Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin.

§. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-VogtDer andre Actus. das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis,

Actum den 20. April. 1695.

Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte.

Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte, so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken. Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht.

Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein.

Actum eod.

Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte

ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin.

§. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-VogtDer andre Actus. das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis,

Actum den 20. April. 1695.

Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte.

Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte, so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken. Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht.

Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein.

Actum eod.

Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0311" n="303"/>
ren, aber die Registraturen von 27.                      May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte                      vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also                      vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten,                      etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto                      eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren                      solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten                      dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß                      sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob                      sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet                      dahin.</p>
        <p>§. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-Vogt<note place="right">Der andre <hi rendition="#i">Actus</hi>.</note> das                      registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen,                      in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses                      crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis,</p>
      </div>
      <div>
        <head>Actum den 20. April. 1695.</head><lb/>
        <p>Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard                      referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae                      Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum                      geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte.</p>
        <p>Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine                      Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze                      auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte,                      so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und                      sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein                      Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den                      Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl                      des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken.                      Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie                      hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht.</p>
        <p>Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in                      ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die                      Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze                      des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Actum eod.</head><lb/>
        <p>Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt                      ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[303/0311] ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin. §. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-Vogt das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis, Der andre Actus. Actum den 20. April. 1695. Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte. Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte, so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken. Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht. Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein. Actum eod. Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/311
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/311>, abgerufen am 29.03.2024.