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Semper, Karl: Die Philippinen und ihre Bewohner. Sechs Skizzen. Würzburg, 1869.

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einen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln."

Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,--womit man die aus 40-50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet--eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenannten barangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.

Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): "Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht aus religiösem Gefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.

Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen in Anmerkung 11 der IV. Skizze gemachten Angaben.

Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten "Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas" geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nur

einen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”

Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenannten barangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.

Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht aus religiösem Gefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.

Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen in Anmerkung 11 der IV. Skizze gemachten Angaben.

Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nur

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[145/0145] einen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.” Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenannten barangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung. Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht aus religiösem Gefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien. Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen in Anmerkung 11 der IV. Skizze gemachten Angaben. Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nur

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Zitationshilfe: Semper, Karl: Die Philippinen und ihre Bewohner. Sechs Skizzen. Würzburg, 1869, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semper_philippinen_1869/145>, abgerufen am 16.04.2024.