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Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896.

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Nahrungs- und Genußmittel.
steht am Boden und einem Teile der Wandungen aus doppelten Eisen-
blechen, zwischen welche der Dampf, der bei a in der Richtung des
Pfeils eintritt, nach b gelangen kann. c ist ein Ventil zur Regulierung
der Dampfzufuhr, d ein Manometer und e ein Sicherheitsventil zur
Regulierung des Dampfdruckes zwischen den Wandungen der Pfanne.
Mittelst des Rädchens f kann das am Boden der Pfanne angebrachte
Ventil g geöffnet werden, um nach Beendigung des Kochens das Bier
durch das Rohr h abfließen zu lassen. Endlich ist i der Antrieb des
in der Pfanne befindlichen, zum Kochen der Maische notwendigen
Rührwerks.

Von der Pfanne wird das heiße Bier behufs Abkühlung auf das
Kühlschiff gepumpt. Das Kühlschiff ist ein sehr großes offenes und
nur 20 bis 24 cm tiefes eisernes Gefäß, welches sehr hoch gelegen und
möglichst freistehend montiert wird, um der Luft von allen Seiten freien
Zutritt zu gestatten. Da nun aber das Bier zwischen 25° und 30°C.
sehr zur Milchsäurebildung neigt und die Abkühlung auf dem Kühl-
schiffe besonders im Sommer nur sehr langsam vor sich geht, so wird
die Würze schon bei einer Temperatur von mehr als 30°C vom Kühl-
schiffe abgelassen, um auf ihrem Wege zum Gährkeller Kühlapparate zu
passieren, welche den Namen "Gegenstrom-Apparate" führen, weil die
zum Kühlen verwendete Flüssigkeit dem Biere entgegenströmt. Fig. 290
zeigt einen solchen Kühlapparat im Längsschnitt und Fig. 291 im Quer-

[Abbildung] Fig. 290.

Bierkühl-Apparat (Längsschnitt).

[Abbildung] Fig. 291.

Bierkühl-Apparat (Querschnitt).

schnitt. Er besteht aus senkrecht aufgerichteten, wellenförmig gebogenen
und so aneinander gelegten Blechen, daß sie im Innern einen Hohl-
raum bilden, dessen oberer Teil bei a von dem unteren Teile getrennt
ist. Diese Bleche stehen in einer größeren Mulde b und tragen eine
kleinere Mulde c. Das Bier fließt vom Kühlschiff durch das Rohr d
in die Mulde c, tritt dann aus feinen seitlichen Öffnungen derselben

Nahrungs- und Genußmittel.
ſteht am Boden und einem Teile der Wandungen aus doppelten Eiſen-
blechen, zwiſchen welche der Dampf, der bei a in der Richtung des
Pfeils eintritt, nach b gelangen kann. c iſt ein Ventil zur Regulierung
der Dampfzufuhr, d ein Manometer und e ein Sicherheitsventil zur
Regulierung des Dampfdruckes zwiſchen den Wandungen der Pfanne.
Mittelſt des Rädchens f kann das am Boden der Pfanne angebrachte
Ventil g geöffnet werden, um nach Beendigung des Kochens das Bier
durch das Rohr h abfließen zu laſſen. Endlich iſt i der Antrieb des
in der Pfanne befindlichen, zum Kochen der Maiſche notwendigen
Rührwerks.

Von der Pfanne wird das heiße Bier behufs Abkühlung auf das
Kühlſchiff gepumpt. Das Kühlſchiff iſt ein ſehr großes offenes und
nur 20 bis 24 cm tiefes eiſernes Gefäß, welches ſehr hoch gelegen und
möglichſt freiſtehend montiert wird, um der Luft von allen Seiten freien
Zutritt zu geſtatten. Da nun aber das Bier zwiſchen 25° und 30°C.
ſehr zur Milchſäurebildung neigt und die Abkühlung auf dem Kühl-
ſchiffe beſonders im Sommer nur ſehr langſam vor ſich geht, ſo wird
die Würze ſchon bei einer Temperatur von mehr als 30°C vom Kühl-
ſchiffe abgelaſſen, um auf ihrem Wege zum Gährkeller Kühlapparate zu
paſſieren, welche den Namen „Gegenſtrom-Apparate“ führen, weil die
zum Kühlen verwendete Flüſſigkeit dem Biere entgegenſtrömt. Fig. 290
zeigt einen ſolchen Kühlapparat im Längsſchnitt und Fig. 291 im Quer-

[Abbildung] Fig. 290.

