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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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Jagdgeschichte
des achtzehnten Jahrhunderts.

Ich mache den Anfang der Jagdgeschichte
im achtzehnten Jahrhunderte mit der
Chursächsischen, weil die Jagd hier durch vie-
le Verordnungen bereichert wurde.

Gleich zu Anfange des achtzehnten Jahr-
hunderts wurden in Chursachsen die Jagdzei-
ten und Jagdtermine nach dem neuen Ka-
lender eingerichtet; im J. 1703 die Anhal-
tung der mit Büchsen und Gewehr herum-
schweifenden Jägerpursche befohlen; um der
Jagd etwas aufzuhelfen, die durch allerhand
Uebel sehr geschwächt war, wurden 1709 die
Koppel- und Niederjagden auf dieses Jahr ein-
gestellt. 1711 ergieng von neuem ein Man-
dat gegen die Wilddiebereyen, und 1712 ein
anderes den Anfang und die Endigung der
Jagdzeiten betreffend a); und noch ein anderes
wegen der Rügensachen in Jagd- und Forstge-
genständen. 1715 wurde alles Hetzen, Jagen,
Schießen in den Königlichen und des Königl.
Churprinzens Gehegen um Dresden gänzlich
untersagt; 1716 ergieng ein Befehl gegen die
von einigen Lehnrichtern gemißbrauchte Nie-

der-
a) S. C. A. T. I.

Jagdgeſchichte
des achtzehnten Jahrhunderts.

Ich mache den Anfang der Jagdgeſchichte
im achtzehnten Jahrhunderte mit der
Churſaͤchſiſchen, weil die Jagd hier durch vie-
le Verordnungen bereichert wurde.

Gleich zu Anfange des achtzehnten Jahr-
hunderts wurden in Churſachſen die Jagdzei-
ten und Jagdtermine nach dem neuen Ka-
lender eingerichtet; im J. 1703 die Anhal-
tung der mit Buͤchſen und Gewehr herum-
ſchweifenden Jaͤgerpurſche befohlen; um der
Jagd etwas aufzuhelfen, die durch allerhand
Uebel ſehr geſchwaͤcht war, wurden 1709 die
Koppel- und Niederjagden auf dieſes Jahr ein-
geſtellt. 1711 ergieng von neuem ein Man-
dat gegen die Wilddiebereyen, und 1712 ein
anderes den Anfang und die Endigung der
Jagdzeiten betreffend a); und noch ein anderes
wegen der Ruͤgenſachen in Jagd- und Forſtge-
genſtaͤnden. 1715 wurde alles Hetzen, Jagen,
Schießen in den Koͤniglichen und des Koͤnigl.
Churprinzens Gehegen um Dresden gaͤnzlich
unterſagt; 1716 ergieng ein Befehl gegen die
von einigen Lehnrichtern gemißbrauchte Nie-

der-
a) S. C. A. T. I.
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[454/0464] Jagdgeſchichte des achtzehnten Jahrhunderts. Ich mache den Anfang der Jagdgeſchichte im achtzehnten Jahrhunderte mit der Churſaͤchſiſchen, weil die Jagd hier durch vie- le Verordnungen bereichert wurde. Gleich zu Anfange des achtzehnten Jahr- hunderts wurden in Churſachſen die Jagdzei- ten und Jagdtermine nach dem neuen Ka- lender eingerichtet; im J. 1703 die Anhal- tung der mit Buͤchſen und Gewehr herum- ſchweifenden Jaͤgerpurſche befohlen; um der Jagd etwas aufzuhelfen, die durch allerhand Uebel ſehr geſchwaͤcht war, wurden 1709 die Koppel- und Niederjagden auf dieſes Jahr ein- geſtellt. 1711 ergieng von neuem ein Man- dat gegen die Wilddiebereyen, und 1712 ein anderes den Anfang und die Endigung der Jagdzeiten betreffend a); und noch ein anderes wegen der Ruͤgenſachen in Jagd- und Forſtge- genſtaͤnden. 1715 wurde alles Hetzen, Jagen, Schießen in den Koͤniglichen und des Koͤnigl. Churprinzens Gehegen um Dresden gaͤnzlich unterſagt; 1716 ergieng ein Befehl gegen die von einigen Lehnrichtern gemißbrauchte Nie- der- a) S. C. A. T. I.

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/464>, abgerufen am 29.03.2024.