Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

[Spaltenumbruch]
6.

Geicherweise können wir auch wohl in Auslegung gelehrter Schrifften raisonniren: was für Consequentien daraus folgen, und dem Autori dieselben beymessen, daß er dieselben, vermöge seines Grundsatzes ebenmäßig behaupten müsse. Wenn er aber wieder diese Consequentien protestiret, daß er damit nichts zuthun haben wolle, und seine Meinung anders erklähret: müssen wir ihn mit frieden lassen, ob wir gleich nicht begreiffen, wie diese Consequentien nicht aus dem Grund-Satz folgen solten, auch eines und das andere wieder seine Erklährung zu sagen haben. Wenn diese nur nicht gantz offenbahrlich, und daß es alle Menschen begreiffen, cavillatoria ist. Denn weil mehrentheils dergleichen Consequentien: nicht von unstreitigen, sondern wahrscheinlichen Dingen, oder doch [Spaltenumbruch] Falschheiten mit sind; wird gegenwärtiges Schreiben kürtzlich: doch genüglich und gründlich erhärten. Wo übrigens Eure Hochedlen die Grund-Regeln meines Glaubens und Lebens zu wissen verlangen: belieben meine hochgeehrte Herren mit den Augen der Vernunfft und des Christenthums, die letzten Worte meiner Vorrede, was genauer anzusehen. Es bezeugen selbige: daß ich ein Catholicus & Universalista sey: d. i. ein Mitglied der Catholischen Kirche und Mitgeniesser der allgemeinen Gnade GOttes. E. ein warhafftiger Christ: der GOtt anbetet. Die Souverainen ehret: Ehrlich d. i. tugendhafft lebet. Niemand beleidiget. Einem jeden das Seinige zu kommen lässet.

6.

Und ob wohl endlich ich meine Unschuld vor dem Scholarchat und in der Specie Facti nicht allein durch suffisante Vernunfft-Schrifft- und Recht-Schlüsse documentiret; sondern auch gegen die wiedrige Conclusiones und Auffbürdungen fremder Lehren und Sentimenten, daß e. g. ich ein Heyde, Spinosist und Atheist: die in dem Büchlein recensirte Dogmata aber, meine eigene Grund-Lehren wären; quam solennissime offtermahlen protestiret: und mich dawieder mit Händen und Füssen gesperret; haben die Clerisey, der Magistrat nebst Euren Hochedlen darauff wieder nicht die geringste Reflexion gemachet: Es sind im Gegentheil, in regard meines Büchleins und meiner Person, die trefliche Regeln von der Geschicklichkeit anderer Meinung zu urtheilen: von ihnen allerseits nach eigener Willkühr und

[Spaltenumbruch]
6.

Geicherweise können wir auch wohl in Auslegung gelehrter Schrifften raisonniren: was für Consequentien daraus folgen, und dem Autori dieselben beymessen, daß er dieselben, vermöge seines Grundsatzes ebenmäßig behaupten müsse. Wenn er aber wieder diese Consequentien protestiret, daß er damit nichts zuthun haben wolle, und seine Meinung anders erklähret: müssen wir ihn mit frieden lassen, ob wir gleich nicht begreiffen, wie diese Consequentien nicht aus dem Grund-Satz folgen solten, auch eines und das andere wieder seine Erklährung zu sagen haben. Wenn diese nur nicht gantz offenbahrlich, und daß es alle Menschen begreiffen, cavillatoria ist. Denn weil mehrentheils dergleichen Consequentien: nicht von unstreitigen, sondern wahrscheinlichen Dingen, oder doch [Spaltenumbruch] Falschheiten mit sind; wird gegenwärtiges Schreiben kürtzlich: doch genüglich und gründlich erhärten. Wo übrigens Eure Hochedlen die Grund-Regeln meines Glaubens und Lebens zu wissen verlangen: belieben meine hochgeehrte Herren mit den Augen der Vernunfft und des Christenthums, die letzten Worte meiner Vorrede, was genauer anzusehen. Es bezeugen selbige: daß ich ein Catholicus & Universalista sey: d. i. ein Mitglied der Catholischen Kirche und Mitgeniesser der allgemeinen Gnade GOttes. E. ein warhafftiger Christ: der GOtt anbetet. Die Souverainen ehret: Ehrlich d. i. tugendhafft lebet. Niemand beleidiget. Einem jeden das Seinige zu kommen lässet.

6.

