allgemein verhält es sich vielleicht so mit dem höchsten Profit vom angelegten Kapital und Arbeit.
Wir betrachten also zuerst die.
Wechsel-Weidewirthschaft oder Wechselwirthschaft nach der Regel der Fruchtfolge.
§. 372.
Bei dieser Wirthschaftsart bleibt also ein Theil des Landes zur Weide für das Rindvieh, oder wenn man will nur für die Schafe liegen. Allein das Land wird in voller starker Dungkraft und mit der angemessensten Besamung von Weidekräutern niedergelegt. Es giebt also eine ungleich nahrhaftere und reichere Weide, die mehr Vieh oder dasselbe Vieh auf einer ungleich kleinern Fläche ernährt. Außerdem aber bauet sie in der Regel anderes Futter, entweder bloß zum Winterbedarf, oder auch um einen Theil des Viehes im Sommer auf dem Stalle entweder ganz oder neben der Weide zu ernähren; auf jeden Fall so hinreichend, daß die Weide nie zu früh im Frühjahre angegriffen oder übertrieben zu werden braucht.
§. 373.
Auf einer geringern Anzahl von Schlägen, wie acht, paßt sich dieses System eigentlich nicht. Wenn der Getreidebau nicht zu sehr eingeschränkt werden soll, und man noch einen Schlag zum Futterbau nehmen wollte, so würde die Weide nicht lange genug liegen können. Ganz kleine Wirthschaften ausgenommen, -- denen aber überhaupt die Stallfutterung immer weit angemessener wie die Weide ist, -- würde ich die sechs- und siebenschlägige Wirthschaft immer in eine zwölf- und vierzehn- schlägige in gewisser Hinsicht umwandeln, wodurch auch der Uebergang um so mehr erleichtert wird.
Acht Schläge ist also das geringste, was wir annehmen, und hier würde ich folgende Fruchtfolgen vorschlagen:
Der Fruchtwechſel.
allgemein verhaͤlt es ſich vielleicht ſo mit dem hoͤchſten Profit vom angelegten Kapital und Arbeit.
Wir betrachten alſo zuerſt die.
Wechſel-Weidewirthſchaft oder Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.
§. 372.
Bei dieſer Wirthſchaftsart bleibt alſo ein Theil des Landes zur Weide fuͤr das Rindvieh, oder wenn man will nur fuͤr die Schafe liegen. Allein das Land wird in voller ſtarker Dungkraft und mit der angemeſſenſten Beſamung von Weidekraͤutern niedergelegt. Es giebt alſo eine ungleich nahrhaftere und reichere Weide, die mehr Vieh oder daſſelbe Vieh auf einer ungleich kleinern Flaͤche ernaͤhrt. Außerdem aber bauet ſie in der Regel anderes Futter, entweder bloß zum Winterbedarf, oder auch um einen Theil des Viehes im Sommer auf dem Stalle entweder ganz oder neben der Weide zu ernaͤhren; auf jeden Fall ſo hinreichend, daß die Weide nie zu fruͤh im Fruͤhjahre angegriffen oder uͤbertrieben zu werden braucht.
§. 373.
Auf einer geringern Anzahl von Schlaͤgen, wie acht, paßt ſich dieſes Syſtem eigentlich nicht. Wenn der Getreidebau nicht zu ſehr eingeſchraͤnkt werden ſoll, und man noch einen Schlag zum Futterbau nehmen wollte, ſo wuͤrde die Weide nicht lange genug liegen koͤnnen. Ganz kleine Wirthſchaften ausgenommen, — denen aber uͤberhaupt die Stallfutterung immer weit angemeſſener wie die Weide iſt, — wuͤrde ich die ſechs- und ſiebenſchlaͤgige Wirthſchaft immer in eine zwoͤlf- und vierzehn- ſchlaͤgige in gewiſſer Hinſicht umwandeln, wodurch auch der Uebergang um ſo mehr erleichtert wird.
Acht Schlaͤge iſt alſo das geringſte, was wir annehmen, und hier wuͤrde ich folgende Fruchtfolgen vorſchlagen:
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Der Fruchtwechſel.
allgemein verhaͤlt es ſich vielleicht ſo mit dem hoͤchſten Profit vom angelegten Kapital
und Arbeit.
Wir betrachten alſo zuerſt die.
Wechſel-Weidewirthſchaft oder Wechſelwirthſchaft
nach der Regel der Fruchtfolge.
§. 372.
Bei dieſer Wirthſchaftsart bleibt alſo ein Theil des Landes zur Weide fuͤr das
Rindvieh, oder wenn man will nur fuͤr die Schafe liegen. Allein das Land wird in
voller ſtarker Dungkraft und mit der angemeſſenſten Beſamung von Weidekraͤutern
niedergelegt. Es giebt alſo eine ungleich nahrhaftere und reichere Weide, die mehr
Vieh oder daſſelbe Vieh auf einer ungleich kleinern Flaͤche ernaͤhrt. Außerdem aber
bauet ſie in der Regel anderes Futter, entweder bloß zum Winterbedarf, oder auch
um einen Theil des Viehes im Sommer auf dem Stalle entweder ganz oder neben der
Weide zu ernaͤhren; auf jeden Fall ſo hinreichend, daß die Weide nie zu fruͤh im
Fruͤhjahre angegriffen oder uͤbertrieben zu werden braucht.
§. 373.
Auf einer geringern Anzahl von Schlaͤgen, wie acht, paßt ſich dieſes Syſtem
eigentlich nicht. Wenn der Getreidebau nicht zu ſehr eingeſchraͤnkt werden ſoll, und
man noch einen Schlag zum Futterbau nehmen wollte, ſo wuͤrde die Weide nicht
lange genug liegen koͤnnen. Ganz kleine Wirthſchaften ausgenommen, — denen
aber uͤberhaupt die Stallfutterung immer weit angemeſſener wie die Weide iſt, —
wuͤrde ich die ſechs- und ſiebenſchlaͤgige Wirthſchaft immer in eine zwoͤlf- und vierzehn-
ſchlaͤgige in gewiſſer Hinſicht umwandeln, wodurch auch der Uebergang um ſo mehr
erleichtert wird.
Acht Schlaͤge iſt alſo das geringſte, was wir annehmen, und hier wuͤrde ich
folgende Fruchtfolgen vorſchlagen:
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/405>, abgerufen am 10.08.2024.
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