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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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Ich Mir, und was Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich
kein Recht, noch brüste oder tröste ich Mich mit meinem un¬
verjährbaren Rechte.

Mit dem absoluten Rechte vergeht das Recht selbst, wird
die Herrschaft des "Rechtsbegriffes" zugleich getilgt. Denn
es ist nicht zu vergessen, daß seither Begriffe, Ideen oder Prin¬
cipien Uns beherrschten, und daß unter diesen Herrschern der
Rechtsbegriff oder der Begriff der Gerechtigkeit eine der bedeu¬
tendsten Rollen spielte.

Berechtigt oder Unberechtigt -- darauf kommt Mir's nicht
an; bin Ich nur mächtig, so bin Ich schon von selbst er¬
mächtigt
und bedarf keiner anderen Ermächtigung oder Be¬
rechtigung.

Recht -- ist ein Sparren, ertheilt von einem Spuk;
Macht -- das bin Ich selbst, Ich bin der Mächtige und Eig¬
ner der Macht. Recht ist über Mir, ist absolut, und existirt
in einem Höheren, als dessen Gnade Mir's zufließt: Recht ist
eine Gnadengabe des Richters; Macht und Gewalt existirt nur
in Mir, dem Mächtigen und Gewaltigen.


2. Mein Verkehr.

In der Gesellschaft, der Societät, kann höchstens die
menschliche Forderung befriedigt werden, indeß die egoistische
stets zu kurz kommen muß.

Weil es kaum Jemand entgehen kann, daß die Gegen¬
wart für keine Frage einen so lebendigen Antheil zeigt, als
für die "sociale", so hat man auf die Gesellschaft besonders

Ich Mir, und was Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich
kein Recht, noch brüſte oder tröſte ich Mich mit meinem un¬
verjährbaren Rechte.

Mit dem abſoluten Rechte vergeht das Recht ſelbſt, wird
die Herrſchaft des „Rechtsbegriffes“ zugleich getilgt. Denn
es iſt nicht zu vergeſſen, daß ſeither Begriffe, Ideen oder Prin¬
cipien Uns beherrſchten, und daß unter dieſen Herrſchern der
Rechtsbegriff oder der Begriff der Gerechtigkeit eine der bedeu¬
tendſten Rollen ſpielte.

Berechtigt oder Unberechtigt — darauf kommt Mir's nicht
an; bin Ich nur mächtig, ſo bin Ich ſchon von ſelbſt er¬
mächtigt
und bedarf keiner anderen Ermächtigung oder Be¬
rechtigung.

Recht — iſt ein Sparren, ertheilt von einem Spuk;
Macht — das bin Ich ſelbſt, Ich bin der Mächtige und Eig¬
ner der Macht. Recht iſt über Mir, iſt abſolut, und exiſtirt
in einem Höheren, als deſſen Gnade Mir's zufließt: Recht iſt
eine Gnadengabe des Richters; Macht und Gewalt exiſtirt nur
in Mir, dem Mächtigen und Gewaltigen.


2. Mein Verkehr.

In der Geſellſchaft, der Societät, kann höchſtens die
menſchliche Forderung befriedigt werden, indeß die egoiſtiſche
ſtets zu kurz kommen muß.

Weil es kaum Jemand entgehen kann, daß die Gegen¬
wart für keine Frage einen ſo lebendigen Antheil zeigt, als
für die „ſociale“, ſo hat man auf die Geſellſchaft beſonders

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[276/0284] Ich Mir, und was Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich kein Recht, noch brüſte oder tröſte ich Mich mit meinem un¬ verjährbaren Rechte. Mit dem abſoluten Rechte vergeht das Recht ſelbſt, wird die Herrſchaft des „Rechtsbegriffes“ zugleich getilgt. Denn es iſt nicht zu vergeſſen, daß ſeither Begriffe, Ideen oder Prin¬ cipien Uns beherrſchten, und daß unter dieſen Herrſchern der Rechtsbegriff oder der Begriff der Gerechtigkeit eine der bedeu¬ tendſten Rollen ſpielte. Berechtigt oder Unberechtigt — darauf kommt Mir's nicht an; bin Ich nur mächtig, ſo bin Ich ſchon von ſelbſt er¬ mächtigt und bedarf keiner anderen Ermächtigung oder Be¬ rechtigung. Recht — iſt ein Sparren, ertheilt von einem Spuk; Macht — das bin Ich ſelbſt, Ich bin der Mächtige und Eig¬ ner der Macht. Recht iſt über Mir, iſt abſolut, und exiſtirt in einem Höheren, als deſſen Gnade Mir's zufließt: Recht iſt eine Gnadengabe des Richters; Macht und Gewalt exiſtirt nur in Mir, dem Mächtigen und Gewaltigen. 2. Mein Verkehr. In der Geſellſchaft, der Societät, kann höchſtens die menſchliche Forderung befriedigt werden, indeß die egoiſtiſche ſtets zu kurz kommen muß. Weil es kaum Jemand entgehen kann, daß die Gegen¬ wart für keine Frage einen ſo lebendigen Antheil zeigt, als für die „ſociale“, ſo hat man auf die Geſellſchaft beſonders

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/284>, abgerufen am 03.11.2024.