Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

Bild:
<< vorherige Seite

Naturanlage oder Kunst kann dieses Medium so un-
terworfen werden, daß beiderley Ungeschicklichkeit nicht
mehr im Wege steht. Der Gedanke schreitet dann
weg über die verschiedene Act und Bildung der hö-
renden Individuen, und ergreift sie in dem gemein-
samen geistigen Mittelpunkt. Dann kommt es, daß
die Hohen befriedigt werden, während auch den Ge-
ringen alles klar ist: beide sehen den Gedanken über
sich als etwas höheres, bildendes, und beiden ist er
erreichbar. So ist irgendwo ein wunderthätiges Chri-
stusbild gewesen, das die Eigenschaft hatte, eine Hand
breit höher zu seyn, als der größte Mann, der sich
daran stellen mochte: kam aber ein Mann von mä-
ßiger Größe, oder ein kleiner, so war der Unterschied
dennoch derselbe, nicht größer. Diesen einfältigen,
einzig populären Styl sehen wir (um nur von der
einheimischen Literatur zu reden) in unsren besseren
Chroniken, aber er kann auch in mancherley anderen
Arten erscheinen. Wenn wir ihn einmal wieder fin-
den, dann wird manches treffliche möglich seyn, un-
ter andern eine gute Geschichtschreibung, und unter
andern auch ein populäres Gesetzbuch.


Naturanlage oder Kunſt kann dieſes Medium ſo un-
terworfen werden, daß beiderley Ungeſchicklichkeit nicht
mehr im Wege ſteht. Der Gedanke ſchreitet dann
weg über die verſchiedene Act und Bildung der hö-
renden Individuen, und ergreift ſie in dem gemein-
ſamen geiſtigen Mittelpunkt. Dann kommt es, daß
die Hohen befriedigt werden, während auch den Ge-
ringen alles klar iſt: beide ſehen den Gedanken über
ſich als etwas höheres, bildendes, und beiden iſt er
erreichbar. So iſt irgendwo ein wunderthätiges Chri-
ſtusbild geweſen, das die Eigenſchaft hatte, eine Hand
breit höher zu ſeyn, als der größte Mann, der ſich
daran ſtellen mochte: kam aber ein Mann von mä-
ßiger Größe, oder ein kleiner, ſo war der Unterſchied
dennoch derſelbe, nicht größer. Dieſen einfältigen,
einzig populären Styl ſehen wir (um nur von der
einheimiſchen Literatur zu reden) in unſren beſſeren
Chroniken, aber er kann auch in mancherley anderen
Arten erſcheinen. Wenn wir ihn einmal wieder fin-
den, dann wird manches treffliche möglich ſeyn, un-
ter andern eine gute Geſchichtſchreibung, und unter
andern auch ein populäres Geſetzbuch.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0170" n="160"/>
Naturanlage oder Kun&#x017F;t kann die&#x017F;es Medium &#x017F;o un-<lb/>
terworfen werden, daß beiderley Unge&#x017F;chicklichkeit nicht<lb/>
mehr im Wege &#x017F;teht. Der Gedanke &#x017F;chreitet dann<lb/>
weg über die ver&#x017F;chiedene Act und Bildung der hö-<lb/>
renden Individuen, und ergreift &#x017F;ie in dem gemein-<lb/>
&#x017F;amen gei&#x017F;tigen Mittelpunkt. Dann kommt es, daß<lb/>
die Hohen befriedigt werden, während auch den Ge-<lb/>
ringen alles klar i&#x017F;t: beide &#x017F;ehen den Gedanken über<lb/>
&#x017F;ich als etwas höheres, bildendes, und beiden i&#x017F;t er<lb/>
erreichbar. So i&#x017F;t irgendwo ein wunderthätiges Chri-<lb/>
&#x017F;tusbild gewe&#x017F;en, das die Eigen&#x017F;chaft hatte, eine Hand<lb/>
breit höher zu &#x017F;eyn, als der größte Mann, der &#x017F;ich<lb/>
daran &#x017F;tellen mochte: kam aber ein Mann von mä-<lb/>
ßiger Größe, oder ein kleiner, &#x017F;o war der Unter&#x017F;chied<lb/>
dennoch der&#x017F;elbe, nicht größer. Die&#x017F;en einfältigen,<lb/>
einzig populären Styl &#x017F;ehen wir (um nur von der<lb/>
einheimi&#x017F;chen Literatur zu reden) in un&#x017F;ren be&#x017F;&#x017F;eren<lb/>
Chroniken, aber er kann auch in mancherley anderen<lb/>
Arten er&#x017F;cheinen. Wenn wir ihn einmal wieder fin-<lb/>
den, dann wird manches treffliche möglich &#x017F;eyn, un-<lb/>
ter andern eine gute Ge&#x017F;chicht&#x017F;chreibung, und unter<lb/>
andern auch ein populäres Ge&#x017F;etzbuch.</p>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[160/0170] Naturanlage oder Kunſt kann dieſes Medium ſo un- terworfen werden, daß beiderley Ungeſchicklichkeit nicht mehr im Wege ſteht. Der Gedanke ſchreitet dann weg über die verſchiedene Act und Bildung der hö- renden Individuen, und ergreift ſie in dem gemein- ſamen geiſtigen Mittelpunkt. Dann kommt es, daß die Hohen befriedigt werden, während auch den Ge- ringen alles klar iſt: beide ſehen den Gedanken über ſich als etwas höheres, bildendes, und beiden iſt er erreichbar. So iſt irgendwo ein wunderthätiges Chri- ſtusbild geweſen, das die Eigenſchaft hatte, eine Hand breit höher zu ſeyn, als der größte Mann, der ſich daran ſtellen mochte: kam aber ein Mann von mä- ßiger Größe, oder ein kleiner, ſo war der Unterſchied dennoch derſelbe, nicht größer. Dieſen einfältigen, einzig populären Styl ſehen wir (um nur von der einheimiſchen Literatur zu reden) in unſren beſſeren Chroniken, aber er kann auch in mancherley anderen Arten erſcheinen. Wenn wir ihn einmal wieder fin- den, dann wird manches treffliche möglich ſeyn, un- ter andern eine gute Geſchichtſchreibung, und unter andern auch ein populäres Geſetzbuch.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/170
Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/170>, abgerufen am 29.03.2024.