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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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1. Tim. 3. v. 2. 3. 4. 5. indem man hierdurch mit den Wercken GOtt verläugnet und damit GOtt zum Greuel wird Tit. I. v. 16. wenn man mit einem Wort gottlose ist und die Gnade Gottes auf Muthwillen ziehet. Jud. v. 4. Nun ist aber in der Catholischen Religion nichts enthalten, daß ein dergleichen gottloses Leben lehrete, oder zu selbigen antriebe. Derowegen muß man dieses überhaupt mercken, wenn etliche unnütze Eyfferer mit dem obigen und dergleichen andern mehr Sprüchen aus heiliger Göttlicher Schrifft, die von den Heyden und von Abfall zum Heydenthum reden; einfältige friedfertige Gewissen irre machen wollen, daß dieselben keinesweges auf die drey in heiligen Römischen Reich geduldete Religionen appliciret werden können; weil in keiner von denenselben Christus weder der Bekäntniß nach geläugnet, noch etwas gelehret wird, das zu der thätlichen Verläugnung Christi, das ist, zu einen unchristlichen Leben und Wandel Anlaß geben könte: wie solches in den Heydenthum beydes geschicht, als darinnen Christus mündlich verläugnet wird und auch zu allen Zeiten solche Dinge von ihren Göttern gelehret und geglaubet worden, dadurch die armen Heyden zu allen Schand und Lastern angetrieben, und die allbereit darinnen gesteckt, in denenselben mehr und mehr gestärcket worden, wie solches die heiligen Kirchen-Väter Tertullianus, Athenagoras, Arnobius, Lactantius, Augustinus, in ihren für die Christliche Religion oder wider die Heyden herausgegebenen Schrifften aufs deutlichste dargethan und erwiesen.

XXII. So sind auch die Catholischen so bescheiden, daß wennZumahlen wenn man die vorige Religion nicht abschweren und das H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. sie sehen, daß jemand sonst nicht ungeneigt ist zu ihrer Religion zu treten, sie nicht von jeden eben verlangen, daß er seine vorige Religion abschweren solle, sondern zu frieden sind, wenn er in der That zu der ihrigen tritt, sich darinnen als ein andrer Catholischer Christ im äusserlichen aufführet, und durch unnöthiges disputiren und streiten keine Irrungen zu erwecken sich angelegen seyn lässet. Wie sie dann auch zum öfftern denenjenigen, die in ihrer Religion leben wollen, und sich daran gestossen, daß man denen Leyen in der Communion den Kelch entziehet, darinnen gefugt, daß man dispensiret und ihnen das heilige Nachtmahl unter beyderley Gestalt zu reichen vergönnet.

XXIII. Wiewohl auch, und wenn schon eine dergleichen Dispensation(Wiewohl sich auch ein Christe kein Gewissen zu machen nicht erfolgte, sich dennoch ein Christe hierüber kein Gewissen zu machen Ursach hätte: Indem auch bey uns Evangelischen gelehret wird, daß derjenige, so das Abendmahl auch gar nicht habhafft werden kan, an seiner

1. Tim. 3. v. 2. 3. 4. 5. indem man hierdurch mit den Wercken GOtt verläugnet und damit GOtt zum Greuel wird Tit. I. v. 16. wenn man mit einem Wort gottlose ist und die Gnade Gottes auf Muthwillen ziehet. Jud. v. 4. Nun ist aber in der Catholischen Religion nichts enthalten, daß ein dergleichen gottloses Leben lehrete, oder zu selbigen antriebe. Derowegen muß man dieses überhaupt mercken, wenn etliche unnütze Eyfferer mit dem obigen und dergleichen andern mehr Sprüchen aus heiliger Göttlicher Schrifft, die von den Heyden und von Abfall zum Heydenthum reden; einfältige friedfertige Gewissen irre machen wollen, daß dieselben keinesweges auf die drey in heiligen Römischen Reich geduldete Religionen appliciret werden können; weil in keiner von denenselben Christus weder der Bekäntniß nach geläugnet, noch etwas gelehret wird, das zu der thätlichen Verläugnung Christi, das ist, zu einen unchristlichen Leben und Wandel Anlaß geben könte: wie solches in den Heydenthum beydes geschicht, als darinnen Christus mündlich verläugnet wird und auch zu allen Zeiten solche Dinge von ihren Göttern gelehret und geglaubet worden, dadurch die armen Heyden zu allen Schand und Lastern angetrieben, und die allbereit darinnen gesteckt, in denenselben mehr und mehr gestärcket worden, wie solches die heiligen Kirchen-Väter Tertullianus, Athenagoras, Arnobius, Lactantius, Augustinus, in ihren für die Christliche Religion oder wider die Heyden herausgegebenen Schrifften aufs deutlichste dargethan und erwiesen.

XXII. So sind auch die Catholischen so bescheiden, daß wennZumahlen wenn man die vorige Religion nicht abschweren und das H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. sie sehen, daß jemand sonst nicht ungeneigt ist zu ihrer Religion zu treten, sie nicht von jeden eben verlangen, daß er seine vorige Religion abschweren solle, sondern zu frieden sind, wenn er in der That zu der ihrigen tritt, sich darinnen als ein andrer Catholischer Christ im äusserlichen aufführet, und durch unnöthiges disputiren und streiten keine Irrungen zu erwecken sich angelegen seyn lässet. Wie sie dann auch zum öfftern denenjenigen, die in ihrer Religion leben wollen, und sich daran gestossen, daß man denen Leyen in der Communion den Kelch entziehet, darinnen gefugt, daß man dispensiret und ihnen das heilige Nachtmahl unter beyderley Gestalt zu reichen vergönnet.

