Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.vereinigt sind (Abb. 245). Die Breite der Brücke; d. i. die nutzbare Breite der Brückenfahrbahn zwischen den Geländern oder den sie seitlich begrenzenden Tragwänden, richtet sich nach der Wichtigkeit und Frequenz der Straße. Gewöhnlich ist sie schon durch ![]() Abb. 244. Die kleinste Breite für eine Fahrbrücke von ganz geringer Frequenz und kurzer Länge ist 3·0 m doch wird man sie in der Regel nicht unter 4·5-5·0 m bemessen. In Österreich werden die in öffentlichen Straßen gelegenen Brücken nach 3 Klassen unterschieden, für deren Breite folgende Mindestmaße eingehalten werden sollen: ![]() Abb. 245. Abb. 246. Abb. 247. Abb. 248.
Brücken in städtischen Straßenzügen erhalten meist größere Breiten. Man rechnet für 3 Wagenreihen eine erforderliche Fahrbahnbreite von 7-8 m, für 4 Wagenreihen 9-10 m; hierzu kommen noch die Fußwege, bei Stadtbrücken mit je 2-4 m Breite. Der Querschnitt des Oberbaues einer S. ist in einer Höhe von mindestens 4·5 m über der Fahrbahnoberfläche und von 2·5 m über den Gehwegen von allen Konstruktionsteilen freizuhalten. Gewichtsangaben für eiserne S. (nach Engesser). ![]() vereinigt sind (Abb. 245). Die Breite der Brücke; d. i. die nutzbare Breite der Brückenfahrbahn zwischen den Geländern oder den sie seitlich begrenzenden Tragwänden, richtet sich nach der Wichtigkeit und Frequenz der Straße. Gewöhnlich ist sie schon durch ![]() Abb. 244. Die kleinste Breite für eine Fahrbrücke von ganz geringer Frequenz und kurzer Länge ist 3·0 m doch wird man sie in der Regel nicht unter 4·5–5·0 m bemessen. In Österreich werden die in öffentlichen Straßen gelegenen Brücken nach 3 Klassen unterschieden, für deren Breite folgende Mindestmaße eingehalten werden sollen: ![]() Abb. 245. Abb. 246. Abb. 247. Abb. 248.
Brücken in städtischen Straßenzügen erhalten meist größere Breiten. Man rechnet für 3 Wagenreihen eine erforderliche Fahrbahnbreite von 7–8 m, für 4 Wagenreihen 9–10 m; hierzu kommen noch die Fußwege, bei Stadtbrücken mit je 2–4 m Breite. Der Querschnitt des Oberbaues einer S. ist in einer Höhe von mindestens 4·5 m über der Fahrbahnoberfläche und von 2·5 m über den Gehwegen von allen Konstruktionsteilen freizuhalten. Gewichtsangaben für eiserne S. (nach Engesser). ![]() <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0251" n="241"/> vereinigt sind (Abb. 245). Die Breite der Brücke; d. i. die nutzbare Breite der Brückenfahrbahn zwischen den Geländern oder den sie seitlich begrenzenden Tragwänden, richtet sich nach der Wichtigkeit und Frequenz der Straße. Gewöhnlich ist sie schon durch<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0336.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 244.</head><lb/></figure><lb/> deren Breite bestimmt, doch sind bei untergeordneten Wegen Einschränkungen zulässig.</p><lb/> <p>Die kleinste Breite für eine Fahrbrücke von ganz geringer Frequenz und kurzer Länge ist 3·0 <hi rendition="#i">m</hi> doch wird man sie in der Regel nicht unter 4·5–5·0 <hi rendition="#i">m</hi> bemessen. In Österreich werden die in öffentlichen Straßen gelegenen Brücken nach 3 Klassen unterschieden, für deren Breite folgende Mindestmaße eingehalten werden sollen:</p><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0337.jpg" rendition="#c"> <head>Abb. 245.</head><lb/> </figure><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0339.jpg"> <head>Abb. 246.</head><lb/> </figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0340.jpg"> <head>Abb. 247.</head><lb/> </figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0338.jpg"> <head>Abb. 248.