" n="132"/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen08_1917/figures/roell_eisenbahnwesen08_1917_figure-0439.jpg" rendition="#c"> <head><hi rendition="#g">Verteilung</hi> der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Preußens auf Provinzen und außerpreußische Staatsgebiete.</head><lb/> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>3. <hi rendition="#g">Bauliche Entwicklung.</hi> Der weitere Ausbau der preußisch-hessischen Staatsbahnen erfolgte im wesentlichen durch die Herstellung von Nebenbahnen (vgl. den Art. Lokalbahnen, Bd. VII, S. 128 f.), für deren Anlage und Betrieb die grundsätzlichen Bestimmungen gleich nach dem Übergang zum Staatsbahnsystem festgestellt wurden. Erst in den letzten Jahren sind wieder größere Strecken von Hauptbahnen gebaut worden. Über die Erweiterung des Eisenbahnnetzes sind im Artikel 11 des Vertrags vom 23. Juni 1896 zwischen Preußen und Hessen (s. o.) besondere Vereinbarungen getroffen. Im allgemeinen bleibt den beiden Staaten die Herstellung neuer Bahnen in ihren Gebieten freigestellt, aber die Zeit und die Bedingungen des Eintritts der hessischen Bahnen in die Gemeinschaft bedarf besonderer Verständigung; die preußischen neuen Bahnen treten sogleich in die Gemeinschaft ein, und die </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [132/0146]
Verteilung der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen Preußens auf Provinzen und außerpreußische Staatsgebiete.
3. Bauliche Entwicklung. Der weitere Ausbau der preußisch-hessischen Staatsbahnen erfolgte im wesentlichen durch die Herstellung von Nebenbahnen (vgl. den Art. Lokalbahnen, Bd. VII, S. 128 f.), für deren Anlage und Betrieb die grundsätzlichen Bestimmungen gleich nach dem Übergang zum Staatsbahnsystem festgestellt wurden. Erst in den letzten Jahren sind wieder größere Strecken von Hauptbahnen gebaut worden. Über die Erweiterung des Eisenbahnnetzes sind im Artikel 11 des Vertrags vom 23. Juni 1896 zwischen Preußen und Hessen (s. o.) besondere Vereinbarungen getroffen. Im allgemeinen bleibt den beiden Staaten die Herstellung neuer Bahnen in ihren Gebieten freigestellt, aber die Zeit und die Bedingungen des Eintritts der hessischen Bahnen in die Gemeinschaft bedarf besonderer Verständigung; die preußischen neuen Bahnen treten sogleich in die Gemeinschaft ein, und die
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| Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/146>, abgerufen am 11.09.2024. |



