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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
bezweckt derselbe die Organisation aller forstwirtschaftlichen, forst-
wissenschaftlichen und forstpolitischen Bestrebungen in Ungarn. 1)

Die zahlreichen Mitglieder (1893: 2027), ein sehr ansehnliches
eigenes Vermögen von circa 1/2 Million M. (1893: 328136 fl.) und der
weitgehende Einfluss, welchen die forstlichen Zentralbehörden auf dessen
Leitung ausüben, machen diesen Verein zu einem ausserordentlich ein-
flussreichen Organe auf dem Gebiet der Forstpolitik.

Dass in der Schweiz der Forstverein einen bedeutenden Einfluss
nicht nur in forstwirtschaftlicher, sondern namentlich auch in forst-
politischer Beziehung besitzt, ist in den politischen Verhältnissen dieses
Landes begründet. Die Pläne für Organisation von Verwaltung und
Unterricht, sowie Gesetzentwürfe auf forstpolitischem Gebiete werden
dem Forstvereine zur Begutachtung überwiesen, welcher auch eine
kräftige Initiative in dieser Richtung entfaltet.

Die russischen Forstvereine bezwecken hauptsächlich die Ein-
führung einer geordneten Forstwirtschaft und die Förderung von Auf-
forstungen. Der russische Reichsforstverein, die hiervon ab-
gezweigte Moskauer Sektion und der Forstverein für Polynesien

1) Zur Erreichung der Vereinszwecke dienen folgende Mittel:
a) Zeitweise Versammlungen zur Beratung forstwirtschaftlicher Fragen;
b) Beschreibung und Bekanntmachung der Zustände sämtlicher Zweige der
vaterländischen Forstwirtschaft und der in verschiedenen Gegenden des Landes
vorhandenen Wälder einerseits, anderseits derjenigen Art und Weise der Forst-
verwaltung, die in verschiedenen Gegenden zur Entwickelung der Wirtschaft dienen;
c) Entwickelung der ungarischen Forstlitteratur, Herausgabe eines eigenen
Fachorganes, dann Förderung der Verfassung und Herausgabe zweckmässiger forst-
licher Werke;
d) Unterstützung begabter, jedoch armer Jünglinge in der Ausbildung für das
Forstwesen;
e) Aussendung fähiger Fachmänner zur Reise im In- und Auslande im Interesse
der Hebung der Forstwirtschaft;
f) Verbreitung der forstlichen Fachkenntnisse, oder Mitwirkung bei Errichtung
ungarischer forstlicher Lehranstalten;
g) Gründung, Erhaltung und Vermehrung einer Fachbibliothek;
h) Begutachtung der dem Vereine vom Ministerium vorgelegten forstlichen Fragen;
i) Unterbreitung von Vorschlägen und Promemorien zur Regierung in sämtlichen
forstlichen Sachen;
k) Rekommandierung fachkundiger Vereinsmitglieder auf forstliche Stellen, falls
Forstbesitzer darum ansuchen;
l) Unterstützung der Vereinsmitglieder in wichtigen Fragen mit fachmässigen
Ratschlägen;
m) Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Vereinsmitglieder aus
dem Fonds, der zu diesem Zwecke zur Verfügung steht, im Sinne der Statuten
desselben;
n) Unterstützung der im Verbande des Vereines stehenden und in misslichen Ver-
hältnissen sich befindenden Forstbeamten und niederen Diener aus einem zu diesem
Zwecke verfügbaren Fonds, laut Statuten desselben.

I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
bezweckt derselbe die Organisation aller forstwirtschaftlichen, forst-
wissenschaftlichen und forstpolitischen Bestrebungen in Ungarn. 1)

Die zahlreichen Mitglieder (1893: 2027), ein sehr ansehnliches
eigenes Vermögen von circa ½ Million M. (1893: 328136 fl.) und der
weitgehende Einfluſs, welchen die forstlichen Zentralbehörden auf dessen
Leitung ausüben, machen diesen Verein zu einem auſserordentlich ein-
fluſsreichen Organe auf dem Gebiet der Forstpolitik.

Daſs in der Schweiz der Forstverein einen bedeutenden Einfluſs
nicht nur in forstwirtschaftlicher, sondern namentlich auch in forst-
politischer Beziehung besitzt, ist in den politischen Verhältnissen dieses
Landes begründet. Die Pläne für Organisation von Verwaltung und
Unterricht, sowie Gesetzentwürfe auf forstpolitischem Gebiete werden
dem Forstvereine zur Begutachtung überwiesen, welcher auch eine
kräftige Initiative in dieser Richtung entfaltet.

