gel an natürlichen Wiesen bei Landgütern, die privatives und fruchtbares Ackerland besitzen, für keinen unersetzlichen Fehler halten. Es wird jedoch hier- durch der Werth guter Wiesen, in der Meinung des rationellen Landwirths, nur eingeschränkt, keineswegs, wie gewisse unverständige Menschen es verstanden haben, völlig aufgehoben.
Auch ist die Entbehrlichkeit der Wiesen nur bei guten und privativen Aeckern anzunehmen. Sie werden immer nöthiger, je schlechter das Ackerland und je miß- licher der Anbau der ergiebigsten Futterkräuter auf selbigem ist. Der trockene san- dige Boden kann sich allerdings nur durch ein starkes Verhältniß guter Wiesen in Kultur erhalten, und seinen Ertrag sichern; und eben so unentbehrlich sind sie, wo die Zerstückelung der Felder und die dabei bestehende Brach- und Stoppelbehütung die freie Benutzung derselben verhindert.
Wenn der Wiesen zu viele bei einem Gute sind, und über 1/4 der Ackerfläche be- tragen, so verlieren sie ihren Werth gegen das Ackerland, es sey denn, daß sie sich zum Umbruch qualifizirten, oder daß man Heu vortheilhaft verkaufen konnte.
§. 78.
Der Werth der Wiesen ist beinahe schwerer zu schätzen, wie der des Ackerlandes, und es können hierüber erst in der Lehre vom Wiesenbau richtige Grundsätze angege- ben werden. Man theilt sie bei den gewöhnlichen Veranschlagungen mehrentheils in drei Klassen, in gute, mittlere und schlechte ein, die aber bei weitem zu ihrer richti- gen Würdigung nicht zureichen. Oder man richtet sich, nach den abgeschätzten oder erfahrungsmäßigen Heuertrage und der Güte und dem Werthe dieses Heues, welcher letztere in verschiedenen Gegenden und Zeiten sehr verschieden ist; und so nimmt man häufig fünf Klassen an, wovon die erste zu 30 Centner, die zweite zu 20 Centner, die dritte zu 14 Centner, die vierte zu 10 Centner, die fünfte zu 6 Centner Heu per Morgen berechnet wird. Es ist aber auch vorzügliche Rücksicht auf ihre Sicherheit und Unsicherheit zu nehmen, indem häufig die sonst vorzüglichsten Flußwiesen der Ueberschwemmung zur Unzeit ausgesetzt sind.
Nach der gewöhnlichen Veranschlagungsweise wird die Wiese nach ihrer Fläche oder nach dem geschätzten Heuertrage zu unerhört geringem Preise angeschlagen, wel- ches aber deshalb geschieht, weil die Viehnutzung noch besonders und ebenfalls sehr
Werthſchaͤtzung eines Landguts.
gel an natuͤrlichen Wieſen bei Landguͤtern, die privatives und fruchtbares Ackerland beſitzen, fuͤr keinen unerſetzlichen Fehler halten. Es wird jedoch hier- durch der Werth guter Wieſen, in der Meinung des rationellen Landwirths, nur eingeſchraͤnkt, keineswegs, wie gewiſſe unverſtaͤndige Menſchen es verſtanden haben, voͤllig aufgehoben.
Auch iſt die Entbehrlichkeit der Wieſen nur bei guten und privativen Aeckern anzunehmen. Sie werden immer noͤthiger, je ſchlechter das Ackerland und je miß- licher der Anbau der ergiebigſten Futterkraͤuter auf ſelbigem iſt. Der trockene ſan- dige Boden kann ſich allerdings nur durch ein ſtarkes Verhaͤltniß guter Wieſen in Kultur erhalten, und ſeinen Ertrag ſichern; und eben ſo unentbehrlich ſind ſie, wo die Zerſtuͤckelung der Felder und die dabei beſtehende Brach- und Stoppelbehuͤtung die freie Benutzung derſelben verhindert.
Wenn der Wieſen zu viele bei einem Gute ſind, und uͤber ¼ der Ackerflaͤche be- tragen, ſo verlieren ſie ihren Werth gegen das Ackerland, es ſey denn, daß ſie ſich zum Umbruch qualifizirten, oder daß man Heu vortheilhaft verkaufen konnte.
§. 78.
