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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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einem schrifftlichen Vorschlage zu derselben. §. LVII. p. 118. Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. Eintheilung desselbigen in vier unterschiedene Classen. Was bey der ersten Classe voraus zusetzen wegen fünff vornehmer und dem Autori sonst nicht ungewogener Herren Ministerialium. Vorschlag einer aufrichtigen Amnestie. Ohnmaßgeblicher schrifftlicher Entwurff derselben: Gegründete Klage über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe. Vorschlag, alles ihnen zu vergeben, und zu vergessen. Bey der dritten Classe, vielerley Beschwerungen über den gewesenen Herrn Beichtvater. 1) wegen einer schertzhafften Schrifft und dabey bezeigter illegalen Aufführung und hartnäckigter Unversöhnlichkeit: 2) Wegen feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae) nebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) Wegen gleichmäßiger injurien, die auch andre vornehme Leute touchiret: 4) Wegen gantz unvernünfftiger applicirung dessen, was in Januario von Chrestophilo gedacht wird, auff sich selbst, und deßhalb wieder den Autorem erregten und continuirten gegenwärtigen Unfugs, von welchen zwölff sonderbahre Umstände angeführet wurden Etliche Ursachen die den Autorem von Vorschlag des Vergleichs billig abhalten solten. Viererley Christliche und vernünfftige Vorschläge zu demselben, und Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. Bey der vierten Classe wegen Herrn D. P. kurtze Specification von dessen vielen groben und unverschämten Schmähungen, und warumb kein vernünfftiger Vergleich von ihm zu hoffen, ein andrer aber dem Geschmäheten nicht zuzumuthen §. LIIX. p. 119. Eine notable Geschichte, daraus Herrn D. C. genius gar deutlich zu erkennen. §. LIX. p. 131. Schreiben an den Herrn Superintendent, die Güte zu befördern. §. LX. p. 133. Dritter Befehl wegen der lectionum de differentiis justi & decori. §. LXI. p. 134. Etliche nothwendige Erleuterungen desselben. § LXII. p. 135. Und über die darauff von der Universität geschehene publicirung desselben. §. LXIII. p. 135. Ingleichen über die Umbstände, wie diesen dritten Befehl alsbald schuldige Folge geleistet worden. §. LXIV. p. 136. Praejudicirlicher Bericht der Universität nach Hoffe. §. LXV. p. 138. Fortsetzung der Historie, wie es mit dem vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen §. LXVI. p. 139. Neuer Befehl von Hoffe, und dessen publicirung §. LXVII. p. 141. Bieschreiben umb Vorlegung der Acten, und was darauf erfolget. §. LXIIX. p. 142. Beantwortung der Klage des Ministerii. Rechtmäßige Beschwerung über die Universität, wegen ungleicher Berichte. Vorstellung, daß wegen des gesuchten Vergleichs bißhero die denunciationes nicht bean wortet worden. Umbständliche Erzehlung dieser tentirten Güte, und wer daran Schuld gewesen, daß selbige nicht zu Stande kommen. Ordentliche und solen-

einem schrifftlichen Vorschlage zu derselben. §. LVII. p. 118. Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. Eintheilung desselbigen in vier unterschiedene Classen. Was bey der ersten Classe voraus zusetzen wegen fünff vornehmer und dem Autori sonst nicht ungewogener Herren Ministerialium. Vorschlag einer aufrichtigen Amnestie. Ohnmaßgeblicher schrifftlicher Entwurff derselben: Gegründete Klage über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe. Vorschlag, alles ihnen zu vergeben, und zu vergessen. Bey der dritten Classe, vielerley Beschwerungen über den gewesenen Herrn Beichtvater. 