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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
institute, welche teils den obersten Forstbehörden, teils dem Unterrichts-
ministerium unterstehen.

Für dieses Verhältnis sind einerseits die jeweilige Organisation des
Unterrichtswesens, anderseits Zweckmässigkeitsgründe massgebend ge-
wesen. Wo der forstliche Unterricht dem Unterrichtsministerium unter-
steht, üben indessen doch die Staatsforstbehöden, abgesehen von ihrer
Thätigkeit bei dessen Organisation, entweder formell oder wenigstens
thatsächlich durch Mitwirkung bei Erlass der Vorschriften für die Aus-
bildung und Prüfung der Staatsforstverwaltungsdienstaspiranten, Begut-
achtung bei Berufungen von Dozenten, Gewährung von Mitteln für den
Demonstrationsunterricht u. s. w. einen bald mehr, bald minder weit-
gehenden Einfluss auf seinen Gang aus.

Forstliche Bildungsstätten als Privatinstitute bestehen z. Z. nur
in Oesterreich, wo die mährisch-schlesische Forstschule zu Eulenberg
vom mährisch-schlesischen Forstschulvereine und die böhmische Forst-
schule zu Weisswasser vom böhmischen Forstschulvereine unterhalten
werden 1); die gleichen Verhältnisse finden sich bei der Waldbauschule
zu Pisek in Böhmen.

Das forstliche Unterrichtswesen ist jedoch nicht als eine staatliche
Institution entstanden, sondern aus der Forstlehre, welche bei be-
liebigen Forstwirten durchgemacht werden konnte, hervorgegangen.

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte nämlich die Ausbildung
der Forstbeamten durch eine zwei- bis dreijährige Lehrzeit, während
welcher das Hauptgewicht auf die Erlernung der Jagd gelegt wurde;
die forstlichen Kenntnisse sollte sich der Lehrling nebenbei hauptsäch-
lich durch eigene Anschauung, sowie durch Fragen bei Holzhauern und
Köhlern u. s. w. aneignen.

Als sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts das Forstwesen allmäh-
lich von seiner Unterordnung unter die Jagd losrang, wurde von den
Aspiranten auch ein grösseres Mass von forstlichen Kenntnissen gefordert,
und es musste nunmehr bei der Auswahl von Lehrherren darauf gesehen
werden, dass diese Gelegenheit boten, sich solche in genügendem Um-
fange anzueignen.

Da aber Persönlichkeiten, welche die Fähigkeit und Neigung hatten,
junge Leute forstlich auszubilden, damals noch ziemlich selten waren,
so sammelte sich bei solchen bald eine grössere Anzahl von Eleven,
wodurch die Notwendigkeit entstand, den Unterricht einigermassen syste-
matisch einzurichten. Auf diese Weise entwickelte sich der älteste forst-

1) Zu der Unterhaltung der Forstlehranstalt Eulenberg trägt durchschnittlich
das Kronland 3934 M., der Forstverein 10404 M. jährlich bei, für Weisswasser zahlt
das Kronland 3230 M., (bis 1879) der Forstverein dagegen 13806 M. Gebäude,
Lehrforst und botanischen Garten stellt Graf Waldstein unentgeltlich zur Ver-
fügung.

B. Zweiter (spezieller) Teil.
institute, welche teils den obersten Forstbehörden, teils dem Unterrichts-
ministerium unterstehen.

Für dieses Verhältnis sind einerseits die jeweilige Organisation des
Unterrichtswesens, anderseits Zweckmäſsigkeitsgründe maſsgebend ge-
wesen. Wo der forstliche Unterricht dem Unterrichtsministerium unter-
steht, üben indessen doch die Staatsforstbehöden, abgesehen von ihrer
Thätigkeit bei dessen Organisation, entweder formell oder wenigstens
thatsächlich durch Mitwirkung bei Erlaſs der Vorschriften für die Aus-
bildung und Prüfung der Staatsforstverwaltungsdienstaspiranten, Begut-
achtung bei Berufungen von Dozenten, Gewährung von Mitteln für den
Demonstrationsunterricht u. s. w. einen bald mehr, bald minder weit-
gehenden Einfluſs auf seinen Gang aus.

Forstliche Bildungsstätten als Privatinstitute bestehen z. Z. nur
in Oesterreich, wo die mährisch-schlesische Forstschule zu Eulenberg
vom mährisch-schlesischen Forstschulvereine und die böhmische Forst-
schule zu Weiſswasser vom böhmischen Forstschulvereine unterhalten
werden 1); die gleichen Verhältnisse finden sich bei der Waldbauschule
zu Pisek in Böhmen.

Das forstliche Unterrichtswesen ist jedoch nicht als eine staatliche
Institution entstanden, sondern aus der Forstlehre, welche bei be-
liebigen Forstwirten durchgemacht werden konnte, hervorgegangen.

