Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.KOenig Philippus Pulcher oder der schöne in Franckreich hatte 3 Söhne, Ludovicum, Philippum, und Carolum, nebst einer Tochter, mit Nahmen Isabella, welche an König Eduardum II in Engeland vermählet ward. Diese des Philippi Söhne kamen nach des Vatern Tode alle, jedoch einer nach dem andern, auf den väterlichen Thron; aber keiner von ihnen hinterließ männliche Leibes-Erben. Wie demnach der letzte von ihnen, nehmlich Carolus Pulcher an. 1327 verstarb, gaben sich zu der Frantzösischen Crone viele Praetendenten an, als (1) des letzten Königs Caroli Tochter Blanca, als ihres Herrn Vaters nechste Erbin. (2) König Carolus zu Navarra, des Königs Ludovici X in Franckreich Enckel. (3) Philippus Hertzog zu Burgund, des Königs Philippi Longi in Franckreich Enckel, der mit dem Könige in Navarra gleich nahe. (4) König Eduardus III in Engeland, des letzten Königs in Franckreich Schwester Sohn, und (5) Philippus Valesius, ein weitläufftiger Agnatus, des Königs Philippi III in Franckreich Enckel, welcher dem letzten Könige zwar am weitläufftigsten verwandt; weil er sich aber auf das Salische Gesetze berieff, vermöge dessen die Frauens-Persohnen in Franckreich kein Recht zur Succession hätten, und er der nechste Agnatus also war, so behielte dieser vor allen andern die Oberhand, und die übrigen praetendenten musten zurück stehen. Wobey es auch der König in Navarra, der Hertzog in Burgund, und der Hertzog von Orleans endlich bewenden liessen; König Eduardus III in Engeland aber war damit nicht zufrieden. Weil er sich aber in des Philippi Händen befand, und besorgte, man möchte sich seiner Persohn versichern, wann man seinen Unwillen spürte, so durffte er sich nichts mercken lassen; sondern versprach vielmehr, wegen der von Franckreich habenden Lehen, Guyenne, Languedoc, Ponthieu & c. die Lehens-Pflicht abzustatten, welches er auch an. 1329 zu Amiens that. Weil dieses aber nicht vor dem Könige selbst, sondern vor dessen Cantzler, und zwar kniend, mit entblöstem Haupte, und in Gegenwart des gantzen Hofes geschahe, so gieng solches Eduardo so nahe, daß er noch desselben Tages in Gegenwart seiner Leute conrestirte, daß so bald er wieder in sein Land seyn würde, er die Waffen wider Franckreich ergreiffen, und nicht eher niederlegen wolte, als biß er sich Meister von Franckreich gemachet hätte. Kaum war er auch in Engeland revertiret, so rüstete er sich wider König Philippum in Franckreich zum Krieg, und renovirte die vorige praetension, vorgebend, die vorige renunciation sey bey seiner Minderjährigkeit, und auf seiner Frau Mutter persuasion geschehen, weshalb er daran nicht gebunden, insonderheit da auch Philippus dem zu Amiens gemachten Vergleich nicht in allen nachgekommen wäre. Es ward hierauf der Krieg zwischen Engeland und Franckreich mit grossem Eifer viele Jahre geführet, in welchem jedoch Eduardus meistentheils die Oberhand hatte, und war nicht allein Käyser Ludovicus IV auf seiner Seiten, welcher ihn zum Reichs-Vicario machte, damit er die Teutschen Fürsten so viel besser pro autoritate zum Kriege wider Philippum ermahnen könte; sondern es assistirten ihm auch die Brabanter, Flanderer, und Gelderer. Damit aber denen Flanderern, welche den K önig in Franckreich vor ihren Oberherrn erkandten, nicht imputiret werden möchte, sie hätten einem andern, als ihren Herrn, geholffen, so überredeten sie den König Eduardum den Titel und das Wapen von Franckreich anzunehmen, welches er auch an. 1338 that. Nach vieljährigem Kriege, darinnen auch des Philippi Sohn, König Johannes in Franckreich, gefangen wurde, verglich sich endlich König Carolus VI in Franckreich mit König Henrico V in Engeland, trat diesem noch bey Leb-Zeiten, mit consens der Paires, die Mitregierung des Frantzösi- vid. P. AEmil. L. 8. hist. franc. Reg. 48 & 49. p. 329. & 332. Frossard. L. 1. hist. Gall. c. 4. Gaguin. L. 8. hist. gall. c. 1. & 2. Serres en son Inventaire de France p. 155. Du Puy d. l. p. 215. & 221. Homagium, quod Eduardus Regi Galliae praestirit, refert Leibnitz. in Cod. jur. gent. Dipl. p. 132. vid. de hoc bello Frossardus L. 1. hist. gall. Miraeus in Chron. Belgic. ad ann. 1328. seqq. Polid. Vergil. L. 19. hist. Anglic. Walsinghan in Eduardo III. Knython. de Event. Anglic. L. 3. c. 16. Backer in Chron. Angl. p. 330. seqq. & alii AA. Gallici & Anglici.