1) wegen einer schertzhafften Schrifft und dabey bezeigter illegalen Aufführung und hartnäckigter Unversöhnlichkeit: 2) Wegen feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae) nebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) Wegen gleichmäßiger injurien, die auch andre vornehme Leute touchiret: 4) Wegen gantz unvernünfftiger applicirung dessen, was in Januario von Chrestophilo gedacht wird, auff sich selbst, und deßhalb wieder den Autorem erregten und continuirten gegenwärtigen Unfugs, von welchen zwölff sonderbahre Umstände angeführet wurden Etliche Ursachen die den Autorem von Vorschlag des Vergleichs billig abhalten solten. Viererley Christliche und vernünfftige Vorschläge zu demselben, und Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. Bey der vierten Classe wegen Herrn D. P. kurtze Specification von dessen vielen groben und unverschämten Schmähungen, und warumb kein vernünfftiger Vergleich von ihm zu hoffen, ein andrer aber dem Geschmäheten nicht zuzumuthen §. LIIX. p. 119. Eine notable Geschichte, daraus Herrn D. C. genius gar deutlich zu erkennen. §. LIX. p. 131. Schreiben an den Herrn Superintendent, die Güte zu befördern. §. LX. p. 133. Dritter Befehl wegen der lectionum de differentiis justi & decori. §. LXI. p. 134. Etliche nothwendige Erleuterungen desselben. § LXII. p. 135. Und über die darauff von der Universität geschehene publicirung desselben. §. LXIII. p. 135. Ingleichen über die Umbstände, wie diesen dritten Befehl alsbald schuldige Folge geleistet worden. §. LXIV. p. 136. Praejudicirlicher Bericht der Universität nach Hoffe. §. LXV. p. 138. Fortsetzung der Historie, wie es mit dem vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen §. LXVI. p. 139. Neuer Befehl von Hoffe, und dessen publicirung §. LXVII. p. 141. Bieschreiben umb Vorlegung der Acten, und was darauf erfolget. §. LXIIX. p. 142. Beantwortung der Klage des Ministerii. Rechtmäßige Beschwerung über die Universität, wegen ungleicher Berichte. Vorstellung, daß wegen des gesuchten Vergleichs bißhero die denunciationes nicht bean wortet worden. Umbständliche Erzehlung dieser tentirten Güte, und wer daran Schuld gewesen, daß selbige nicht zu Stande kommen. Ordentliche und solen-

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einem schrifftlichen Vorschlage zu                      derselben. §. LVII. p. 118. Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs.                      Eintheilung desselbigen in vier unterschiedene Classen. Was bey der ersten                      Classe voraus zusetzen wegen fünff vornehmer und dem Autori sonst nicht                      ungewogener Herren Ministerialium. Vorschlag einer aufrichtigen Amnestie.                      Ohnmaßgeblicher schrifftlicher Entwurff derselben: Gegründete Klage über zwey                      Herren Ministeriales in der andern Classe. Vorschlag, alles ihnen zu vergeben,                      und zu vergessen. Bey der dritten Classe, vielerley Beschwerungen über den                      gewesenen Herrn Beichtvater. 1) wegen einer schertzhafften Schrifft und dabey                      bezeigter illegalen Aufführung und hartnäckigter Unversöhnlichkeit: 2) Wegen                      feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae)                      nebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) Wegen gleichmäßiger                      injurien, die auch andre vornehme Leute touchiret: 4) Wegen gantz                      unvernünfftiger applicirung dessen, was in Januario von Chrestophilo gedacht                      wird, auff sich selbst, und deßhalb wieder den Autorem erregten und continuirten                      gegenwärtigen Unfugs, von welchen zwölff sonderbahre Umstände angeführet wurden                      Etliche Ursachen die den Autorem von Vorschlag des Vergleichs billig abhalten                      solten. Viererley Christliche und vernünfftige Vorschläge zu demselben, und                      Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. Bey der vierten Classe                      wegen Herrn D. P. kurtze Specification von dessen vielen groben und                      unverschämten Schmähungen, und warumb kein vernünfftiger Vergleich von ihm zu                      hoffen, ein andrer aber dem Geschmäheten nicht zuzumuthen §. LIIX. p. 119. Eine                      notable Geschichte, daraus Herrn D. C. genius gar deutlich zu erkennen. §. LIX.                      p. 131. Schreiben an den Herrn Superintendent, die Güte zu befördern. §. LX. p.                      133. Dritter Befehl wegen der lectionum de differentiis justi &amp; decori.                      §. LXI. p. 134. Etliche nothwendige Erleuterungen desselben. § LXII. p. 135. Und                      über die darauff von der Universität geschehene publicirung desselben. §. LXIII.                      p. 135. Ingleichen über die Umbstände, wie diesen dritten Befehl alsbald                      schuldige Folge geleistet worden. §. LXIV. p. 136. Praejudicirlicher Bericht der                      Universität nach Hoffe. §. LXV. p. 138. Fortsetzung der Historie, wie es mit dem                      vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen §. LXVI. p. 139. Neuer Befehl                      von Hoffe, und dessen publicirung §. LXVII. p. 141. Bieschreiben umb Vorlegung                      der Acten, und was darauf erfolget. §. LXIIX. p. 142. Beantwortung der Klage des                      Ministerii. Rechtmäßige Beschwerung über die Universität, wegen ungleicher                      Berichte. Vorstellung, daß wegen des gesuchten Vergleichs bißhero die                      denunciationes nicht bean wortet worden. Umbständliche Erzehlung dieser                      tentirten Güte, und wer daran Schuld gewesen, daß selbige nicht zu Stande                      kommen. Ordentliche und solen-
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[0376] einem schrifftlichen Vorschlage zu derselben. §. LVII. p. 118. Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. Eintheilung desselbigen in vier unterschiedene Classen. Was bey der ersten Classe voraus zusetzen wegen fünff vornehmer und dem Autori sonst nicht ungewogener Herren Ministerialium. Vorschlag einer aufrichtigen Amnestie. Ohnmaßgeblicher schrifftlicher Entwurff derselben: Gegründete Klage über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe. Vorschlag, alles ihnen zu vergeben, und zu vergessen. Bey der dritten Classe, vielerley Beschwerungen über den gewesenen Herrn Beichtvater. 1) wegen einer schertzhafften Schrifft und dabey bezeigter illegalen Aufführung und hartnäckigter Unversöhnlichkeit: 2) Wegen feindlicher Hinderung und calumnirung der Institutionum Jurisprudentiae divinae) nebst grober Schmähung des Autoris auf der Cantzel. 3) Wegen gleichmäßiger injurien, die auch andre vornehme Leute touchiret: 4) Wegen gantz unvernünfftiger applicirung dessen, was in Januario von Chrestophilo gedacht wird, auff sich selbst, und deßhalb wieder den Autorem erregten und continuirten gegenwärtigen Unfugs, von welchen zwölff sonderbahre Umstände angeführet wurden Etliche Ursachen die den Autorem von Vorschlag des Vergleichs billig abhalten solten. Viererley Christliche und vernünfftige Vorschläge zu demselben, und Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. Bey der vierten Classe wegen Herrn D. P. kurtze Specification von dessen vielen groben und unverschämten Schmähungen, und warumb kein vernünfftiger Vergleich von ihm zu hoffen, ein andrer aber dem Geschmäheten nicht zuzumuthen §. LIIX. p. 119. Eine notable Geschichte, daraus Herrn D. C. genius gar deutlich zu erkennen. §. LIX. p. 131. Schreiben an den Herrn Superintendent, die Güte zu befördern. §. LX. p. 133. Dritter Befehl wegen der lectionum de differentiis justi & decori. §. LXI. p. 134. Etliche nothwendige Erleuterungen desselben. § LXII. p. 135. Und über die darauff von der Universität geschehene publicirung desselben. §. LXIII. p. 135. Ingleichen über die Umbstände, wie diesen dritten Befehl alsbald schuldige Folge geleistet worden. §. LXIV. p. 136. Praejudicirlicher Bericht der Universität nach Hoffe. §. LXV. p. 138. Fortsetzung der Historie, wie es mit dem vorgehabten und tentirten Vergleich abgelauffen §. LXVI. p. 139. Neuer Befehl von Hoffe, und dessen publicirung §. LXVII. p. 141. Bieschreiben umb Vorlegung der Acten, und was darauf erfolget. §. LXIIX. p. 142. Beantwortung der Klage des Ministerii. Rechtmäßige Beschwerung über die Universität, wegen ungleicher Berichte. Vorstellung, daß wegen des gesuchten Vergleichs bißhero die denunciationes nicht bean wortet worden. Umbständliche Erzehlung dieser tentirten Güte, und wer daran Schuld gewesen, daß selbige nicht zu Stande kommen. Ordentliche und solen-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/376>, abgerufen am 29.03.2024.