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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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habt. Magdeburgischen und Brandenburgischen von Anno 1513. bis 1566.Der nachmahlige Cardinal und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem, die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550. folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551. wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren, nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die Evangelische Religion angenommen.

Item an beyden Orten unter dem Herrn Ad-

§. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno 1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt) ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von

habt. Magdeburgischen und Brandenburgischen von Anno 1513. bis 1566.Der nachmahlige Cardinal und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem, die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550. folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551. wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren, nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die Evangelische Religion angenommen.

Item an beyden Orten unter dem Herrn Ad-

§. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno 1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt) ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von

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[232/0240] habt. Der nachmahlige Cardinal und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem, die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550. folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551. wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren, nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die Evangelische Religion angenommen. Magdeburgischen und Brandenburgischen von Anno 1513. bis 1566. §. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno 1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt) ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/240>, abgerufen am 24.04.2024.