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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Mein Responsum und dessen Inhalt.

§. III. Mein Responsum war unter dem Titul: Kurtze und einfältige Beantwortung der Frage: Ob jemand &c. (wie selbige nur itzo ausführlich erzehlet worden) folgender Gestalt eingerichtet, und um mehrerer Deutlichkeit willen in gewisse Numeros eingetheilet und mit Marginalibus versehen.

Resolution der Frage in zwey unterschiedene Fragen.

I. Die vorgelegte Frage hält eigentlich zwey unterschiedene Fragen in sich: 1) Ob ein Mensch in beyden Religionen (oder wenn die Frage von einen Lutheraner vorgeleget wird: Ob ein Mensch in der Catholischen Religion) könne seelig werden? 2) Ob auch derjenige seelig werden könne, der von einer Religion zur andern übergehet, sonderlich aber der von der Lutherischen Religion zur Catholischen tritt?

Erörterung derselben entweder nach denen Gründen des Christenthums oder nach denen Zeugnüssen der Lehrer. Die Catholischen wollen nicht zugeben, daß jemand in der Evangelischen Religion könne seelig werden. Und warum solches geschehe.

II. Beyde Fragen können erörtert werden entweder nach denen Gründen der Christlichen Religion, oder nach denen Zeugnüssen derer Lehrer von beyden Religionen. Es ist mir lieb, daß man in der Frage die Erörterung derselben nach der ersten Art von mir begehret. Denn was die andre Art betrifft, ist es denen so die Welt gesehen haben, zur Gnüge bekant, In meinen ersten concept waren die itzo hier befindlichen Worte kürtzer und also gesetzt: Denn was die andre Art betrifft, ist es bekant, daß die Catholischen Lehrer durchaus nicht zugeben wollen, daß iemand in der Evangelischen Lehre, es sey die Lutherische, oder die Keformirte könne seelig werden. Nachdem ich aber die ersten Bogen davon dem oben erwehnten Etats-Minister zugeschickt, erhielte von selbigen ich folgende Erinnerung: P. P. Der gegebenen Erlaubnüß zu folgen nehme die Freyheit zu erinnern, ob nicht die Erörterung der Frage etwas verdeckter zu machen, weiln gleich Anfangs gesaget wird, daß die Catholische die Protestanten verdammen. Es muß allen Eltern sehr anstößig seyn, wo sie posito casu Kinder haben, so Kömisch gesinnet wären, von denenselben verdammet würden. Zwar wird bey dieser Art, von Catholischen Lehrern nur gemeldet, solte man solche in genere setzen, würde es fast das Ansehen gewinnen, daß indistincte die Lehre es mitbrächte, nennet man aber die Zeloten, oder die indiscrete alleine, so wird die Folgerey leidlich, nemlich daß die Kinder die Eltern nicht verdammen, weswegen auch bey Abschwehrung der Keligion, da Standes-Personen darzu kommen, die dispensatio bey den Kömisch-Catholischen so weit Platz gefunden, daß sie die Keligion, worans sie treten, zu verdammen nicht genöthiget werden; da sonsten nothwendig erfolgen müste, daß die übertretende Person schon zur Gnüge Catholisch erzogen oder unterwiesen wäre, oder aber, daß aus lauterem Interesse und Eitelkeit die Ubertretung geschehe. Ich habe auch mit vielen Kömischen Lehrern des Punckts der Verdamnüß halben gesprochen, welche, wenn sie der Protestanten Lehre eigentlich kennen, solche von aller Verdamnüß frey sprechen, diejenigen aber, so den traditionibus ihrer Lehrer allein folgen, wollen keine Seeligkeit einigen Protestanten beylegen. Ich kan versichern, daß in Franckreich millionen Zähren von Päbstlich-gesinneten, selbst Geistlichen vergossen worden, wie die persecution angegangen, denn wie viele ihrer Jansennitisch gesinnet, ist fast unglaublich. Dahero man gesehen, daß währender allergrösten Verfolgung viele Catholische die Hugenottische Keligion, ja selbst Priester, angenommen, und sich haben dragonisiren und vermauren lassen. Ob nun schon der Pabst den Jansenismum, welcher sonst bey Theils seiner Vorfahren geduldet worden, verdammet hat, qu. ob solches absque Concilio gelte? weilen dieses über den Pabst von vielen gehalten wird. Bitte die Erinnerungen nicht ungleich zu deuten, und so viel es thunlich den articulum zu moderiren, übrigens zu glauben, daß &c. D. d. 2. Sept. 1705. Wegen dieser Erinnerung nun habe ich mein responsum auf solche Weise geändert, wie es allhier gegenwärtig zu befinden. daß was die Catholischen betrifft, zwar nicht alleine

Mein Responsum und dessen Inhalt.