XXIII. Wiewohl auch, und wenn schon eine dergleichen Dispensation(Wiewohl sich auch ein Christe kein Gewissen zu machen nicht erfolgte, sich dennoch ein Christe hierüber kein Gewissen zu machen Ursach hätte: Indem auch bey uns Evangelischen gelehret wird, daß derjenige, so das Abendmahl auch gar nicht habhafft werden kan, an seiner

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1. Tim. 3. v. 2. 3. 4. 5. indem man                      hierdurch mit den Wercken GOtt verläugnet und damit GOtt zum Greuel wird Tit. I.                      v. 16. wenn man mit einem Wort gottlose ist und die Gnade Gottes auf Muthwillen                      ziehet. Jud. v. 4. Nun ist aber in der Catholischen Religion nichts enthalten,                      daß ein dergleichen gottloses Leben lehrete, oder zu selbigen antriebe.                      Derowegen muß man dieses überhaupt mercken, wenn etliche unnütze Eyfferer mit                      dem obigen und dergleichen andern mehr Sprüchen aus heiliger Göttlicher                      Schrifft, die von den Heyden und von Abfall zum Heydenthum reden; einfältige                      friedfertige Gewissen irre machen wollen, daß dieselben keinesweges auf die drey                      in heiligen Römischen Reich geduldete Religionen appliciret werden können; weil                      in keiner von denenselben Christus weder der Bekäntniß nach geläugnet, noch                      etwas gelehret wird, das zu der thätlichen Verläugnung Christi, das ist, zu                      einen unchristlichen Leben und Wandel Anlaß geben könte: wie solches in den                      Heydenthum beydes geschicht, als darinnen Christus mündlich verläugnet wird und                      auch zu allen Zeiten solche Dinge von ihren Göttern gelehret und geglaubet                      worden, dadurch die armen Heyden zu allen Schand und Lastern angetrieben, und                      die allbereit darinnen gesteckt, in denenselben mehr und mehr gestärcket worden,                      wie solches die heiligen Kirchen-Väter Tertullianus, Athenagoras, Arnobius,                      Lactantius, Augustinus, in ihren für die Christliche Religion oder wider die                      Heyden herausgegebenen Schrifften aufs deutlichste dargethan und erwiesen.</p>
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[19/0027] 1. Tim. 3. v. 2. 3. 4. 5. indem man hierdurch mit den Wercken GOtt verläugnet und damit GOtt zum Greuel wird Tit. I. v. 16. wenn man mit einem Wort gottlose ist und die Gnade Gottes auf Muthwillen ziehet. Jud. v. 4. Nun ist aber in der Catholischen Religion nichts enthalten, daß ein dergleichen gottloses Leben lehrete, oder zu selbigen antriebe. Derowegen muß man dieses überhaupt mercken, wenn etliche unnütze Eyfferer mit dem obigen und dergleichen andern mehr Sprüchen aus heiliger Göttlicher Schrifft, die von den Heyden und von Abfall zum Heydenthum reden; einfältige friedfertige Gewissen irre machen wollen, daß dieselben keinesweges auf die drey in heiligen Römischen Reich geduldete Religionen appliciret werden können; weil in keiner von denenselben Christus weder der Bekäntniß nach geläugnet, noch etwas gelehret wird, das zu der thätlichen Verläugnung Christi, das ist, zu einen unchristlichen Leben und Wandel Anlaß geben könte: wie solches in den Heydenthum beydes geschicht, als darinnen Christus mündlich verläugnet wird und auch zu allen Zeiten solche Dinge von ihren Göttern gelehret und geglaubet worden, dadurch die armen Heyden zu allen Schand und Lastern angetrieben, und die allbereit darinnen gesteckt, in denenselben mehr und mehr gestärcket worden, wie solches die heiligen Kirchen-Väter Tertullianus, Athenagoras, Arnobius, Lactantius, Augustinus, in ihren für die Christliche Religion oder wider die Heyden herausgegebenen Schrifften aufs deutlichste dargethan und erwiesen. XXII. So sind auch die Catholischen so bescheiden, daß wenn sie sehen, daß jemand sonst nicht ungeneigt ist zu ihrer Religion zu treten, sie nicht von jeden eben verlangen, daß er seine vorige Religion abschweren solle, sondern zu frieden sind, wenn er in der That zu der ihrigen tritt, sich darinnen als ein andrer Catholischer Christ im äusserlichen aufführet, und durch unnöthiges disputiren und streiten keine Irrungen zu erwecken sich angelegen seyn lässet. Wie sie dann auch zum öfftern denenjenigen, die in ihrer Religion leben wollen, und sich daran gestossen, daß man denen Leyen in der Communion den Kelch entziehet, darinnen gefugt, daß man dispensiret und ihnen das heilige Nachtmahl unter beyderley Gestalt zu reichen vergönnet. Zumahlen wenn man die vorige Religion nicht abschweren und das H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. XXIII. Wiewohl auch, und wenn schon eine dergleichen Dispensation nicht erfolgte, sich dennoch ein Christe hierüber kein Gewissen zu machen Ursach hätte: Indem auch bey uns Evangelischen gelehret wird, daß derjenige, so das Abendmahl auch gar nicht habhafft werden kan, an seiner (Wiewohl sich auch ein Christe kein Gewissen zu machen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/27>, abgerufen am 22.04.2024.