Der Werth der Wieſen iſt beinahe ſchwerer zu ſchaͤtzen, wie der des Ackerlandes, und es koͤnnen hieruͤber erſt in der Lehre vom Wieſenbau richtige Grundſaͤtze angege- ben werden. Man theilt ſie bei den gewoͤhnlichen Veranſchlagungen mehrentheils in drei Klaſſen, in gute, mittlere und ſchlechte ein, die aber bei weitem zu ihrer richti- gen Wuͤrdigung nicht zureichen. Oder man richtet ſich, nach den abgeſchaͤtzten oder erfahrungsmaͤßigen Heuertrage und der Guͤte und dem Werthe dieſes Heues, welcher letztere in verſchiedenen Gegenden und Zeiten ſehr verſchieden iſt; und ſo nimmt man haͤufig fuͤnf Klaſſen an, wovon die erſte zu 30 Centner, die zweite zu 20 Centner, die dritte zu 14 Centner, die vierte zu 10 Centner, die fuͤnfte zu 6 Centner Heu per Morgen berechnet wird. Es iſt aber auch vorzuͤgliche Ruͤckſicht auf ihre Sicherheit und Unſicherheit zu nehmen, indem haͤufig die ſonſt vorzuͤglichſten Flußwieſen der Ueberſchwemmung zur Unzeit ausgeſetzt ſind.
Nach der gewoͤhnlichen Veranſchlagungsweiſe wird die Wieſe nach ihrer Flaͤche oder nach dem geſchaͤtzten Heuertrage zu unerhoͤrt geringem Preiſe angeſchlagen, wel- ches aber deshalb geſchieht, weil die Viehnutzung noch beſonders und ebenfalls ſehr
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Werthſchaͤtzung eines Landguts.
gel an natuͤrlichen Wieſen bei Landguͤtern, die privatives und fruchtbares
Ackerland beſitzen, fuͤr keinen unerſetzlichen Fehler halten. Es wird jedoch hier-
durch der Werth guter Wieſen, in der Meinung des rationellen Landwirths, nur
eingeſchraͤnkt, keineswegs, wie gewiſſe unverſtaͤndige Menſchen es verſtanden haben,
voͤllig aufgehoben.
Auch iſt die Entbehrlichkeit der Wieſen nur bei guten und privativen Aeckern
anzunehmen. Sie werden immer noͤthiger, je ſchlechter das Ackerland und je miß-
licher der Anbau der ergiebigſten Futterkraͤuter auf ſelbigem iſt. Der trockene ſan-
dige Boden kann ſich allerdings nur durch ein ſtarkes Verhaͤltniß guter Wieſen in
Kultur erhalten, und ſeinen Ertrag ſichern; und eben ſo unentbehrlich ſind ſie, wo
die Zerſtuͤckelung der Felder und die dabei beſtehende Brach- und Stoppelbehuͤtung
die freie Benutzung derſelben verhindert.
Wenn der Wieſen zu viele bei einem Gute ſind, und uͤber ¼ der Ackerflaͤche be-
tragen, ſo verlieren ſie ihren Werth gegen das Ackerland, es ſey denn, daß ſie ſich
zum Umbruch qualifizirten, oder daß man Heu vortheilhaft verkaufen konnte.
§. 78.
Der Werth der Wieſen iſt beinahe ſchwerer zu ſchaͤtzen, wie der des Ackerlandes,
und es koͤnnen hieruͤber erſt in der Lehre vom Wieſenbau richtige Grundſaͤtze angege-
ben werden. Man theilt ſie bei den gewoͤhnlichen Veranſchlagungen mehrentheils in
drei Klaſſen, in gute, mittlere und ſchlechte ein, die aber bei weitem zu ihrer richti-
gen Wuͤrdigung nicht zureichen. Oder man richtet ſich, nach den abgeſchaͤtzten oder
erfahrungsmaͤßigen Heuertrage und der Guͤte und dem Werthe dieſes Heues, welcher
letztere in verſchiedenen Gegenden und Zeiten ſehr verſchieden iſt; und ſo nimmt man
haͤufig fuͤnf Klaſſen an, wovon die erſte zu 30 Centner, die zweite zu 20 Centner,
die dritte zu 14 Centner, die vierte zu 10 Centner, die fuͤnfte zu 6 Centner Heu per
Morgen berechnet wird. Es iſt aber auch vorzuͤgliche Ruͤckſicht auf ihre Sicherheit
und Unſicherheit zu nehmen, indem haͤufig die ſonſt vorzuͤglichſten Flußwieſen der
Ueberſchwemmung zur Unzeit ausgeſetzt ſind.
Nach der gewoͤhnlichen Veranſchlagungsweiſe wird die Wieſe nach ihrer Flaͤche
oder nach dem geſchaͤtzten Heuertrage zu unerhoͤrt geringem Preiſe angeſchlagen, wel-
ches aber deshalb geſchieht, weil die Viehnutzung noch beſonders und ebenfalls ſehr
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/74>, abgerufen am 10.08.2024.
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