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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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wie sie wollen; doch wegen allgemeiner Noth, nicht übel, sondern wohl auffgenommen worden, wie dann auch in diesen Ansehen etliche von meinen seit dreyen Jahren von dieser Materie gehaltene Disputationes, so wohl auch viele von meinen über das Oßische Testament dahin zielende Anmerckungen hier und dar approbiret, auch mit selbigen die sonsten darinnen vorgebrachte Erinnerungen von Besserung der Universitäts-Mängel gleichsam in etwas überzuckert worden. Nun wird es aber bey denen zu publicirenden Juristischen Händeln gar vielfältige Gelegenheit geben, entweder von dieser Ausbesserung des Justiz-Wesens selbst eine und andre Responsa und Gutachten anzubringen, oder doch die wahren und bißher noch nicht genungsam erkante Ursachen dieses grossen und allgemeinen Elendes so wol in bürgerlichen als peinlichen Fällen mit vielen Exempeln zu erläutern, damit man durch diese Erkäntniß einmahl auf zulängliche Mittel bedacht sey, und nicht, wie mehrentheils bißher geschehen, auff solche remedia verfalle, die nur das übel ärger machen.

Es hat mich indessen nicht wenig gekränckt, wenn ich schon vor etlich und dreißig biß viertzig Jahren gewahr worden, daß in Auctionibus die Juristischen Bücher an aller wohlfeilesten weggegangen, und man grosse Folianten für ein sehr geringes Geld sich anschaffen können, sonderlich aber Responsa und Consilia; biß ich hernach selbst gewahr worden, daß diese Tröster mehrentheils mit Trebern der Spanischen oder Italiänischen Legulejisterey und Rabulisterey angefüllet, und sehr wenig von wahrhaffter Weißheit und Gelahrheit darinnen enthalten; ja daß eben diese Männer, wiewohl aus keiner bösen Absicht, sondern aus guter intention, mit diesen ihren mühsamen Schrifften die vornehmste Ursache der verwirreten und langweiligen Justiz wären, (wie bey des in denen Noten über das Oßische Testament mit mehrern ausgeführet worden) und dannenhero sie sonst von keinem vernünfftigen Menschen gebraucht würden, noch gebraucht werden könten, als von denen, so entweder von Amts wegen die Legule jisterey fortpflantzen müssen, oder von denen, die aus Vorsatz und Muthwillen von der Rabulisterey profession machten, und sich dieser Folianten zu diesen ihren hocus pocus auf tausenderley wiederwärtige Weise bedieneten: was aber die consilia oder

wie sie wollen; doch wegen allgemeiner Noth, nicht übel, sondern wohl auffgenommen worden, wie dann auch in diesen Ansehen etliche von meinen seit dreyen Jahren von dieser Materie gehaltene Disputationes, so wohl auch viele von meinen über das Oßische Testament dahin zielende Anmerckungen hier und dar approbiret, auch mit selbigen die sonsten darinnen vorgebrachte Erinnerungen von Besserung der Universitäts-Mängel gleichsam in etwas überzuckert worden. Nun wird es aber bey denen zu publicirenden Juristischen Händeln gar vielfältige Gelegenheit geben, entweder von dieser Ausbesserung des Justiz-Wesens selbst eine und andre Responsa und Gutachten anzubringen, oder doch die wahren und bißher noch nicht genungsam erkante Ursachen dieses grossen und allgemeinen Elendes so wol in bürgerlichen als peinlichen Fällen mit vielen Exempeln zu erläutern, damit man durch diese Erkäntniß einmahl auf zulängliche Mittel bedacht sey, und nicht, wie mehrentheils bißher geschehen, auff solche remedia verfalle, die nur das übel ärger machen.

Es hat mich indessen nicht wenig gekränckt, wenn ich schon vor etlich und dreißig biß viertzig Jahren gewahr worden, daß in Auctionibus die Juristischen Bücher an aller wohlfeilesten weggegangen, und man grosse Folianten für ein sehr geringes Geld sich anschaffen können, sonderlich aber Responsa und Consilia; biß ich hernach selbst gewahr worden, daß diese Tröster mehrentheils mit Trebern der Spanischen oder Italiänischen Legulejisterey und Rabulisterey angefüllet, und sehr wenig von wahrhaffter Weißheit und Gelahrheit darinnen enthalten; ja daß eben diese Männer, wiewohl aus keiner bösen Absicht, sondern aus guter intention, mit diesen ihren mühsamen Schrifften die vornehmste Ursache der verwirreten und langweiligen Justiz wären, (wie bey des in denen Noten über das Oßische Testament mit mehrern ausgeführet worden) und dannenhero sie sonst von keinem vernünfftigen Menschen gebraucht würden, noch gebraucht werden könten, als von denen, so entweder von Amts wegen die Legule jisterey fortpflantzen müssen, oder von denen, die aus Vorsatz und Muthwillen von der Rabulisterey profession machten, und sich dieser Folianten zu diesen ihren hocus pocus auf tausenderley wiederwärtige Weise bedieneten: was aber die consilia oder

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/13>, abgerufen am 29.03.2024.