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Schweiger-Lerchenfeld, Amand von: Armenien. Ein Bild seiner Natur und seiner Bewohner. Jena, 1878.

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Territorial-Veränderung durch den Friedenstractat.
trennen, und der Kette der Berge im Süden der Stadt Artwin
bis zum Flusse Tschuruk bei den Dörfern Allat und Behagscht;
von da geht die Grenze über die Gipfel der Berge Derwenik-
Gheki, Hortschezor, über den Kamm, welcher die Wasserscheide
zwischen den Zuflüssen des Torthum Tschai und Tschuruk bildet,
und über die Höhen bei Jali-Vihim, um beim Dorfe Vihim
Kilissa am Torthum Tschai zu enden; von da folgt sie der Kette
Sivri-Dagh bis zur Höhe des Kammes, geht am Dorfe Noriman
südwärts vorüber und läuft südostwärts auf Zewin zu, wo sie
sich im Westen der Straße, die nach Chorassan zieht, ziemlich
parallel hält und endlich über den Soghanly bis zum Dorfe
Gilitschman zieht. Weiter übersetzt sie den Scharian-Dagh und
weiters den Murad zehn Werst unterhalb Hamur, um von da,
entlang den Kämmen des Ala-, Hori- und Tandurek, südwärts an
Bajazid vorüberzuziehen und zuletzt auf die alte türkisch-persische
Grenze südlich des Sees Kazli-Göl zu stoßen.

Nach dieser Grenz-Umschreibung erwächst dem russischen
Reiche ein ungefährer Gebietszuwachs von 650 Quadrat-Meilen,
mit annähernd 300,000 Einwohnern. Statistische Details sind
derzeit noch völlig unbestimmbar, da selbst die alten Daten des
officiellen Staats-Kalenders kaum verläßlich sein dürften.

Andere Artikel des Friedensvertrages, welche sich speciell
auf Armenien beziehen, sind:

Artikel XVI: Da die Räumung der von den russischen
Truppen in Armenien besetzten Territorien, welche an die Türkei
zurückfallen, Anlaß zu Conflicten und für die guten Beziehungen
der beiden Länder gefährlichen Verwickelungen geben könnte, so
verpflichtet sich die Pforte, ohne Aufschub die Verbesserungen und
die von den Localbedürfnissen in den von Armeniern bewohnten
Provinzen geforderten Reformen durchzuführen und die Sicher-
heit der Armenier gegen die Kurden und Tscherkessen zu
garantiren.

Artikel XVIII: Die Hohe Pforte wird die von den Com-
missären der vermittelnden Mächte bezüglich des Besitzes der
Stadt Khotur ausgesprochene Meinung in ernste Erwägung
ziehen und verpflichtet sich, die Arbeiten behufs Bestimmung der
türkisch-persischen Grenze ausführen zu lassen.

Territorial-Veränderung durch den Friedenstractat.
trennen, und der Kette der Berge im Süden der Stadt Artwin
bis zum Fluſſe Tſchuruk bei den Dörfern Allat und Behagſcht;
von da geht die Grenze über die Gipfel der Berge Derwenik-
Gheki, Hortſchezor, über den Kamm, welcher die Waſſerſcheide
zwiſchen den Zuflüſſen des Torthum Tſchai und Tſchuruk bildet,
und über die Höhen bei Jali-Vihim, um beim Dorfe Vihim
Kiliſſa am Torthum Tſchai zu enden; von da folgt ſie der Kette
Sivri-Dagh bis zur Höhe des Kammes, geht am Dorfe Noriman
ſüdwärts vorüber und läuft ſüdoſtwärts auf Zewin zu, wo ſie
ſich im Weſten der Straße, die nach Choraſſan zieht, ziemlich
parallel hält und endlich über den Soghanly bis zum Dorfe
Gilitſchman zieht. Weiter überſetzt ſie den Scharian-Dagh und
weiters den Murad zehn Werſt unterhalb Hamur, um von da,
entlang den Kämmen des Ala-, Hori- und Tandurek, ſüdwärts an
Bajazid vorüberzuziehen und zuletzt auf die alte türkiſch-perſiſche
Grenze ſüdlich des Sees Kazli-Göl zu ſtoßen.

