Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

A. Erster (allgemeiner) Teil.
der dreissigjährige Krieg auf die gesamten Kulturverhältnisse ausgeübt
hatte, einigermassen überwunden war.

Mit dem Steigen des Holzverbrauches erhielten die zur Gewinnung
von Handelsmaterial bestimmten Kohlholz- und Flössholzschläge
immer grössere Ausdehnung; dieselben wurden ebenfalls ursprünglich
ohne anderes Prinzip als möglichste Ersparung von Gewinnungs- und
Transportkosten ganz regellos an geeigneten Stellen angelegt. Sie
waren aber doch keine Kahlschläge in unserem Sinne, da im Urwald
die Holzarten selten rein und nur ganz ausnahmsweise auf grösseren
Flächen gleichalterig vorkommen. Das egoistische Interesse der Wald-
besitzer und Holzhändler veranlasste, dass stets nur die jeweils wert-
vollsten Holzarten und zwar in jenen Stärkeklassen herausgenommen
wurden, welche als Bau- und Schnitthölzer oder zum Verkohlen am
gesuchtesten waren. Infolgedessen wurden nicht nur einzelne Holzarten
überhaupt vom Hiebe verschont, sondern es blieben auch von der Haupt-
holzart sowohl die jüngsten Altersklassen, als auch die kranken, krum-
men oder sonst zu Nutzzwecken untauglichen Stämme stehen.

Im 16. Jahrhundert wurde nun ziemlich allgemein angeordnet, dass
diese Schläge nicht mehr beliebig, sondern in einer ordentlichen
Reihenfolge
angelegt werden sollten, ebenso musste fortan alles ältere
Material, soweit dasselbe nicht zu Samenbäumen bestimmt war, weg-
genommen werden.

Diese älteren Vorschriften, welche hauptsächlich in den süd- und
mitteldeutschen Fichten- und Tannenwaldungen während des 16. Jahr-
hunderts erlassen wurden, basieren also im wesentlichen auf Kahl-
schlag
und Wiederbesamung durch bald mehr bald minder zahl-
reich übergehaltene Samenbäume.

Da aber vollkommene Verjüngungen auf natürlichem Wege allein
doch nicht allenthalben zu erzielen waren, so begann man schon im
16. Jahrhundert mehr und mehr die Saat zur Ergänzung der Kulturen
zu Hilfe zu nehmen.

Gleichzeitig trat an verschiedenen Orten das Bedürfnis nach einer
Regelung des Betriebes hervor, namentlich da, wo es sich darum
handelte, den grossen Holzbedarf von Bergwerken und Salinen oder
ähnlichen Anstalten dauernd zu befriedigen. Dieses geschah um die
Mitte des 16. Jahrhunderts (Harz 1547, Salzkammergut 1561) in der Weise,
dass man gutachtlich untersuchte, wie gross der gegenwärtige Vorrat
der verschiedenen Waldorte wäre und wie alt sie werden müssten, um
eine den lokalen Bedürfnissen entsprechende Stärke zu erreichen, ebenso
wurde anderseits die Höhe des jährlichen Holzverbrauches festgestellt.
Hiernach war es möglich, eine gewisse Ordnung in den Betrieb zu
bringen und Dispositionen über den Abtrieb der Bestände zu treffen.

Diese Anfänge einer intensiveren Forstwirtschaft erlangten zunächst

A. Erster (allgemeiner) Teil.
der dreiſsigjährige Krieg auf die gesamten Kulturverhältnisse ausgeübt
hatte, einigermaſsen überwunden war.

Mit dem Steigen des Holzverbrauches erhielten die zur Gewinnung
von Handelsmaterial bestimmten Kohlholz- und Flöſsholzschläge
immer gröſsere Ausdehnung; dieselben wurden ebenfalls ursprünglich
ohne anderes Prinzip als möglichste Ersparung von Gewinnungs- und
Transportkosten ganz regellos an geeigneten Stellen angelegt. Sie
waren aber doch keine Kahlschläge in unserem Sinne, da im Urwald
die Holzarten selten rein und nur ganz ausnahmsweise auf gröſseren
Flächen gleichalterig vorkommen. Das egoistische Interesse der Wald-
besitzer und Holzhändler veranlaſste, daſs stets nur die jeweils wert-
vollsten Holzarten und zwar in jenen Stärkeklassen herausgenommen
wurden, welche als Bau- und Schnitthölzer oder zum Verkohlen am
gesuchtesten waren. Infolgedessen wurden nicht nur einzelne Holzarten
überhaupt vom Hiebe verschont, sondern es blieben auch von der Haupt-
holzart sowohl die jüngsten Altersklassen, als auch die kranken, krum-
men oder sonst zu Nutzzwecken untauglichen Stämme stehen.