Bierkühl-Apparat (Längsſchnitt).

[Abbildung] Fig. 291.

Bierkühl-Apparat (Querſchnitt).

ſchnitt. Er beſteht aus ſenkrecht aufgerichteten, wellenförmig gebogenen
und ſo aneinander gelegten Blechen, daß ſie im Innern einen Hohl-
raum bilden, deſſen oberer Teil bei a von dem unteren Teile getrennt
iſt. Dieſe Bleche ſtehen in einer größeren Mulde b und tragen eine
kleinere Mulde c. Das Bier fließt vom Kühlſchiff durch das Rohr d
in die Mulde c, tritt dann aus feinen ſeitlichen Öffnungen derſelben

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[500/0518] Nahrungs- und Genußmittel. ſteht am Boden und einem Teile der Wandungen aus doppelten Eiſen- blechen, zwiſchen welche der Dampf, der bei a in der Richtung des Pfeils eintritt, nach b gelangen kann. c iſt ein Ventil zur Regulierung der Dampfzufuhr, d ein Manometer und e ein Sicherheitsventil zur Regulierung des Dampfdruckes zwiſchen den Wandungen der Pfanne. Mittelſt des Rädchens f kann das am Boden der Pfanne angebrachte Ventil g geöffnet werden, um nach Beendigung des Kochens das Bier durch das Rohr h abfließen zu laſſen. Endlich iſt i der Antrieb des in der Pfanne befindlichen, zum Kochen der Maiſche notwendigen Rührwerks. Von der Pfanne wird das heiße Bier behufs Abkühlung auf das Kühlſchiff gepumpt. Das Kühlſchiff iſt ein ſehr großes offenes und nur 20 bis 24 cm tiefes eiſernes Gefäß, welches ſehr hoch gelegen und möglichſt freiſtehend montiert wird, um der Luft von allen Seiten freien Zutritt zu geſtatten. Da nun aber das Bier zwiſchen 25° und 30°C. ſehr zur Milchſäurebildung neigt und die Abkühlung auf dem Kühl- ſchiffe beſonders im Sommer nur ſehr langſam vor ſich geht, ſo wird die Würze ſchon bei einer Temperatur von mehr als 30°C vom Kühl- ſchiffe abgelaſſen, um auf ihrem Wege zum Gährkeller Kühlapparate zu paſſieren, welche den Namen „Gegenſtrom-Apparate“ führen, weil die zum Kühlen verwendete Flüſſigkeit dem Biere entgegenſtrömt. Fig. 290 zeigt einen ſolchen Kühlapparat im Längsſchnitt und Fig. 291 im Quer- [Abbildung Fig. 290. Bierkühl-Apparat (Längsſchnitt).] [Abbildung Fig. 291. Bierkühl-Apparat (Querſchnitt).] ſchnitt. Er beſteht aus ſenkrecht aufgerichteten, wellenförmig gebogenen und ſo aneinander gelegten Blechen, daß ſie im Innern einen Hohl- raum bilden, deſſen oberer Teil bei a von dem unteren Teile getrennt iſt. Dieſe Bleche ſtehen in einer größeren Mulde b und tragen eine kleinere Mulde c. Das Bier fließt vom Kühlſchiff durch das Rohr d in die Mulde c, tritt dann aus feinen ſeitlichen Öffnungen derſelben

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Zitationshilfe: Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/samter_erfindungen_1896/518>, abgerufen am 25.04.2024.