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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Für die Beförderung von Pferden in bahneigenen Stallungswagen gelten nach dem deutschen Tarif die Tarifbestimmungen für Privattierwagen, jedoch wird, wenn sie zur ausschließlichen Benutzung verlangt werden, die Fracht nach der Gesamtzahl der im Wagen vorhandenen Stände berechnet.

Nach dem österreichischen Tarif wird für Pferde in Stallwagen die tarifmäßige Fracht mit einem Zuschlag von 50% erhoben, wenn die Beförderung mit gemischtem Vieh- oder Güterzug erfolgt. Für zu Personen- oder Schnellzügen angenommene Pferde werden Stallwagen ohne Erhebung einer Gebühr beigestellt.


Pferderampen, feste oder bewegliche Rampen zur Verladung und Entladung von Pferden, in der Regel auch anderen Ladezwecken dienend (s. Rampen).


Pferdewagen (horse-boxes, horse cars; waggons a chevaux, waggons ecuries) (Luxuspferde-, Stallwagen), gedeckte Güterwagen, die ausschließlich für Pferdebeförderung dienen und zu diesem Zweck mit besonderen Einrichtungen bleibend versehen sind.

Die P. sollen ein sicheres und leichtes Ein- und Ausladen der Pferde gestatten; die Stände müssen so beschaffen sein, daß die Pferde sich weder gegenseitig noch an Wagenteilen verletzen können.

Die Pferde sollen während der Fahrt überwacht, getränkt und gefüttert werden können.

Für genügende Lüftung und Beleuchtung der Wagen soll vorgesorgt sein.

Der Fußboden darf nicht zu glatt sein und muß leicht gereinigt werden können.

Die P. sollen weicher abgefedert sein wie gewöhnliche Güterwagen.

Um P. auch in Personenzügen befördern zu können, werden sie mit Laufbrettern und mit Leitungen für durchgehende Bremsen und für Dampfheizungen eingerichtet.

Zum Ein- und Ausladen dienen Seitenwandschubtüren oder 2teilige Klapptüren von 1·5-2·0 m lichter Weite oder Stirnwandtüren; vereinzelt sind die Wagen mit beiden Arten von Türen versehen, um die Pferde sowohl an Längsrampen als auch an Stirnrampen aus- und einladen zu können.

Die 2teiligen Klapptüren sind meist so eingerichtet, daß der untere, in kräftigen Scharnieren


Abb. 54. Pferdewagen der preußisch-hessischen Staatsbahnen.
umlegbare Teil als Verladebrücke zu benutzen ist.

Die Stirnwandtüren werden gewöhnlich als 2flügelige Drehtüren mit 1-1·5 m lichter Weite hergestellt und führen entweder auf Plattformen mit abnehmbarem Geländer oder umlegbaren Geländerbruststangen oder unmittelbar auf umlegbare Verladebrücken.

Für die Beförderung von Pferden in bahneigenen Stallungswagen gelten nach dem deutschen Tarif die Tarifbestimmungen für Privattierwagen, jedoch wird, wenn sie zur ausschließlichen Benutzung verlangt werden, die Fracht nach der Gesamtzahl der im Wagen vorhandenen Stände berechnet.

Nach dem österreichischen Tarif wird für Pferde in Stallwagen die tarifmäßige Fracht mit einem Zuschlag von 50% erhoben, wenn die Beförderung mit gemischtem Vieh- oder Güterzug erfolgt. Für zu Personen- oder Schnellzügen angenommene Pferde werden Stallwagen ohne Erhebung einer Gebühr beigestellt.


Pferderampen, feste oder bewegliche Rampen zur Verladung und Entladung von Pferden, in der Regel auch anderen Ladezwecken dienend (s. Rampen).


Pferdewagen (horse-boxes, horse cars; waggons à chevaux, waggons écuries) (Luxuspferde-, Stallwagen), gedeckte Güterwagen, die ausschließlich für Pferdebeförderung dienen und zu diesem Zweck mit besonderen Einrichtungen bleibend versehen sind.

Die P. sollen ein sicheres und leichtes Ein- und Ausladen der Pferde gestatten; die Stände müssen so beschaffen sein, daß die Pferde sich weder gegenseitig noch an Wagenteilen verletzen können.

Die Pferde sollen während der Fahrt überwacht, getränkt und gefüttert werden können.

