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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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A. Erster (allgemeiner) Teil.

Für unvorsichtige und leichtsinnige Wirtschafter liegt hierin eine
grosse Gefahr. 1)

Als sonstige im Forstbetrieb thätige Kapitalien sind zu nennen:

Gebäude (Dienstwohnungen, Imprägnieranstalten, Samendarren
u. s. w.), ständige Transportanlagen (Waldstrassen, Waldeisen-
bahnen, Anstalten für Trift- und Flössereibetrieb, Riessen), Maschinen,
Geräte
und Mobilien, ferner die laufenden Betriebskosten.

Wenn auch verschiedene dieser Kapitalien, namentlich die Gebäude
und Transportanlagen in manchen Forsthaushalten recht ansehnliche
Summe repräsentieren 2), so treten sie doch weit hinter die Bedeutung
des Holzkapitals zurück, dessen Verzinsung daher auch in erster Linie
massgebend ist für die Rentabilität der Wirtschaft.

Wenn man berücksichtigt, dass die Landwirtschaft pro ha nur ein
Betriebskapital von höchstens 500 -- 600 Mk. erfordert, während sich
jenes der Forstwirtschaft auf 1000--6000 Mk. je nach Holzart, Umtriebs-
zeit und den sonstigen Investitionen beläuft, so muss der Forstwirtschaft
im Verhältnis zur Landwirtschaft als ein sehr kapitalintensives
Gewerbe bezeichnet werden.

§ 4. Die Arbeit im forstlichen Betriebe. Die Arbeit kommt in
der Forstwirtschaft in zwei Hauptformen zur Verwendung: 1. als gei-
stige Arbeit der Beamten
für Betriebsleitung, Wirtschaftsführung
und Schutz; 2. als die mehr oder minder technisch durchgebildete
Leistung des Waldarbeiters.

Im Verhältnis zu anderen Betrieben der Bodenwirtschaft erfordert
die Forstwirtschaft relativ viel geistige, dagegen wenig mechanische
Arbeit.

Es hatte z. B. die preussische Staatsforstverwaltung nach dem Etat
für 1893/94 bei einer Waldbodenfläche von 2736432 ha, für die In-
spektionen: 34 Oberforstmeister und 88 Forsträte, für den Betrieb 693
Oberförster und für den Schutz 3441 Förster und 356 Waldwärter.

Hierauf treffen also auf:

einen Inspektionsbeamten .... 24432 ha
einen Wirtschaftsbeamten .... 3949 ha
einen Schutzbeamten ...... 729 ha

oder allgemein auf 594 ha ein Beamter; in der Landwirtschaft rechnet
man dagegen nach v. d. Goltz auf 80--125 ha einen Betriebsbeamten.

Viel erheblicher tritt aber der Unterschied bezüglich der mecha-
nischen
Arbeitsleistung hervor, deren Feststellung deshalb mit Un-

1) Vgl. auch S. 21, N. 4.
2) Die im Besitze der österreichischen Forst- und Domänenverwaltung befind-
lichen Werke und Gebäude präsentieren nach Böhm, Staats- und Fondsgüterver-
waltung, einen Anlagewert von 25604000 Mk. und die jährlichen Unterhaltungskosten
belaufen sich auf ungefähr 450000 Mk.
A. Erster (allgemeiner) Teil.

Für unvorsichtige und leichtsinnige Wirtschafter liegt hierin eine
groſse Gefahr. 1)

Als sonstige im Forstbetrieb thätige Kapitalien sind zu nennen:

Gebäude (Dienstwohnungen, Imprägnieranstalten, Samendarren
u. s. w.), ständige Transportanlagen (Waldstrassen, Waldeisen-
bahnen, Anstalten für Trift- und Flöſsereibetrieb, Rieſsen), Maschinen,
Geräte
und Mobilien, ferner die laufenden Betriebskosten.

Wenn auch verschiedene dieser Kapitalien, namentlich die Gebäude
und Transportanlagen in manchen Forsthaushalten recht ansehnliche
Summe repräsentieren 2), so treten sie doch weit hinter die Bedeutung
des Holzkapitals zurück, dessen Verzinsung daher auch in erster Linie
maſsgebend ist für die Rentabilität der Wirtschaft.

Wenn man berücksichtigt, daſs die Landwirtschaft pro ha nur ein
Betriebskapital von höchstens 500 — 600 Mk. erfordert, während sich
jenes der Forstwirtschaft auf 1000—6000 Mk. je nach Holzart, Umtriebs-
zeit und den sonstigen Investitionen beläuft, so muſs der Forstwirtschaft
im Verhältnis zur Landwirtschaft als ein sehr kapitalintensives
Gewerbe bezeichnet werden.