Nach dieſer Grenz-Umſchreibung erwächſt dem ruſſiſchen
Reiche ein ungefährer Gebietszuwachs von 650 Quadrat-Meilen,
mit annähernd 300,000 Einwohnern. Statiſtiſche Details ſind
derzeit noch völlig unbeſtimmbar, da ſelbſt die alten Daten des
officiellen Staats-Kalenders kaum verläßlich ſein dürften.

Andere Artikel des Friedensvertrages, welche ſich ſpeciell
auf Armenien beziehen, ſind:

Artikel XVI: Da die Räumung der von den ruſſiſchen
Truppen in Armenien beſetzten Territorien, welche an die Türkei
zurückfallen, Anlaß zu Conflicten und für die guten Beziehungen
der beiden Länder gefährlichen Verwickelungen geben könnte, ſo
verpflichtet ſich die Pforte, ohne Aufſchub die Verbeſſerungen und
die von den Localbedürfniſſen in den von Armeniern bewohnten
Provinzen geforderten Reformen durchzuführen und die Sicher-
heit der Armenier gegen die Kurden und Tſcherkeſſen zu
garantiren.

Artikel XVIII: Die Hohe Pforte wird die von den Com-
miſſären der vermittelnden Mächte bezüglich des Beſitzes der
Stadt Khotur ausgeſprochene Meinung in ernſte Erwägung
ziehen und verpflichtet ſich, die Arbeiten behufs Beſtimmung der
türkiſch-perſiſchen Grenze ausführen zu laſſen.

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[XXVII/0031] Territorial-Veränderung durch den Friedenstractat. trennen, und der Kette der Berge im Süden der Stadt Artwin bis zum Fluſſe Tſchuruk bei den Dörfern Allat und Behagſcht; von da geht die Grenze über die Gipfel der Berge Derwenik- Gheki, Hortſchezor, über den Kamm, welcher die Waſſerſcheide zwiſchen den Zuflüſſen des Torthum Tſchai und Tſchuruk bildet, und über die Höhen bei Jali-Vihim, um beim Dorfe Vihim Kiliſſa am Torthum Tſchai zu enden; von da folgt ſie der Kette Sivri-Dagh bis zur Höhe des Kammes, geht am Dorfe Noriman ſüdwärts vorüber und läuft ſüdoſtwärts auf Zewin zu, wo ſie ſich im Weſten der Straße, die nach Choraſſan zieht, ziemlich parallel hält und endlich über den Soghanly bis zum Dorfe Gilitſchman zieht. Weiter überſetzt ſie den Scharian-Dagh und weiters den Murad zehn Werſt unterhalb Hamur, um von da, entlang den Kämmen des Ala-, Hori- und Tandurek, ſüdwärts an Bajazid vorüberzuziehen und zuletzt auf die alte türkiſch-perſiſche Grenze ſüdlich des Sees Kazli-Göl zu ſtoßen. Nach dieſer Grenz-Umſchreibung erwächſt dem ruſſiſchen Reiche ein ungefährer Gebietszuwachs von 650 Quadrat-Meilen, mit annähernd 300,000 Einwohnern. Statiſtiſche Details ſind derzeit noch völlig unbeſtimmbar, da ſelbſt die alten Daten des officiellen Staats-Kalenders kaum verläßlich ſein dürften. Andere Artikel des Friedensvertrages, welche ſich ſpeciell auf Armenien beziehen, ſind: Artikel XVI: Da die Räumung der von den ruſſiſchen Truppen in Armenien beſetzten Territorien, welche an die Türkei zurückfallen, Anlaß zu Conflicten und für die guten Beziehungen der beiden Länder gefährlichen Verwickelungen geben könnte, ſo verpflichtet ſich die Pforte, ohne Aufſchub die Verbeſſerungen und die von den Localbedürfniſſen in den von Armeniern bewohnten Provinzen geforderten Reformen durchzuführen und die Sicher- heit der Armenier gegen die Kurden und Tſcherkeſſen zu garantiren. Artikel XVIII: Die Hohe Pforte wird die von den Com- miſſären der vermittelnden Mächte bezüglich des Beſitzes der Stadt Khotur ausgeſprochene Meinung in ernſte Erwägung ziehen und verpflichtet ſich, die Arbeiten behufs Beſtimmung der türkiſch-perſiſchen Grenze ausführen zu laſſen.

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Zitationshilfe: Schweiger-Lerchenfeld, Amand von: Armenien. Ein Bild seiner Natur und seiner Bewohner. Jena, 1878, S. XXVII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweiger_armenien_1878/31>, abgerufen am 29.03.2024.