Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.Status und Capitis deminutio. nur eines unter den verschiedenen Familienbanden, wo-durch mehrere Menschen zu einem engeren Ganzen verei- nigt werden, man kann sie nicht einmal das wichtigste derselben nennen, und es ist also durchaus kein Grund einzusehen, warum sie, vorzugsweise vor allen anderen Familienverhältnissen, in dieser Lehre mit so ausschließen- der Wichtigkeit behandelt werden sollte. Endlich ist es auch ein ganz willkührliches, aller inneren Wahrscheinlich- keit ermanglendes Verfahren, wodurch der Ausdruck Ca- pite minui von der wirklich verminderten Corporation auf das austretende, also vermindernde Individuum übertra- gen wird. Wir können also in dieser ganzen Auffassung nur einen sinnreichen Einfall sehen, nichts Besseres. 33*
Status und Capitis deminutio. nur eines unter den verſchiedenen Familienbanden, wo-durch mehrere Menſchen zu einem engeren Ganzen verei- nigt werden, man kann ſie nicht einmal das wichtigſte derſelben nennen, und es iſt alſo durchaus kein Grund einzuſehen, warum ſie, vorzugsweiſe vor allen anderen Familienverhältniſſen, in dieſer Lehre mit ſo ausſchließen- der Wichtigkeit behandelt werden ſollte. Endlich iſt es auch ein ganz willkührliches, aller inneren Wahrſcheinlich- keit ermanglendes Verfahren, wodurch der Ausdruck Ca- pite minui von der wirklich verminderten Corporation auf das austretende, alſo vermindernde Individuum übertra- gen wird. Wir können alſo in dieſer ganzen Auffaſſung nur einen ſinnreichen Einfall ſehen, nichts Beſſeres. 33*
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Status und Capitis deminutio.
nur eines unter den verſchiedenen Familienbanden, wo-
durch mehrere Menſchen zu einem engeren Ganzen verei-
nigt werden, man kann ſie nicht einmal das wichtigſte
derſelben nennen, und es iſt alſo durchaus kein Grund
einzuſehen, warum ſie, vorzugsweiſe vor allen anderen
Familienverhältniſſen, in dieſer Lehre mit ſo ausſchließen-
der Wichtigkeit behandelt werden ſollte. Endlich iſt es
auch ein ganz willkührliches, aller inneren Wahrſcheinlich-
keit ermanglendes Verfahren, wodurch der Ausdruck Ca-
pite minui von der wirklich verminderten Corporation auf
das austretende, alſo vermindernde Individuum übertra-
gen wird. Wir können alſo in dieſer ganzen Auffaſſung
nur einen ſinnreichen Einfall ſehen, nichts Beſſeres.
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| Zitationshilfe: | Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 515. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/529>, abgerufen am 23.09.2024. |