KOenig Philippus Pulcher oder der schöne in Franckreich hatte 3 Söhne, Ludovicum, Philippum, und Carolum, nebst einer Tochter, mit Nahmen Isabella, welche an König Eduardum II in Engeland vermählet ward. Diese des Philippi Söhne kamen nach des Vatern Tode alle, jedoch einer nach dem andern, auf den väterlichen Thron; aber keiner von ihnen hinterließ männliche Leibes-Erben. Wie demnach der letzte von ihnen, nehmlich Carolus Pulcher an. 1327 verstarb, gaben sich zu der Frantzösischen Crone viele Praetendenten an, als (1) des letzten Königs Caroli Tochter Blanca, als ihres Herrn Vaters nechste Erbin. (2) König Carolus zu Navarra, des Königs Ludovici X in Franckreich Enckel. (3) Philippus Hertzog zu Burgund, des Königs Philippi Longi in Franckreich Enckel, der mit dem Könige in Navarra gleich nahe. (4) König Eduardus III in Engeland, des letzten Königs in Franckreich Schwester Sohn, und (5) Philippus Valesius, ein weitläufftiger Agnatus, des Königs Philippi III in Franckreich Enckel, welcher dem letzten Könige zwar am weitläufftigsten verwandt; weil er sich aber auf das Salische Gesetze berieff, vermöge dessen die Frauens-Persohnen in Franckreich kein Recht zur Succession hätten, und er der nechste Agnatus also war, so behielte dieser vor allen andern die Oberhand, und die übrigen praetendenten musten zurück stehen. Wobey es auch der König in Navarra, der Hertzog in Burgund, und der Hertzog von Orleans endlich bewenden liessen; König Eduardus III in Engeland aber war damit nicht zufrieden. Weil er sich aber in des Philippi Händen befand, und besorgte, man möchte sich seiner Persohn versichern, wann man seinen Unwillen spürte, so durffte er sich nichts mercken lassen; sondern versprach vielmehr, wegen der von Franckreich habenden Lehen, Guyenne, Languedoc, Ponthieu & c. die Lehens-Pflicht abzustatten, welches er auch an. 1329 zu Amiens that. Weil dieses aber nicht vor dem Könige selbst, sondern vor dessen Cantzler, und zwar kniend, mit entblöstem Haupte, und in Gegenwart des gantzen Hofes geschahe, so gieng solches Eduardo so nahe, daß er noch desselben Tages in Gegenwart seiner Leute conrestirte, daß so bald er wieder in sein Land seyn würde, er die Waffen wider Franckreich ergreiffen, und nicht eher niederlegen wolte, als biß er sich Meister von Franckreich gemachet hätte. Kaum war er auch in Engeland revertiret, so rüstete er sich wider König Philippum in Franckreich zum Krieg, und renovirte die vorige praetension, vorgebend, die vorige renunciation sey bey seiner Minderjährigkeit, und auf seiner Frau Mutter persuasion geschehen, weshalb er daran nicht gebunden, insonderheit da auch Philippus dem zu Amiens gemachten Vergleich nicht in allen nachgekommen wäre. Es ward hierauf der Krieg zwischen Engeland und Franckreich mit grossem Eifer viele Jahre geführet, in welchem jedoch Eduardus meistentheils die Oberhand hatte, und war nicht allein Käyser Ludovicus IV auf seiner Seiten, welcher ihn zum Reichs-Vicario machte, damit er die Teutschen Fürsten so viel besser pro autoritate zum Kriege wider Philippum ermahnen könte; sondern es assistirten ihm auch die Brabanter, Flanderer, und Gelderer. Damit aber denen Flanderern, welche den K önig in Franckreich vor ihren Oberherrn erkandten, nicht imputiret werden möchte, sie hätten einem andern, als ihren Herrn, geholffen, so überredeten sie den König Eduardum den Titel und das Wapen von Franckreich anzunehmen, welches er auch an. 1338 that. Nach vieljährigem Kriege, darinnen auch des Philippi Sohn, König Johannes in Franckreich, gefangen wurde, verglich sich endlich König Carolus VI in Franckreich mit König Henrico V in Engeland, trat diesem noch bey Leb-Zeiten, mit consens der Paires, die Mitregierung des Frantzösi- vid. P. AEmil. L. 8. hist. franc. Reg. 48 & 49. p. 329. & 332. Frossard. L. 1. hist. Gall. c. 4. Gaguin. L. 8. hist. gall. c. 1. & 2. Serres en son Inventaire de France p. 155. Du Puy d. l. p. 215. & 221. Homagium, quod Eduardus Regi Galliae praestirit, refert Leibnitz. in Cod. jur. gent. Dipl. p. 132. vid. de hoc bello Frossardus L. 1. hist. gall. Miraeus in Chron. Belgic. ad ann. 1328. seqq. Polid. Vergil. L. 19. hist. Anglic. Walsinghan in Eduardo III. Knython. de Event. Anglic. L. 3. c. 16. Backer in Chron. Angl. p. 330. seqq. & alii AA. Gallici & Anglici.
