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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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gesetzet. Es ist von denselben auch Wißbaden in Besitz genommen worden. Wie denn der gemeldte Geschicht-Schreiber verschiedene solche Allemannischen Königen, welche das Land gegen Maintz über, und also auch die Wißbadische Gegend, beherrschet haben, mit Nahmen nennet, nemlich den Hortar, Suomar, Mackrian, Hariobaud, Rando, H. L. 18. c. 2, L. 27, c. 9, L. 29. c. 9, L. 30. c. 4, Edit. ver. Und hält Winckelmann in seiner Heßischen Chronick P. 6. L. 2. c. 4. nicht ohne Grund, davor, daß der vorgemeldte Nahme Hariobaud, nach der Teutschen Aussprache, nichts anders sey, als: Herr im Bad, das ist: Herr im Wißbad; wie denn dieser Hariobaud ein Bruder des Mackrians gewesen, welchem Wißbaden, wie unten deutlicher wird gezeiget werden, würcklich damals zugehöret hat. Es haben auch diese Allemannen solche ihre Herrschaft in den bemeldten Landen, wiewohl unter beständigen Kriegen mit den Römern, und mancherley Abwechselungen des Kriegs-Glückes, wie auch erlittenen Ueberzügen von den Vandalen und Hunnen, fast zweyhundert Jahre lang fortgeführet und erhalten. Bis sie endlich, nicht gar lange vor dem Jahr Christi 500. von den Francken, gegen welche sie sich viele Jahre hindurch tapfer vertheidiget, sind bezwungen, und ihrer Länder, folglich also auch der Wißbadischen Gegenden,

gesetzet. Es ist von denselben auch Wißbaden in Besitz genommen worden. Wie denn der gemeldte Geschicht-Schreiber verschiedene solche Allemannischen Königen, welche das Land gegen Maintz über, und also auch die Wißbadische Gegend, beherrschet haben, mit Nahmen nennet, nemlich den Hortar, Suomar, Mackrian, Hariobaud, Rando, H. L. 18. c. 2, L. 27, c. 9, L. 29. c. 9, L. 30. c. 4, Edit. ver. Und hält Winckelmann in seiner Heßischen Chronick P. 6. L. 2. c. 4. nicht ohne Grund, davor, daß der vorgemeldte Nahme Hariobaud, nach der Teutschen Aussprache, nichts anders sey, als: Herr im Bad, das ist: Herr im Wißbad; wie denn dieser Hariobaud ein Bruder des Mackrians gewesen, welchem Wißbaden, wie unten deutlicher wird gezeiget werden, würcklich damals zugehöret hat. Es haben auch diese Allemannen solche ihre Herrschaft in den bemeldten Landen, wiewohl unter beständigen Kriegen mit den Römern, und mancherley Abwechselungen des Kriegs-Glückes, wie auch erlittenen Ueberzügen von den Vandalen und Hunnen, fast zweyhundert Jahre lang fortgeführet und erhalten. Bis sie endlich, nicht gar lange vor dem Jahr Christi 500. von den Francken, gegen welche sie sich viele Jahre hindurch tapfer vertheidiget, sind bezwungen, und ihrer Länder, folglich also auch der Wißbadischen Gegenden,

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[8/0044] gesetzet. Es ist von denselben auch Wißbaden in Besitz genommen worden. Wie denn der gemeldte Geschicht-Schreiber verschiedene solche Allemannischen Königen, welche das Land gegen Maintz über, und also auch die Wißbadische Gegend, beherrschet haben, mit Nahmen nennet, nemlich den Hortar, Suomar, Mackrian, Hariobaud, Rando, H. L. 18. c. 2, L. 27, c. 9, L. 29. c. 9, L. 30. c. 4, Edit. ver. Und hält Winckelmann in seiner Heßischen Chronick P. 6. L. 2. c. 4. nicht ohne Grund, davor, daß der vorgemeldte Nahme Hariobaud, nach der Teutschen Aussprache, nichts anders sey, als: Herr im Bad, das ist: Herr im Wißbad; wie denn dieser Hariobaud ein Bruder des Mackrians gewesen, welchem Wißbaden, wie unten deutlicher wird gezeiget werden, würcklich damals zugehöret hat. Es haben auch diese Allemannen solche ihre Herrschaft in den bemeldten Landen, wiewohl unter beständigen Kriegen mit den Römern, und mancherley Abwechselungen des Kriegs-Glückes, wie auch erlittenen Ueberzügen von den Vandalen und Hunnen, fast zweyhundert Jahre lang fortgeführet und erhalten. Bis sie endlich, nicht gar lange vor dem Jahr Christi 500. von den Francken, gegen welche sie sich viele Jahre hindurch tapfer vertheidiget, sind bezwungen, und ihrer Länder, folglich also auch der Wißbadischen Gegenden,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/44>, abgerufen am 28.03.2024.