Für genügende Lüftung und Beleuchtung der Wagen soll vorgesorgt sein.

Der Fußboden darf nicht zu glatt sein und muß leicht gereinigt werden können.

Die P. sollen weicher abgefedert sein wie gewöhnliche Güterwagen.

Um P. auch in Personenzügen befördern zu können, werden sie mit Laufbrettern und mit Leitungen für durchgehende Bremsen und für Dampfheizungen eingerichtet.

Zum Ein- und Ausladen dienen Seitenwandschubtüren oder 2teilige Klapptüren von 1·5–2·0 m lichter Weite oder Stirnwandtüren; vereinzelt sind die Wagen mit beiden Arten von Türen versehen, um die Pferde sowohl an Längsrampen als auch an Stirnrampen aus- und einladen zu können.

Die 2teiligen Klapptüren sind meist so eingerichtet, daß der untere, in kräftigen Scharnieren


Abb. 54. Pferdewagen der preußisch-hessischen Staatsbahnen.
umlegbare Teil als Verladebrücke zu benutzen ist.

Die Stirnwandtüren werden gewöhnlich als 2flügelige Drehtüren mit 1–1·5 m lichter Weite hergestellt und führen entweder auf Plattformen mit abnehmbarem Geländer oder umlegbaren Geländerbruststangen oder unmittelbar auf umlegbare Verladebrücken.

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[69/0081] Für die Beförderung von Pferden in bahneigenen Stallungswagen gelten nach dem deutschen Tarif die Tarifbestimmungen für Privattierwagen, jedoch wird, wenn sie zur ausschließlichen Benutzung verlangt werden, die Fracht nach der Gesamtzahl der im Wagen vorhandenen Stände berechnet. Nach dem österreichischen Tarif wird für Pferde in Stallwagen die tarifmäßige Fracht mit einem Zuschlag von 50% erhoben, wenn die Beförderung mit gemischtem Vieh- oder Güterzug erfolgt. Für zu Personen- oder Schnellzügen angenommene Pferde werden Stallwagen ohne Erhebung einer Gebühr beigestellt. Pferderampen, feste oder bewegliche Rampen zur Verladung und Entladung von Pferden, in der Regel auch anderen Ladezwecken dienend (s. Rampen). Pferdewagen (horse-boxes, horse cars; waggons à chevaux, waggons écuries) (Luxuspferde-, Stallwagen), gedeckte Güterwagen, die ausschließlich für Pferdebeförderung dienen und zu diesem Zweck mit besonderen Einrichtungen bleibend versehen sind. Die P. sollen ein sicheres und leichtes Ein- und Ausladen der Pferde gestatten; die Stände müssen so beschaffen sein, daß die Pferde sich weder gegenseitig noch an Wagenteilen verletzen können. Die Pferde sollen während der Fahrt überwacht, getränkt und gefüttert werden können. Für genügende Lüftung und Beleuchtung der Wagen soll vorgesorgt sein. Der Fußboden darf nicht zu glatt sein und muß leicht gereinigt werden können. Die P. sollen weicher abgefedert sein wie gewöhnliche Güterwagen. Um P. auch in Personenzügen befördern zu können, werden sie mit Laufbrettern und mit Leitungen für durchgehende Bremsen und für Dampfheizungen eingerichtet. Zum Ein- und Ausladen dienen Seitenwandschubtüren oder 2teilige Klapptüren von 1·5–2·0 m lichter Weite oder Stirnwandtüren; vereinzelt sind die Wagen mit beiden Arten von Türen versehen, um die Pferde sowohl an Längsrampen als auch an Stirnrampen aus- und einladen zu können. Die 2teiligen Klapptüren sind meist so eingerichtet, daß der untere, in kräftigen Scharnieren [Abbildung Abb. 54. Pferdewagen der preußisch-hessischen Staatsbahnen. ] umlegbare Teil als Verladebrücke zu benutzen ist. Die Stirnwandtüren werden gewöhnlich als 2flügelige Drehtüren mit 1–1·5 m lichter Weite hergestellt und führen entweder auf Plattformen mit abnehmbarem Geländer oder umlegbaren Geländerbruststangen oder unmittelbar auf umlegbare Verladebrücken.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/81>, abgerufen am 11.10.2024.