§ 4. Die Arbeit im forstlichen Betriebe. Die Arbeit kommt in
der Forstwirtschaft in zwei Hauptformen zur Verwendung: 1. als gei-
stige Arbeit der Beamten
für Betriebsleitung, Wirtschaftsführung
und Schutz; 2. als die mehr oder minder technisch durchgebildete
Leistung des Waldarbeiters.

Im Verhältnis zu anderen Betrieben der Bodenwirtschaft erfordert
die Forstwirtschaft relativ viel geistige, dagegen wenig mechanische
Arbeit.

Es hatte z. B. die preuſsische Staatsforstverwaltung nach dem Etat
für 1893/94 bei einer Waldbodenfläche von 2736432 ha, für die In-
spektionen: 34 Oberforstmeister und 88 Forsträte, für den Betrieb 693
Oberförster und für den Schutz 3441 Förster und 356 Waldwärter.

Hierauf treffen also auf:

einen Inspektionsbeamten .... 24432 ha
einen Wirtschaftsbeamten .... 3949 ha
einen Schutzbeamten ...... 729 ha

oder allgemein auf 594 ha ein Beamter; in der Landwirtschaft rechnet
man dagegen nach v. d. Goltz auf 80—125 ha einen Betriebsbeamten.

Viel erheblicher tritt aber der Unterschied bezüglich der mecha-
nischen
Arbeitsleistung hervor, deren Feststellung deshalb mit Un-

1) Vgl. auch S. 21, N. 4.
2) Die im Besitze der österreichischen Forst- und Domänenverwaltung befind-
lichen Werke und Gebäude präsentieren nach Böhm, Staats- und Fondsgüterver-
waltung, einen Anlagewert von 25604000 Mk. und die jährlichen Unterhaltungskosten
belaufen sich auf ungefähr 450000 Mk.
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[14/0032] A. Erster (allgemeiner) Teil. Für unvorsichtige und leichtsinnige Wirtschafter liegt hierin eine groſse Gefahr. 1) Als sonstige im Forstbetrieb thätige Kapitalien sind zu nennen: Gebäude (Dienstwohnungen, Imprägnieranstalten, Samendarren u. s. w.), ständige Transportanlagen (Waldstrassen, Waldeisen- bahnen, Anstalten für Trift- und Flöſsereibetrieb, Rieſsen), Maschinen, Geräte und Mobilien, ferner die laufenden Betriebskosten. Wenn auch verschiedene dieser Kapitalien, namentlich die Gebäude und Transportanlagen in manchen Forsthaushalten recht ansehnliche Summe repräsentieren 2), so treten sie doch weit hinter die Bedeutung des Holzkapitals zurück, dessen Verzinsung daher auch in erster Linie maſsgebend ist für die Rentabilität der Wirtschaft. Wenn man berücksichtigt, daſs die Landwirtschaft pro ha nur ein Betriebskapital von höchstens 500 — 600 Mk. erfordert, während sich jenes der Forstwirtschaft auf 1000—6000 Mk. je nach Holzart, Umtriebs- zeit und den sonstigen Investitionen beläuft, so muſs der Forstwirtschaft im Verhältnis zur Landwirtschaft als ein sehr kapitalintensives Gewerbe bezeichnet werden. § 4. Die Arbeit im forstlichen Betriebe. Die Arbeit kommt in der Forstwirtschaft in zwei Hauptformen zur Verwendung: 1. als gei- stige Arbeit der Beamten für Betriebsleitung, Wirtschaftsführung und Schutz; 2. als die mehr oder minder technisch durchgebildete Leistung des Waldarbeiters. Im Verhältnis zu anderen Betrieben der Bodenwirtschaft erfordert die Forstwirtschaft relativ viel geistige, dagegen wenig mechanische Arbeit. Es hatte z. B. die preuſsische Staatsforstverwaltung nach dem Etat für 1893/94 bei einer Waldbodenfläche von 2736432 ha, für die In- spektionen: 34 Oberforstmeister und 88 Forsträte, für den Betrieb 693 Oberförster und für den Schutz 3441 Förster und 356 Waldwärter. Hierauf treffen also auf: einen Inspektionsbeamten .... 24432 ha einen Wirtschaftsbeamten .... 3949 ha einen Schutzbeamten ...... 729 ha oder allgemein auf 594 ha ein Beamter; in der Landwirtschaft rechnet man dagegen nach v. d. Goltz auf 80—125 ha einen Betriebsbeamten. Viel erheblicher tritt aber der Unterschied bezüglich der mecha- nischen Arbeitsleistung hervor, deren Feststellung deshalb mit Un- 1) Vgl. auch S. 21, N. 4. 2) Die im Besitze der österreichischen Forst- und Domänenverwaltung befind- lichen Werke und Gebäude präsentieren nach Böhm, Staats- und Fondsgüterver- waltung, einen Anlagewert von 25604000 Mk. und die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf ungefähr 450000 Mk.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/32>, abgerufen am 28.03.2024.