</head><lb/> </figure><lb/> <table> <row> <cell/> <cell rendition="#c">Außen liegende</cell> <cell rendition="#c">Innen liegende</cell> </row><lb/> <row> <cell/> <cell rendition="#c">Fußwege (Abb. 246)</cell> <cell rendition="#c">Fußwege (Abb. 247)</cell> </row><lb/> <row> <cell>Brücken I. Klasse</cell> <cell><hi rendition="#i">a</hi> = 5·8 <hi rendition="#i">m b</hi> = 1·5 <hi rendition="#i">m</hi></cell> <cell><hi rendition="#i">a</hi> = 7·0 <hi rendition="#i">m b</hi> = 1·20 <hi rendition="#i">m</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>Brücken II. Klasse</cell> <cell><hi rendition="#i">a</hi> = 5·3 <hi rendition="#i">m b</hi> = 1·2 <hi rendition="#i">m</hi></cell> <cell><hi rendition="#i">a</hi> = 6·4 <hi rendition="#i">m b</hi> = 1·00 <hi rendition="#i">m</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>Brücken III. Klasse</cell> <cell/> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>ohne getrennte</cell> <cell/> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>Fußwege (Abb. 248)</cell> <cell/> <cell><hi rendition="#i">a</hi> = 5·0 <hi rendition="#i">m</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>Brücken in städtischen Straßenzügen erhalten meist größere Breiten. Man rechnet für 3 Wagenreihen eine erforderliche Fahrbahnbreite von 7–8 <hi rendition="#i">m,</hi> für 4 Wagenreihen 9–10 <hi rendition="#i">m;</hi> hierzu kommen noch die Fußwege, bei Stadtbrücken mit je 2–4 <hi rendition="#i">m</hi> Breite.</p><lb/> <p>Der Querschnitt des Oberbaues einer S. ist in einer Höhe von mindestens 4·5 <hi rendition="#i">m</hi> über der Fahrbahnoberfläche und von 2·5 <hi rendition="#i">m</hi> über den Gehwegen von allen Konstruktionsteilen freizuhalten.</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0341.jpg" rendition="#c"> <head><hi rendition="#g">Gewichtsangaben für eiserne</hi> S. (nach <hi rendition="#g">Engesser</hi>).</head><lb/> <row> <cell/> </row> </table><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [241/0251]
vereinigt sind (Abb. 245). Die Breite der Brücke; d. i. die nutzbare Breite der Brückenfahrbahn zwischen den Geländern oder den sie seitlich begrenzenden Tragwänden, richtet sich nach der Wichtigkeit und Frequenz der Straße. Gewöhnlich ist sie schon durch
[Abbildung Abb. 244.
]
deren Breite bestimmt, doch sind bei untergeordneten Wegen Einschränkungen zulässig.
Die kleinste Breite für eine Fahrbrücke von ganz geringer Frequenz und kurzer Länge ist 3·0 m doch wird man sie in der Regel nicht unter 4·5–5·0 m bemessen. In Österreich werden die in öffentlichen Straßen gelegenen Brücken nach 3 Klassen unterschieden, für deren Breite folgende Mindestmaße eingehalten werden sollen:
[Abbildung Abb. 245.
]
[Abbildung Abb. 246.
]
[Abbildung Abb. 247.
]
[Abbildung Abb. 248.
]
Außen liegende Innen liegende
Fußwege (Abb. 246) Fußwege (Abb. 247)
Brücken I. Klasse a = 5·8 m b = 1·5 m a = 7·0 m b = 1·20 m
Brücken II. Klasse a = 5·3 m b = 1·2 m a = 6·4 m b = 1·00 m
Brücken III. Klasse
ohne getrennte
Fußwege (Abb. 248) a = 5·0 m
Brücken in städtischen Straßenzügen erhalten meist größere Breiten. Man rechnet für 3 Wagenreihen eine erforderliche Fahrbahnbreite von 7–8 m, für 4 Wagenreihen 9–10 m; hierzu kommen noch die Fußwege, bei Stadtbrücken mit je 2–4 m Breite.
Der Querschnitt des Oberbaues einer S. ist in einer Höhe von mindestens 4·5 m über der Fahrbahnoberfläche und von 2·5 m über den Gehwegen von allen Konstruktionsteilen freizuhalten.
Gewichtsangaben für eiserne S. (nach Engesser).
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