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte nämlich die Ausbildung
der Forstbeamten durch eine zwei- bis dreijährige Lehrzeit, während
welcher das Hauptgewicht auf die Erlernung der Jagd gelegt wurde;
die forstlichen Kenntnisse sollte sich der Lehrling nebenbei hauptsäch-
lich durch eigene Anschauung, sowie durch Fragen bei Holzhauern und
Köhlern u. s. w. aneignen.

Als sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts das Forstwesen allmäh-
lich von seiner Unterordnung unter die Jagd losrang, wurde von den
Aspiranten auch ein gröſseres Maſs von forstlichen Kenntnissen gefordert,
und es muſste nunmehr bei der Auswahl von Lehrherren darauf gesehen
werden, daſs diese Gelegenheit boten, sich solche in genügendem Um-
fange anzueignen.

Da aber Persönlichkeiten, welche die Fähigkeit und Neigung hatten,
junge Leute forstlich auszubilden, damals noch ziemlich selten waren,
so sammelte sich bei solchen bald eine gröſsere Anzahl von Eleven,
wodurch die Notwendigkeit entstand, den Unterricht einigermaſsen syste-
matisch einzurichten. Auf diese Weise entwickelte sich der älteste forst-

1) Zu der Unterhaltung der Forstlehranstalt Eulenberg trägt durchschnittlich
das Kronland 3934 M., der Forstverein 10404 M. jährlich bei, für Weiſswasser zahlt
das Kronland 3230 M., (bis 1879) der Forstverein dagegen 13806 M. Gebäude,
Lehrforst und botanischen Garten stellt Graf Waldstein unentgeltlich zur Ver-
fügung.
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[106/0124] B. Zweiter (spezieller) Teil. institute, welche teils den obersten Forstbehörden, teils dem Unterrichts- ministerium unterstehen. Für dieses Verhältnis sind einerseits die jeweilige Organisation des Unterrichtswesens, anderseits Zweckmäſsigkeitsgründe maſsgebend ge- wesen. Wo der forstliche Unterricht dem Unterrichtsministerium unter- steht, üben indessen doch die Staatsforstbehöden, abgesehen von ihrer Thätigkeit bei dessen Organisation, entweder formell oder wenigstens thatsächlich durch Mitwirkung bei Erlaſs der Vorschriften für die Aus- bildung und Prüfung der Staatsforstverwaltungsdienstaspiranten, Begut- achtung bei Berufungen von Dozenten, Gewährung von Mitteln für den Demonstrationsunterricht u. s. w. einen bald mehr, bald minder weit- gehenden Einfluſs auf seinen Gang aus. Forstliche Bildungsstätten als Privatinstitute bestehen z. Z. nur in Oesterreich, wo die mährisch-schlesische Forstschule zu Eulenberg vom mährisch-schlesischen Forstschulvereine und die böhmische Forst- schule zu Weiſswasser vom böhmischen Forstschulvereine unterhalten werden 1); die gleichen Verhältnisse finden sich bei der Waldbauschule zu Pisek in Böhmen. Das forstliche Unterrichtswesen ist jedoch nicht als eine staatliche Institution entstanden, sondern aus der Forstlehre, welche bei be- liebigen Forstwirten durchgemacht werden konnte, hervorgegangen. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte nämlich die Ausbildung der Forstbeamten durch eine zwei- bis dreijährige Lehrzeit, während welcher das Hauptgewicht auf die Erlernung der Jagd gelegt wurde; die forstlichen Kenntnisse sollte sich der Lehrling nebenbei hauptsäch- lich durch eigene Anschauung, sowie durch Fragen bei Holzhauern und Köhlern u. s. w. aneignen. Als sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts das Forstwesen allmäh- lich von seiner Unterordnung unter die Jagd losrang, wurde von den Aspiranten auch ein gröſseres Maſs von forstlichen Kenntnissen gefordert, und es muſste nunmehr bei der Auswahl von Lehrherren darauf gesehen werden, daſs diese Gelegenheit boten, sich solche in genügendem Um- fange anzueignen. Da aber Persönlichkeiten, welche die Fähigkeit und Neigung hatten, junge Leute forstlich auszubilden, damals noch ziemlich selten waren, so sammelte sich bei solchen bald eine gröſsere Anzahl von Eleven, wodurch die Notwendigkeit entstand, den Unterricht einigermaſsen syste- matisch einzurichten. Auf diese Weise entwickelte sich der älteste forst- 1) Zu der Unterhaltung der Forstlehranstalt Eulenberg trägt durchschnittlich das Kronland 3934 M., der Forstverein 10404 M. jährlich bei, für Weiſswasser zahlt das Kronland 3230 M., (bis 1879) der Forstverein dagegen 13806 M. Gebäude, Lehrforst und botanischen Garten stellt Graf Waldstein unentgeltlich zur Ver- fügung.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/124>, abgerufen am 24.04.2024.