§. III. Mein Responsum war unter dem Titul: Kurtze und einfältige Beantwortung der Frage: Ob jemand &c. (wie selbige nur itzo ausführlich erzehlet worden) folgender Gestalt eingerichtet, und um mehrerer Deutlichkeit willen in gewisse Numeros eingetheilet und mit Marginalibus versehen.

Resolution der Frage in zwey unterschiedene Fragen.

I. Die vorgelegte Frage hält eigentlich zwey unterschiedene Fragen in sich: 1) Ob ein Mensch in beyden Religionen (oder wenn die Frage von einen Lutheraner vorgeleget wird: Ob ein Mensch in der Catholischen Religion) könne seelig werden? 2) Ob auch derjenige seelig werden könne, der von einer Religion zur andern übergehet, sonderlich aber der von der Lutherischen Religion zur Catholischen tritt?

Erörterung derselben entweder nach denen Gründen des Christenthums oder nach denen Zeugnüssen der Lehrer. Die Catholischen wollen nicht zugeben, daß jemand in der Evangelischen Religion könne seelig werden. Und warum solches geschehe.

II. Beyde Fragen können erörtert werden entweder nach denen Gründen der Christlichen Religion, oder nach denen Zeugnüssen derer Lehrer von beyden Religionen. Es ist mir lieb, daß man in der Frage die Erörterung derselben nach der ersten Art von mir begehret. Denn was die andre Art betrifft, ist es denen so die Welt gesehen haben, zur Gnüge bekant, In meinen ersten concept waren die itzo hier befindlichen Worte kürtzer und also gesetzt: Denn was die andre Art betrifft, ist es bekant, daß die Catholischen Lehrer durchaus nicht zugeben wollen, daß iemand in der Evangelischen Lehre, es sey die Lutherische, oder die Keformirte könne seelig werden. Nachdem ich aber die ersten Bogen davon dem oben erwehnten Etats-Minister zugeschickt, erhielte von selbigen ich folgende Erinnerung: P. P. Der gegebenen Erlaubnüß zu folgen nehme die Freyheit zu erinnern, ob nicht die Erörterung der Frage etwas verdeckter zu machen, weiln gleich Anfangs gesaget wird, daß die Catholische die Protestanten verdammen. Es muß allen Eltern sehr anstößig seyn, wo sie posito casu Kinder haben, so Kömisch gesinnet wären, von denenselben verdammet würden. Zwar wird bey dieser Art, von Catholischen Lehrern nur gemeldet, solte man solche in genere setzen, würde es fast das Ansehen gewinnen, daß indistincte die Lehre es mitbrächte, nennet man aber die Zeloten, oder die indiscrete alleine, so wird die Folgerey leidlich, nemlich daß die Kinder die Eltern nicht verdammen, weswegen auch bey Abschwehrung der Keligion, da Standes-Personen darzu kommen, die dispensatio bey den Kömisch-Catholischen so weit Platz gefunden, daß sie die Keligion, worans sie treten, zu verdammen nicht genöthiget werden; da sonsten nothwendig erfolgen müste, daß die übertretende Person schon zur Gnüge Catholisch erzogen oder unterwiesen wäre, oder aber, daß aus lauterem Interesse und Eitelkeit die Ubertretung geschehe. Ich habe auch mit vielen Kömischen Lehrern des Punckts der Verdamnüß halben gesprochen, welche, wenn sie der Protestanten Lehre eigentlich kennen, solche von aller Verdamnüß frey sprechen, diejenigen aber, so den traditionibus ihrer Lehrer allein folgen, wollen keine Seeligkeit einigen Protestanten beylegen. Ich kan versichern, daß in Franckreich millionen Zähren von Päbstlich-gesinneten, selbst Geistlichen vergossen worden, wie die persecution angegangen, denn wie viele ihrer Jansennitisch gesinnet, ist fast unglaublich. Dahero man gesehen, daß währender allergrösten Verfolgung viele Catholische die Hugenottische Keligion, ja selbst Priester, angenommen, und sich haben dragonisiren und vermauren lassen. Ob nun schon der Pabst den Jansenismum, welcher sonst bey Theils seiner Vorfahren geduldet worden, verdammet hat, qu. ob solches absque Concilio gelte? weilen dieses über den Pabst von vielen gehalten wird. Bitte die Erinnerungen nicht ungleich zu deuten, und so viel es thunlich den articulum zu moderiren, übrigens zu glauben, daß &c. D. d. 2. Sept. 1705. Wegen dieser Erinnerung nun habe ich mein responsum auf solche Weise geändert, wie es allhier gegenwärtig zu befinden. daß was die Catholischen betrifft, zwar nicht alleine

