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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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sen. 26. Ob nicht Inquisita damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte? Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen, sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan? Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat. 41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden? Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube gewesen? Resp. Sie habe des

sen. 26. Ob nicht Inquisita damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte? Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen, sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan? Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat. 41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden? Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube gewesen? Resp. Sie habe des

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[311/0319] sen. 26. Ob nicht Inquisita damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte? Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen, sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan? Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat. 41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden? Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube gewesen? Resp. Sie habe des

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/319>, abgerufen am 29.03.2024.