Wenn gleich die Extreme von sehr wohlfeilem Acker und sehr theurer Arbeit, und von sehr theurem Acker und wohlfeiler Arbeit in Deutschland selten oder gar nicht vorkommen, so sind doch mannigfaltige Gradationen dieses Verhältnisses in verschie- denen Provinzen und Distrikten vorhanden, die man bei der Einrichtung der Wirth- schaft wohl zu erwägen hat, um sich darnach für ein mehr oder minder intensives Wirthschaftssystem zu bestimmen.
Dort wird Koppelwirthschaft mit langer Ruhe des Ackers und Weidedünger Arbeit ersparen; hier wird jähriger Fruchtwechsel mit Futterbau und Stallfutterung die Arbeit vortheilhafter vermehren, und der höheren Kosten ungeachtet den reinen Ertrag beträchtlich vergrößern.
§. 145.
Ob der Ar- beitslohn ge- stiegen sey?Es ist seit einiger Zeit unter den Landwirthen eine allgemeine Klage, daß der Lohn der Arbeiter und des Gesindes übermäßig gestiegen sey, und man hält es für ein großes Uebel. Manche sehen dieses als einen Grund der gestiegenen Kornpreise an. In Gegenden, wo die Frohnden zum Theil aufgehoben sind, sucht man in dieser Auf- hebung wiederum den Grund des gestiegenen Arbeitslohns. Es ist aber vielmehr der gestiegene Preis der Lebensmittel, zugleich mit dem dadurch bewirkten Anreiz zur hö- hern Produktion, welcher den Arbeitslohn nach dem Geldpreise hat erhöhen müssen, und durch Aufhebung der Frohnden ist vielmehr die Thätigkeit der arbeitenden Men- schen vermehrt, und folglich die Summe der verrichteten Arbeit größer geworden, weshalb solche eher zur Verminderung des Arbeitspreises wirken muß.
§. 146.
Mehrentheils aber ist jene Klage ganz ungegründet, und die Vertheurung des Arbeitspreises ist bloß nominal, keinesweges real, indem nämlich der Werth des Gel- des gegen den Werth aller übrigen Dinge sich vermindert hatte, der Preis der übri- gen Dinge aber, besonders des Getreides, gegen den Preis der Arbeit vortheilhafter steht, wie vormals.
Man muß die Ursachen, welche auf die Erhöhung und Erniedrigung des Ar- beitslohns, nach Gelde berechnet, wirken, wohl unterscheiden. Sie sind folgende:
Die Arbeit im Allgemeinen.
§. 144.
Wenn gleich die Extreme von ſehr wohlfeilem Acker und ſehr theurer Arbeit, und von ſehr theurem Acker und wohlfeiler Arbeit in Deutſchland ſelten oder gar nicht vorkommen, ſo ſind doch mannigfaltige Gradationen dieſes Verhaͤltniſſes in verſchie- denen Provinzen und Diſtrikten vorhanden, die man bei der Einrichtung der Wirth- ſchaft wohl zu erwaͤgen hat, um ſich darnach fuͤr ein mehr oder minder intenſives Wirthſchaftsſyſtem zu beſtimmen.
Dort wird Koppelwirthſchaft mit langer Ruhe des Ackers und Weideduͤnger Arbeit erſparen; hier wird jaͤhriger Fruchtwechſel mit Futterbau und Stallfutterung die Arbeit vortheilhafter vermehren, und der hoͤheren Koſten ungeachtet den reinen Ertrag betraͤchtlich vergroͤßern.
§. 145.
Ob der Ar- beitslohn ge- ſtiegen ſey?Es iſt ſeit einiger Zeit unter den Landwirthen eine allgemeine Klage, daß der Lohn der Arbeiter und des Geſindes uͤbermaͤßig geſtiegen ſey, und man haͤlt es fuͤr ein großes Uebel. Manche ſehen dieſes als einen Grund der geſtiegenen Kornpreiſe an. In Gegenden, wo die Frohnden zum Theil aufgehoben ſind, ſucht man in dieſer Auf- hebung wiederum den Grund des geſtiegenen Arbeitslohns. Es iſt aber vielmehr der geſtiegene Preis der Lebensmittel, zugleich mit dem dadurch bewirkten Anreiz zur hoͤ- hern Produktion, welcher den Arbeitslohn nach dem Geldpreiſe hat erhoͤhen muͤſſen, und durch Aufhebung der Frohnden iſt vielmehr die Thaͤtigkeit der arbeitenden Men- ſchen vermehrt, und folglich die Summe der verrichteten Arbeit groͤßer geworden, weshalb ſolche eher zur Verminderung des Arbeitspreiſes wirken muß.