Und ob wohl endlich ich meine Unschuld vor dem Scholarchat und in der Specie Facti nicht allein durch suffisante Vernunfft-Schrifft- und Recht-Schlüsse documentiret; sondern auch gegen die wiedrige Conclusiones und Auffbürdungen fremder Lehren und Sentimenten, daß e. g. ich ein Heyde, Spinosist und Atheist: die in dem Büchlein recensirte Dogmata aber, meine eigene Grund-Lehren wären; quam solennissime offtermahlen protestiret: und mich dawieder mit Händen und Füssen gesperret; haben die Clerisey, der Magistrat nebst Euren Hochedlen darauff wieder nicht die geringste Reflexion gemachet: Es sind im Gegentheil, in regard meines Büchleins und meiner Person, die trefliche Regeln von der Geschicklichkeit anderer Meinung zu urtheilen: von ihnen allerseits nach eigener Willkühr und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p>
          <pb facs="#f0321" n="305"/>
        </p>
        <cb n="1"/>
      </div>
      <div>
        <head>6.</head><lb/>
        <p>Geicherweise können wir auch wohl in Auslegung gelehrter Schrifften raisonniren:                      was für Consequentien daraus folgen, und dem Autori dieselben beymessen, daß er                      dieselben, vermöge seines Grundsatzes ebenmäßig behaupten müsse. Wenn er aber                      wieder diese Consequentien protestiret, daß er damit nichts zuthun haben wolle,                      und seine Meinung anders erklähret: müssen wir ihn mit frieden lassen, ob wir                      gleich nicht begreiffen, wie diese <hi rendition="#i">C</hi>onsequentien nicht                      aus dem Grund-Satz folgen solten, auch eines und das andere wieder seine                      Erklährung zu sagen haben. Wenn diese nur nicht gantz offenbahrlich, und daß es                      alle Menschen begreiffen, <hi rendition="#i">cavillatoria</hi> ist. Denn weil                      mehrentheils dergleichen Consequentien: nicht von unstreitigen, sondern                      wahrscheinlichen Dingen, oder doch <cb n="2"/>
Falschheiten mit sind; wird                      gegenwärtiges Schreiben kürtzlich: doch genüglich und gründlich erhärten. Wo                      übrigens Eure Hochedlen die Grund-Regeln meines Glaubens und Lebens zu wissen                      verlangen: belieben meine hochgeehrte Herren mit den Augen der Vernunfft und des                      Christenthums, die letzten Worte meiner Vorrede, was genauer anzusehen. Es                      bezeugen selbige: daß ich ein Catholicus &amp; Universalista sey: d. i. ein                      Mitglied der Catholischen Kirche und Mitgeniesser der allgemeinen Gnade GOttes.                      E. ein warhafftiger Christ: der GOtt anbetet. Die Souverainen ehret: Ehrlich d.                      i. tugendhafft lebet. Niemand beleidiget. Einem jeden das Seinige zu kommen                      lässet.</p>
      </div>
      <div>
        <head>6.</head><lb/>
        <p>Und ob wohl endlich ich meine Unschuld vor dem Scholarchat und in der Specie                      Facti nicht allein durch suffisante Vernunfft-Schrifft- und Recht-Schlüsse                      documentiret; sondern auch gegen die wiedrige Conclusiones und Auffbürdungen                      fremder Lehren und Sentimenten, daß e. g. ich ein Heyde, Spinosist und Atheist:                      die in dem Büchlein recensirte Dogmata aber, meine eigene Grund-Lehren wären;                      quam solennissime offtermahlen protestiret: und mich dawieder mit Händen und                      Füssen gesperret; haben die Clerisey, der Magistrat nebst Euren Hochedlen                      darauff wieder nicht die geringste Reflexion gemachet: Es sind im Gegentheil, in                      regard meines Büchleins und meiner Person, die trefliche Regeln von der                      Geschicklichkeit anderer Meinung zu urtheilen: von ihnen allerseits nach eigener                      Willkühr und
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[305/0321] 6. Geicherweise können wir auch wohl in Auslegung gelehrter Schrifften raisonniren: was für Consequentien daraus folgen, und dem Autori dieselben beymessen, daß er dieselben, vermöge seines Grundsatzes ebenmäßig behaupten müsse. Wenn er aber wieder diese Consequentien protestiret, daß er damit nichts zuthun haben wolle, und seine Meinung anders erklähret: müssen wir ihn mit frieden lassen, ob wir gleich nicht begreiffen, wie diese Consequentien nicht aus dem Grund-Satz folgen solten, auch eines und das andere wieder seine Erklährung zu sagen haben. Wenn diese nur nicht gantz offenbahrlich, und daß es alle Menschen begreiffen, cavillatoria ist. Denn weil mehrentheils dergleichen Consequentien: nicht von unstreitigen, sondern wahrscheinlichen Dingen, oder doch Falschheiten mit sind; wird gegenwärtiges Schreiben kürtzlich: doch genüglich und gründlich erhärten. Wo übrigens Eure Hochedlen die Grund-Regeln meines Glaubens und Lebens zu wissen verlangen: belieben meine hochgeehrte Herren mit den Augen der Vernunfft und des Christenthums, die letzten Worte meiner Vorrede, was genauer anzusehen. Es bezeugen selbige: daß ich ein Catholicus & Universalista sey: d. i. ein Mitglied der Catholischen Kirche und Mitgeniesser der allgemeinen Gnade GOttes. E. ein warhafftiger Christ: der GOtt anbetet. Die Souverainen ehret: Ehrlich d. i. tugendhafft lebet. Niemand beleidiget. Einem jeden das Seinige zu kommen lässet. 6. Und ob wohl endlich ich meine Unschuld vor dem Scholarchat und in der Specie Facti nicht allein durch suffisante Vernunfft-Schrifft- und Recht-Schlüsse documentiret; sondern auch gegen die wiedrige Conclusiones und Auffbürdungen fremder Lehren und Sentimenten, daß e. g. ich ein Heyde, Spinosist und Atheist: die in dem Büchlein recensirte Dogmata aber, meine eigene Grund-Lehren wären; quam solennissime offtermahlen protestiret: und mich dawieder mit Händen und Füssen gesperret; haben die Clerisey, der Magistrat nebst Euren Hochedlen darauff wieder nicht die geringste Reflexion gemachet: Es sind im Gegentheil, in regard meines Büchleins und meiner Person, die trefliche Regeln von der Geschicklichkeit anderer Meinung zu urtheilen: von ihnen allerseits nach eigener Willkühr und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/321
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/321>, abgerufen am 25.04.2024.