Im 16. Jahrhundert wurde nun ziemlich allgemein angeordnet, daſs
diese Schläge nicht mehr beliebig, sondern in einer ordentlichen
Reihenfolge
angelegt werden sollten, ebenso muſste fortan alles ältere
Material, soweit dasselbe nicht zu Samenbäumen bestimmt war, weg-
genommen werden.

Diese älteren Vorschriften, welche hauptsächlich in den süd- und
mitteldeutschen Fichten- und Tannenwaldungen während des 16. Jahr-
hunderts erlassen wurden, basieren also im wesentlichen auf Kahl-
schlag
und Wiederbesamung durch bald mehr bald minder zahl-
reich übergehaltene Samenbäume.

Da aber vollkommene Verjüngungen auf natürlichem Wege allein
doch nicht allenthalben zu erzielen waren, so begann man schon im
16. Jahrhundert mehr und mehr die Saat zur Ergänzung der Kulturen
zu Hilfe zu nehmen.

Gleichzeitig trat an verschiedenen Orten das Bedürfnis nach einer
Regelung des Betriebes hervor, namentlich da, wo es sich darum
handelte, den groſsen Holzbedarf von Bergwerken und Salinen oder
ähnlichen Anstalten dauernd zu befriedigen. Dieses geschah um die
Mitte des 16. Jahrhunderts (Harz 1547, Salzkammergut 1561) in der Weise,
daſs man gutachtlich untersuchte, wie groſs der gegenwärtige Vorrat
der verschiedenen Waldorte wäre und wie alt sie werden müſsten, um
eine den lokalen Bedürfnissen entsprechende Stärke zu erreichen, ebenso
wurde anderseits die Höhe des jährlichen Holzverbrauches festgestellt.
Hiernach war es möglich, eine gewisse Ordnung in den Betrieb zu
bringen und Dispositionen über den Abtrieb der Bestände zu treffen.