§. 146.
Mehrentheils aber iſt jene Klage ganz ungegruͤndet, und die Vertheurung des Arbeitspreiſes iſt bloß nominal, keinesweges real, indem naͤmlich der Werth des Gel- des gegen den Werth aller uͤbrigen Dinge ſich vermindert hatte, der Preis der uͤbri- gen Dinge aber, beſonders des Getreides, gegen den Preis der Arbeit vortheilhafter ſteht, wie vormals.
Man muß die Urſachen, welche auf die Erhoͤhung und Erniedrigung des Ar- beitslohns, nach Gelde berechnet, wirken, wohl unterſcheiden. Sie ſind folgende:
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Die Arbeit im Allgemeinen.
§. 144.
Wenn gleich die Extreme von ſehr wohlfeilem Acker und ſehr theurer Arbeit,
und von ſehr theurem Acker und wohlfeiler Arbeit in Deutſchland ſelten oder gar nicht
vorkommen, ſo ſind doch mannigfaltige Gradationen dieſes Verhaͤltniſſes in verſchie-
denen Provinzen und Diſtrikten vorhanden, die man bei der Einrichtung der Wirth-
ſchaft wohl zu erwaͤgen hat, um ſich darnach fuͤr ein mehr oder minder intenſives
Wirthſchaftsſyſtem zu beſtimmen.
Dort wird Koppelwirthſchaft mit langer Ruhe des Ackers und Weideduͤnger
Arbeit erſparen; hier wird jaͤhriger Fruchtwechſel mit Futterbau und Stallfutterung
die Arbeit vortheilhafter vermehren, und der hoͤheren Koſten ungeachtet den reinen
Ertrag betraͤchtlich vergroͤßern.
§. 145.
Es iſt ſeit einiger Zeit unter den Landwirthen eine allgemeine Klage, daß der
Lohn der Arbeiter und des Geſindes uͤbermaͤßig geſtiegen ſey, und man haͤlt es fuͤr ein
großes Uebel. Manche ſehen dieſes als einen Grund der geſtiegenen Kornpreiſe an.
In Gegenden, wo die Frohnden zum Theil aufgehoben ſind, ſucht man in dieſer Auf-
hebung wiederum den Grund des geſtiegenen Arbeitslohns. Es iſt aber vielmehr der
geſtiegene Preis der Lebensmittel, zugleich mit dem dadurch bewirkten Anreiz zur hoͤ-
hern Produktion, welcher den Arbeitslohn nach dem Geldpreiſe hat erhoͤhen muͤſſen,
und durch Aufhebung der Frohnden iſt vielmehr die Thaͤtigkeit der arbeitenden Men-
ſchen vermehrt, und folglich die Summe der verrichteten Arbeit groͤßer geworden,
weshalb ſolche eher zur Verminderung des Arbeitspreiſes wirken muß.
Ob der Ar-
beitslohn ge-
ſtiegen ſey?
§. 146.
Mehrentheils aber iſt jene Klage ganz ungegruͤndet, und die Vertheurung des
Arbeitspreiſes iſt bloß nominal, keinesweges real, indem naͤmlich der Werth des Gel-
des gegen den Werth aller uͤbrigen Dinge ſich vermindert hatte, der Preis der uͤbri-
gen Dinge aber, beſonders des Getreides, gegen den Preis der Arbeit vortheilhafter
ſteht, wie vormals.
Man muß die Urſachen, welche auf die Erhoͤhung und Erniedrigung des Ar-
beitslohns, nach Gelde berechnet, wirken, wohl unterſcheiden. Sie ſind folgende:
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/132>, abgerufen am 10.08.2024.
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