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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.

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eine genaue und richtige Kenntniss erwerben.
Die wichtigsten Beyträge hiezu kann der Ur-
heber der Handlung selbst liefern, und der
Hauptzweck der Inquisition ist, diese von ihm
zu erhalten. Was hat der Richter zu thun,
um diesen Zweck zu erreichen?

Es giebt zwey Wege, auf welchen man
von jemanden die wahre Beschaffenheit einer
Sache, die ihm selbst bekannt ist, erfahren
kann: man sucht es nemlich entweder dahin
zu bringen, dass er selbst die Wahrheit aus-
sagt, oder man bemüht sich, aus den Umstän-
den und seinen anderweitigen Aeusserungen
sichre Data zu sammeln, aus welchen sich
die wahre Beschaffenheit der Sache, als noth-
wendige Folge, ergiebt -- man bringt ihn,
mit einem Wort, entweder zum Bekenntniss,
oder man fängt ihn. --

Dass man auf dem ersten Wege am sicher-
sten gehe, dass nur das freye Bekenntniss
volle Gewissheit geben könne, und den übri-

gen
B 3

eine genaue und richtige Kenntniſs erwerben.
Die wichtigſten Beyträge hiezu kann der Ur-
heber der Handlung ſelbſt liefern, und der
Hauptzweck der Inquiſition iſt, dieſe von ihm
zu erhalten. Was hat der Richter zu thun,
um dieſen Zweck zu erreichen?

Es giebt zwey Wege, auf welchen man
von jemanden die wahre Beſchaffenheit einer
Sache, die ihm ſelbſt bekannt iſt, erfahren
kann: man ſucht es nemlich entweder dahin
zu bringen, daſs er ſelbſt die Wahrheit aus-
ſagt, oder man bemüht ſich, aus den Umſtän-
den und ſeinen anderweitigen Aeuſserungen
ſichre Data zu ſammeln, aus welchen ſich
die wahre Beſchaffenheit der Sache, als noth-
wendige Folge, ergiebt — man bringt ihn,
mit einem Wort, entweder zum Bekenntniſs,
oder man fängt ihn. —

Daſs man auf dem erſten Wege am ſicher-
ſten gehe, daſs nur das freye Bekenntniſs
volle Gewiſsheit geben könne, und den übri-

gen
B 3
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[21/0023] eine genaue und richtige Kenntniſs erwerben. Die wichtigſten Beyträge hiezu kann der Ur- heber der Handlung ſelbſt liefern, und der Hauptzweck der Inquiſition iſt, dieſe von ihm zu erhalten. Was hat der Richter zu thun, um dieſen Zweck zu erreichen? Es giebt zwey Wege, auf welchen man von jemanden die wahre Beſchaffenheit einer Sache, die ihm ſelbſt bekannt iſt, erfahren kann: man ſucht es nemlich entweder dahin zu bringen, daſs er ſelbſt die Wahrheit aus- ſagt, oder man bemüht ſich, aus den Umſtän- den und ſeinen anderweitigen Aeuſserungen ſichre Data zu ſammeln, aus welchen ſich die wahre Beſchaffenheit der Sache, als noth- wendige Folge, ergiebt — man bringt ihn, mit einem Wort, entweder zum Bekenntniſs, oder man fängt ihn. — Daſs man auf dem erſten Wege am ſicher- ſten gehe, daſs nur das freye Bekenntniſs volle Gewiſsheit geben könne, und den übri- gen B 3

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Zitationshilfe: Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/23>, abgerufen am 16.04.2024.