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KOenig Philippus Pulcher oder der schöne in Franckreich hatte 3 Söhne, Ludovicum, Philippum, und Carolum, nebst einer Tochter, mit Nahmen Isabella, welche an König Eduardum II in Engeland vermählet ward. Diese des Philippi Söhne kamen nach des Vatern Tode alle, jedoch einer nach dem andern, auf den väterlichen Thron; aber keiner von ihnen hinterließ männliche Leibes-Erben. Wie demnach der letzte von ihnen, nehmlich Carolus Pulcher an. 1327 verstarb, gaben sich zu der Frantzösischen Crone viele Praetendenten an, als (1) des letzten Königs Caroli Tochter Blanca, als ihres Herrn Vaters nechste Erbin. (2) König Carolus zu Navarra, des Königs Ludovici X in Franckreich Enckel. (3) Philippus Hertzog zu Burgund, des Königs Philippi Longi in Franckreich Enckel, der mit dem Könige in Navarra gleich nahe. (4) König Eduardus III in Engeland, des letzten Königs in Franckreich Schwester Sohn, und (5) Philippus Valesius, ein weitläufftiger Agnatus, des Königs Philippi III in Franckreich Enckel, welcher dem letzten Könige zwar am weitläufftigsten verwandt; weil er sich aber auf das Salische Gesetze berieff, vermöge dessen die Frauens-Persohnen in Franckreich kein Recht zur Succession hätten, und er der nechste Agnatus also war, so behielte dieser vor allen andern die Oberhand, und die übrigen praetendenten musten zurück stehen. Wobey es auch der König in Navarra, der Hertzog in Burgund, und der Hertzog von Orleans endlich bewenden liessen; König Eduardus III in Engeland aber war damit nicht zufrieden. Weil er sich aber in des Philippi Händen befand, und besorgte, man möchte sich seiner Persohn versichern, wann man seinen Unwillen spürte, so durffte er sich nichts mercken lassen; sondern versprach vielmehr, wegen der von Franckreich habenden Lehen, Guyenne, Languedoc, Ponthieu & c. die Lehens-Pflicht abzustatten, welches er auch an. 1329 zu Amiens that. Weil dieses aber nicht vor dem Könige selbst, sondern vor dessen Cantzler, und zwar kniend, mit entblöstem Haupte, und in Gegenwart des gantzen Hofes geschahe, so gieng solches Eduardo so nahe, daß er noch desselben Tages in Gegenwart seiner Leute conrestirte, daß so bald er wieder in sein Land seyn würde, er die Waffen wider Franckreich ergreiffen, und nicht eher niederlegen wolte, als biß er sich Meister von Franckreich gemachet hätte. Kaum war er auch in Engeland revertiret, so rüstete er sich wider König Philippum in Franckreich zum Krieg, und renovirte die vorige praetension, vorgebend, die vorige renunciation sey bey seiner Minderjährigkeit, und auf seiner Frau Mutter persuasion geschehen, weshalb er daran nicht gebunden, insonderheit da auch Philippus dem zu Amiens gemachten Vergleich nicht in allen nachgekommen wäre. Es ward hierauf der Krieg zwischen Engeland und Franckreich mit grossem Eifer viele Jahre geführet, in welchem jedoch Eduardus meistentheils die Oberhand hatte, und war nicht allein Käyser Ludovicus IV auf seiner Seiten, welcher ihn zum Reichs-Vicario machte, damit er die Teutschen Fürsten so viel besser pro autoritate zum Kriege wider Philippum ermahnen könte; sondern es assistirten ihm auch die Brabanter, Flanderer, und Gelderer. Damit aber denen Flanderern, welche den K önig in Franckreich vor ihren Oberherrn erkandten, nicht imputiret werden möchte, sie hätten einem andern, als ihren Herrn, geholffen, so überredeten sie den König Eduardum den Titel und das Wapen von Franckreich anzunehmen, welches er auch an. 1338 that.
Nach vieljährigem Kriege, darinnen auch des Philippi Sohn, König Johannes in Franckreich, gefangen wurde, verglich sich endlich König Carolus VI in Franckreich mit König Henrico V in Engeland, trat diesem noch bey Leb-Zeiten, mit consens der Paires, die Mitregierung des Frantzösi-
vid. P. AEmil. L. 8. hist. franc. Reg. 48 & 49. p. 329. & 332. Frossard. L. 1. hist. Gall. c. 4. Gaguin. L. 8. hist. gall. c. 1. & 2. Serres en son Inventaire de France p. 155. Du Puy d. l. p. 215. & 221.
Homagium, quod Eduardus Regi Galliae praestirit, refert Leibnitz. in Cod. jur. gent. Dipl. p. 132.
vid. de hoc bello Frossardus L. 1. hist. gall. Miraeus in Chron. Belgic. ad ann. 1328. seqq. Polid. Vergil. L. 19. hist. Anglic. Walsinghan in Eduardo III. Knython. de Event. Anglic. L. 3. c. 16. Backer in Chron. Angl. p. 330. seqq. & alii AA. Gallici & Anglici.
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| Zitationshilfe: | Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/175>, abgerufen am 23.09.2024. |