Die russischen Forstvereine bezwecken hauptsächlich die Ein-
führung einer geordneten Forstwirtschaft und die Förderung von Auf-
forstungen. Der russische Reichsforstverein, die hiervon ab-
gezweigte Moskauer Sektion und der Forstverein für Polynesien

1) Zur Erreichung der Vereinszwecke dienen folgende Mittel:
a) Zeitweise Versammlungen zur Beratung forstwirtschaftlicher Fragen;
b) Beschreibung und Bekanntmachung der Zustände sämtlicher Zweige der
vaterländischen Forstwirtschaft und der in verschiedenen Gegenden des Landes
vorhandenen Wälder einerseits, anderseits derjenigen Art und Weise der Forst-
verwaltung, die in verschiedenen Gegenden zur Entwickelung der Wirtschaft dienen;
c) Entwickelung der ungarischen Forstlitteratur, Herausgabe eines eigenen
Fachorganes, dann Förderung der Verfassung und Herausgabe zweckmäſsiger forst-
licher Werke;
d) Unterstützung begabter, jedoch armer Jünglinge in der Ausbildung für das
Forstwesen;
e) Aussendung fähiger Fachmänner zur Reise im In- und Auslande im Interesse
der Hebung der Forstwirtschaft;
f) Verbreitung der forstlichen Fachkenntnisse, oder Mitwirkung bei Errichtung
ungarischer forstlicher Lehranstalten;
g) Gründung, Erhaltung und Vermehrung einer Fachbibliothek;
h) Begutachtung der dem Vereine vom Ministerium vorgelegten forstlichen Fragen;
i) Unterbreitung von Vorschlägen und Promemorien zur Regierung in sämtlichen
forstlichen Sachen;
k) Rekommandierung fachkundiger Vereinsmitglieder auf forstliche Stellen, falls
Forstbesitzer darum ansuchen;
l) Unterstützung der Vereinsmitglieder in wichtigen Fragen mit fachmäſsigen
Ratschlägen;
m) Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Vereinsmitglieder aus
dem Fonds, der zu diesem Zwecke zur Verfügung steht, im Sinne der Statuten
desselben;
n) Unterstützung der im Verbande des Vereines stehenden und in miſslichen Ver-
hältnissen sich befindenden Forstbeamten und niederen Diener aus einem zu diesem
Zwecke verfügbaren Fonds, laut Statuten desselben.
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[139/0157] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. bezweckt derselbe die Organisation aller forstwirtschaftlichen, forst- wissenschaftlichen und forstpolitischen Bestrebungen in Ungarn. 1) Die zahlreichen Mitglieder (1893: 2027), ein sehr ansehnliches eigenes Vermögen von circa ½ Million M. (1893: 328136 fl.) und der weitgehende Einfluſs, welchen die forstlichen Zentralbehörden auf dessen Leitung ausüben, machen diesen Verein zu einem auſserordentlich ein- fluſsreichen Organe auf dem Gebiet der Forstpolitik. Daſs in der Schweiz der Forstverein einen bedeutenden Einfluſs nicht nur in forstwirtschaftlicher, sondern namentlich auch in forst- politischer Beziehung besitzt, ist in den politischen Verhältnissen dieses Landes begründet. Die Pläne für Organisation von Verwaltung und Unterricht, sowie Gesetzentwürfe auf forstpolitischem Gebiete werden dem Forstvereine zur Begutachtung überwiesen, welcher auch eine kräftige Initiative in dieser Richtung entfaltet. Die russischen Forstvereine bezwecken hauptsächlich die Ein- führung einer geordneten Forstwirtschaft und die Förderung von Auf- forstungen. Der russische Reichsforstverein, die hiervon ab- gezweigte Moskauer Sektion und der Forstverein für Polynesien 1) Zur Erreichung der Vereinszwecke dienen folgende Mittel: a) Zeitweise Versammlungen zur Beratung forstwirtschaftlicher Fragen; b) Beschreibung und Bekanntmachung der Zustände sämtlicher Zweige der vaterländischen Forstwirtschaft und der in verschiedenen Gegenden des Landes vorhandenen Wälder einerseits, anderseits derjenigen Art und Weise der Forst- verwaltung, die in verschiedenen Gegenden zur Entwickelung der Wirtschaft dienen; c) Entwickelung der ungarischen Forstlitteratur, Herausgabe eines eigenen Fachorganes, dann Förderung der Verfassung und Herausgabe zweckmäſsiger forst- licher Werke; d) Unterstützung begabter, jedoch armer Jünglinge in der Ausbildung für das Forstwesen; e) Aussendung fähiger Fachmänner zur Reise im In- und Auslande im Interesse der Hebung der Forstwirtschaft; f) Verbreitung der forstlichen Fachkenntnisse, oder Mitwirkung bei Errichtung ungarischer forstlicher Lehranstalten; g) Gründung, Erhaltung und Vermehrung einer Fachbibliothek; h) Begutachtung der dem Vereine vom Ministerium vorgelegten forstlichen Fragen; i) Unterbreitung von Vorschlägen und Promemorien zur Regierung in sämtlichen forstlichen Sachen; k) Rekommandierung fachkundiger Vereinsmitglieder auf forstliche Stellen, falls Forstbesitzer darum ansuchen; l) Unterstützung der Vereinsmitglieder in wichtigen Fragen mit fachmäſsigen Ratschlägen; m) Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Vereinsmitglieder aus dem Fonds, der zu diesem Zwecke zur Verfügung steht, im Sinne der Statuten desselben; n) Unterstützung der im Verbande des Vereines stehenden und in miſslichen Ver- hältnissen sich befindenden Forstbeamten und niederen Diener aus einem zu diesem Zwecke verfügbaren Fonds, laut Statuten desselben.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/157>, abgerufen am 28.03.2024.