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Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896.

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Färben und Drucken.
Ahnlich kann man Chromgelb und andere Farben auf dem Stoffe be-
festigen, indem man sie innerhalb des Gewebes entstehen läßt.

Außer durch Färben stellt man farbige Gewebe nun auch auf
einem andern Wege, der sich mehr dem Bemalen an die Seite stellt,
nämlich durch Bedrucken mit Farben, her. Das Bedrucken von Geweben
findet mittels Platten oder Walzen in derselben Weise statt, wie der
Buchdruck, nur wendet man natürlich andere Farbenmischungen an.
Während für den Papierdruck Firnisfarben dienen, wird für den Zeug-
druck die Farbmasse mit Eiweiß, Mehl, Stärke, Gummi und ähnlichen
Klebemitteln angerieben. Bei der einfachsten Art des Zeugdrucks be-
gnügt man sich damit, die aufgedruckte Farbe einfach trocknen zu lassen.
In der Regel werden die bedruckten Gewebe dem "Dämpfen" unter-
worfen, dessen Hauptzweck es ist, die aufgedruckte Farbmasse unlöslich
und somit dauerhaft zu machen. Das Dämpfen besteht darin, daß
man das Zeug in geschlossenen Kesseln aufhängt, durch die man dann
gespannten Dampf streichen läßt. Man muß vor allen Dingen darauf
achten, daß sich auf dem bedruckten Stoffe kein Wasser verdichtet,
da sonst die Farbe auslaufen und schmieren würde, eben deshalb wendet
man Dampf von höherer Temperatur als 100°C. an.



Das Buch der Erfindungen 27

Färben und Drucken.
Ahnlich kann man Chromgelb und andere Farben auf dem Stoffe be-
feſtigen, indem man ſie innerhalb des Gewebes entſtehen läßt.

Außer durch Färben ſtellt man farbige Gewebe nun auch auf
einem andern Wege, der ſich mehr dem Bemalen an die Seite ſtellt,
nämlich durch Bedrucken mit Farben, her. Das Bedrucken von Geweben
findet mittels Platten oder Walzen in derſelben Weiſe ſtatt, wie der
Buchdruck, nur wendet man natürlich andere Farbenmiſchungen an.
Während für den Papierdruck Firnisfarben dienen, wird für den Zeug-
druck die Farbmaſſe mit Eiweiß, Mehl, Stärke, Gummi und ähnlichen
Klebemitteln angerieben. Bei der einfachſten Art des Zeugdrucks be-
gnügt man ſich damit, die aufgedruckte Farbe einfach trocknen zu laſſen.
In der Regel werden die bedruckten Gewebe dem „Dämpfen“ unter-
worfen, deſſen Hauptzweck es iſt, die aufgedruckte Farbmaſſe unlöslich
und ſomit dauerhaft zu machen. Das Dämpfen beſteht darin, daß
man das Zeug in geſchloſſenen Keſſeln aufhängt, durch die man dann
geſpannten Dampf ſtreichen läßt. Man muß vor allen Dingen darauf
achten, daß ſich auf dem bedruckten Stoffe kein Waſſer verdichtet,
da ſonſt die Farbe auslaufen und ſchmieren würde, eben deshalb wendet
man Dampf von höherer Temperatur als 100°C. an.



Das Buch der Erfindungen 27
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[417/0435] Färben und Drucken. Ahnlich kann man Chromgelb und andere Farben auf dem Stoffe be- feſtigen, indem man ſie innerhalb des Gewebes entſtehen läßt. Außer durch Färben ſtellt man farbige Gewebe nun auch auf einem andern Wege, der ſich mehr dem Bemalen an die Seite ſtellt, nämlich durch Bedrucken mit Farben, her. Das Bedrucken von Geweben findet mittels Platten oder Walzen in derſelben Weiſe ſtatt, wie der Buchdruck, nur wendet man natürlich andere Farbenmiſchungen an. Während für den Papierdruck Firnisfarben dienen, wird für den Zeug- druck die Farbmaſſe mit Eiweiß, Mehl, Stärke, Gummi und ähnlichen Klebemitteln angerieben. Bei der einfachſten Art des Zeugdrucks be- gnügt man ſich damit, die aufgedruckte Farbe einfach trocknen zu laſſen. In der Regel werden die bedruckten Gewebe dem „Dämpfen“ unter- worfen, deſſen Hauptzweck es iſt, die aufgedruckte Farbmaſſe unlöslich und ſomit dauerhaft zu machen. Das Dämpfen beſteht darin, daß man das Zeug in geſchloſſenen Keſſeln aufhängt, durch die man dann geſpannten Dampf ſtreichen läßt. Man muß vor allen Dingen darauf achten, daß ſich auf dem bedruckten Stoffe kein Waſſer verdichtet, da ſonſt die Farbe auslaufen und ſchmieren würde, eben deshalb wendet man Dampf von höherer Temperatur als 100°C. an. Das Buch der Erfindungen 27

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Zitationshilfe: Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896, S. 417. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/samter_erfindungen_1896/435>, abgerufen am 19.04.2024.