Diese Anfänge einer intensiveren Forstwirtschaft erlangten zunächst

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0048" n="30"/><fw place="top" type="header">A. Erster (allgemeiner) Teil.</fw><lb/>
der drei&#x017F;sigjährige Krieg auf die gesamten Kulturverhältnisse ausgeübt<lb/>
hatte, einigerma&#x017F;sen überwunden war.</p><lb/>
            <p>Mit dem Steigen des Holzverbrauches erhielten die zur Gewinnung<lb/>
von Handelsmaterial bestimmten <hi rendition="#g">Kohlholz-</hi> und <hi rendition="#g">Flö&#x017F;sholzschläge</hi><lb/>
immer grö&#x017F;sere Ausdehnung; dieselben wurden ebenfalls ursprünglich<lb/>
ohne anderes Prinzip als möglichste Ersparung von Gewinnungs- und<lb/>
Transportkosten ganz regellos an geeigneten Stellen angelegt. Sie<lb/>
waren aber doch keine Kahlschläge in unserem Sinne, da im Urwald<lb/>
die Holzarten selten rein und nur ganz ausnahmsweise auf grö&#x017F;seren<lb/>
Flächen gleichalterig vorkommen. Das egoistische Interesse der Wald-<lb/>
besitzer und Holzhändler veranla&#x017F;ste, da&#x017F;s stets nur die jeweils wert-<lb/>
vollsten Holzarten und zwar in jenen Stärkeklassen herausgenommen<lb/>
wurden, welche als Bau- und Schnitthölzer oder zum Verkohlen am<lb/>
gesuchtesten waren. Infolgedessen wurden nicht nur einzelne Holzarten<lb/>
überhaupt vom Hiebe verschont, sondern es blieben auch von der Haupt-<lb/>
holzart sowohl die jüngsten Altersklassen, als auch die kranken, krum-<lb/>
men oder sonst zu Nutzzwecken untauglichen Stämme stehen.</p><lb/>
            <p>Im 16. Jahrhundert wurde nun ziemlich allgemein angeordnet, da&#x017F;s<lb/>
diese Schläge nicht mehr beliebig, sondern in einer <hi rendition="#g">ordentlichen<lb/>
Reihenfolge</hi> angelegt werden sollten, ebenso mu&#x017F;ste fortan alles ältere<lb/>
Material, soweit dasselbe nicht zu Samenbäumen bestimmt war, weg-<lb/>
genommen werden.</p><lb/>
            <p>Diese älteren Vorschriften, welche hauptsächlich in den süd- und<lb/>
mitteldeutschen Fichten- und Tannenwaldungen während des 16. Jahr-<lb/>
hunderts erlassen wurden, basieren also im wesentlichen auf <hi rendition="#g">Kahl-<lb/>
schlag</hi> und <hi rendition="#g">Wiederbesamung</hi> durch bald mehr bald minder zahl-<lb/>
reich übergehaltene <hi rendition="#g">Samenbäume.</hi></p><lb/>
            <p>Da aber vollkommene Verjüngungen auf natürlichem Wege allein<lb/>
doch nicht allenthalben zu erzielen waren, so begann man schon im<lb/>
16. Jahrhundert mehr und mehr die Saat zur Ergänzung der Kulturen<lb/>
zu Hilfe zu nehmen.</p><lb/>
            <p>Gleichzeitig trat an verschiedenen Orten das Bedürfnis nach einer<lb/><hi rendition="#g">Regelung</hi> des <hi rendition="#g">Betriebes</hi> hervor, namentlich da, wo es sich darum<lb/>
handelte, den gro&#x017F;sen Holzbedarf von Bergwerken und Salinen oder<lb/>
ähnlichen Anstalten dauernd zu befriedigen. Dieses geschah um die<lb/>
Mitte des 16. Jahrhunderts (Harz 1547, Salzkammergut 1561) in der Weise,<lb/>
da&#x017F;s man gutachtlich untersuchte, wie gro&#x017F;s der gegenwärtige Vorrat<lb/>
der verschiedenen Waldorte wäre und wie alt sie werden mü&#x017F;sten, um<lb/>
eine den lokalen Bedürfnissen entsprechende Stärke zu erreichen, ebenso<lb/>
wurde anderseits die Höhe des jährlichen Holzverbrauches festgestellt.<lb/>
Hiernach war es möglich, eine gewisse Ordnung in den Betrieb zu<lb/>
bringen und Dispositionen über den Abtrieb der Bestände zu treffen.</p><lb/>
            <p>Diese Anfänge einer intensiveren Forstwirtschaft erlangten zunächst<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[30/0048] A. Erster (allgemeiner) Teil. der dreiſsigjährige Krieg auf die gesamten Kulturverhältnisse ausgeübt hatte, einigermaſsen überwunden war. Mit dem Steigen des Holzverbrauches erhielten die zur Gewinnung von Handelsmaterial bestimmten Kohlholz- und Flöſsholzschläge immer gröſsere Ausdehnung; dieselben wurden ebenfalls ursprünglich ohne anderes Prinzip als möglichste Ersparung von Gewinnungs- und Transportkosten ganz regellos an geeigneten Stellen angelegt. Sie waren aber doch keine Kahlschläge in unserem Sinne, da im Urwald die Holzarten selten rein und nur ganz ausnahmsweise auf gröſseren Flächen gleichalterig vorkommen. Das egoistische Interesse der Wald- besitzer und Holzhändler veranlaſste, daſs stets nur die jeweils wert- vollsten Holzarten und zwar in jenen Stärkeklassen herausgenommen wurden, welche als Bau- und Schnitthölzer oder zum Verkohlen am gesuchtesten waren. Infolgedessen wurden nicht nur einzelne Holzarten überhaupt vom Hiebe verschont, sondern es blieben auch von der Haupt- holzart sowohl die jüngsten Altersklassen, als auch die kranken, krum- men oder sonst zu Nutzzwecken untauglichen Stämme stehen. Im 16. Jahrhundert wurde nun ziemlich allgemein angeordnet, daſs diese Schläge nicht mehr beliebig, sondern in einer ordentlichen Reihenfolge angelegt werden sollten, ebenso muſste fortan alles ältere Material, soweit dasselbe nicht zu Samenbäumen bestimmt war, weg- genommen werden. Diese älteren Vorschriften, welche hauptsächlich in den süd- und mitteldeutschen Fichten- und Tannenwaldungen während des 16. Jahr- hunderts erlassen wurden, basieren also im wesentlichen auf Kahl- schlag und Wiederbesamung durch bald mehr bald minder zahl- reich übergehaltene Samenbäume. Da aber vollkommene Verjüngungen auf natürlichem Wege allein doch nicht allenthalben zu erzielen waren, so begann man schon im 16. Jahrhundert mehr und mehr die Saat zur Ergänzung der Kulturen zu Hilfe zu nehmen. Gleichzeitig trat an verschiedenen Orten das Bedürfnis nach einer Regelung des Betriebes hervor, namentlich da, wo es sich darum handelte, den groſsen Holzbedarf von Bergwerken und Salinen oder ähnlichen Anstalten dauernd zu befriedigen. Dieses geschah um die Mitte des 16. Jahrhunderts (Harz 1547, Salzkammergut 1561) in der Weise, daſs man gutachtlich untersuchte, wie groſs der gegenwärtige Vorrat der verschiedenen Waldorte wäre und wie alt sie werden müſsten, um eine den lokalen Bedürfnissen entsprechende Stärke zu erreichen, ebenso wurde anderseits die Höhe des jährlichen Holzverbrauches festgestellt. Hiernach war es möglich, eine gewisse Ordnung in den Betrieb zu bringen und Dispositionen über den Abtrieb der Bestände zu treffen. Diese Anfänge einer intensiveren Forstwirtschaft erlangten zunächst

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/48
Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/48>, abgerufen am 28.03.2024.