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[4/0012] §. III. Mein Responsum war unter dem Titul: Kurtze und einfältige Beantwortung der Frage: Ob jemand &c. (wie selbige nur itzo ausführlich erzehlet worden) folgender Gestalt eingerichtet, und um mehrerer Deutlichkeit willen in gewisse Numeros eingetheilet und mit Marginalibus versehen. I. Die vorgelegte Frage hält eigentlich zwey unterschiedene Fragen in sich: 1) Ob ein Mensch in beyden Religionen (oder wenn die Frage von einen Lutheraner vorgeleget wird: Ob ein Mensch in der Catholischen Religion) könne seelig werden? 2) Ob auch derjenige seelig werden könne, der von einer Religion zur andern übergehet, sonderlich aber der von der Lutherischen Religion zur Catholischen tritt? II. Beyde Fragen können erörtert werden entweder nach denen Gründen der Christlichen Religion, oder nach denen Zeugnüssen derer Lehrer von beyden Religionen. Es ist mir lieb, daß man in der Frage die Erörterung derselben nach der ersten Art von mir begehret. Denn was die andre Art betrifft, ist es denen so die Welt gesehen haben, zur Gnüge bekant, daß was die Catholischen betrifft, zwar nicht alleine In meinen ersten concept waren die itzo hier befindlichen Worte kürtzer und also gesetzt: Denn was die andre Art betrifft, ist es bekant, daß die Catholischen Lehrer durchaus nicht zugeben wollen, daß iemand in der Evangelischen Lehre, es sey die Lutherische, oder die Keformirte könne seelig werden. Nachdem ich aber die ersten Bogen davon dem oben erwehnten Etats-Minister zugeschickt, erhielte von selbigen ich folgende Erinnerung: P. P. Der gegebenen Erlaubnüß zu folgen nehme die Freyheit zu erinnern, ob nicht die Erörterung der Frage etwas verdeckter zu machen, weiln gleich Anfangs gesaget wird, daß die Catholische die Protestanten verdammen. Es muß allen Eltern sehr anstößig seyn, wo sie posito casu Kinder haben, so Kömisch gesinnet wären, von denenselben verdammet würden. Zwar wird bey dieser Art, von Catholischen Lehrern nur gemeldet, solte man solche in genere setzen, würde es fast das Ansehen gewinnen, daß indistincte die Lehre es mitbrächte, nennet man aber die Zeloten, oder die indiscrete alleine, so wird die Folgerey leidlich, nemlich daß die Kinder die Eltern nicht verdammen, weswegen auch bey Abschwehrung der Keligion, da Standes-Personen darzu kommen, die dispensatio bey den Kömisch-Catholischen so weit Platz gefunden, daß sie die Keligion, worans sie treten, zu verdammen nicht genöthiget werden; da sonsten nothwendig erfolgen müste, daß die übertretende Person schon zur Gnüge Catholisch erzogen oder unterwiesen wäre, oder aber, daß aus lauterem Interesse und Eitelkeit die Ubertretung geschehe. Ich habe auch mit vielen Kömischen Lehrern des Punckts der Verdamnüß halben gesprochen, welche, wenn sie der Protestanten Lehre eigentlich kennen, solche von aller Verdamnüß frey sprechen, diejenigen aber, so den traditionibus ihrer Lehrer allein folgen, wollen keine Seeligkeit einigen Protestanten beylegen. Ich kan versichern, daß in Franckreich millionen Zähren von Päbstlich-gesinneten, selbst Geistlichen vergossen worden, wie die persecution angegangen, denn wie viele ihrer Jansennitisch gesinnet, ist fast unglaublich. Dahero man gesehen, daß währender allergrösten Verfolgung viele Catholische die Hugenottische Keligion, ja selbst Priester, angenommen, und sich haben dragonisiren und vermauren lassen. Ob nun schon der Pabst den Jansenismum, welcher sonst bey Theils seiner Vorfahren geduldet worden, verdammet hat, qu. ob solches absque Concilio gelte? weilen dieses über den Pabst von vielen gehalten wird. Bitte die Erinnerungen nicht ungleich zu deuten, und so viel es thunlich den articulum zu moderiren, übrigens zu glauben, daß &c. D. d. 2. Sept. 1705. Wegen dieser Erinnerung nun habe ich mein responsum auf solche Weise geändert, wie es allhier gegenwärtig zu befinden.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/12>, abgerufen am 18.04.2024.