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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Catholischen bey diesen Articuln auf ein gutes Leben des aberglaubischen Volcks, und Verweisung auf das eintzige Verdienst Christi beym Absterben. X. Es mag ein Catholischer Christ von diesen Neben-Artickeln wohl eine andere Meynung im Hertzen hegen. XI. In dem Artickel von Abendmahl sind die Catholische von denen Lutheranern in Grunde einig, und betrifft der Streit nur einen Neben-Artickel. XII. Welches auch aus der beyden Religionen gemeinen Lehre von der würdigen Geniessung behauptet wird. XIII. Ingleichen aus Lutheri Bekändnüß von Abendmahl. XIV. (2) Zeugnisse derer Protestirenden Theologen, daßdie Catholischen feelig werden können, und mit was für Unterscheid dieselbe anzusehen. XV. Zeugnisse Dr. Georgii Calixti. XVI. Derer Sächsischen Theologen. XVII. Des Märckischen Theologi D. Bergii. XIIX. Bey der II. Frage: Ob eine Lutherische Person ihrer Seeligkeit verlustig werde, wenn sie zur Catholischen übertritt? lieget alles an der Intention der Person, so solches thut. XIX. Unterschiedene Fälle, nach welchen auch diejenigen, so die Wahrheit der Evangelischen Religion erkennen, ohne Verletzung der Seeligkeit zu der Catholischen Religion übergehen können. XX. Beweiß daß der Einwurff, man müsse nichts Böses thun, wenn gleich etwas Gutes daraus erfolgen könne, sich hieher nicht schicke. XXI. Daß man in Ubertretung zu denen Catholischen, Christum nicht verläugne. XXII. Zumahl wenn man die vorige Religion nicht abschwören, und das H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. XXIII. (Wiewohl sich auch ein Christe kein Gewissen zu machen hätte, wenn ihm gleich das Nachtmahl nur unter einer Gestalt gereicht würde. XXIV.) Sintemahl Lutherus selbsten sich nie von der Catholischen Kirchen würde getrennet haben, wenn man ihn nicht mit Gewalt davon gestossen hätte. XXV. Warum bey Beantwortung dieser Frage kein Theologisches Zeugnüß angeführet worden, auch denen Herren Theologis nicht zu zumuthen sey, dieselbe zu bejahen. §. III. p. 4. Nöthige Anmerckungen von einer andern Frage; Ob dergleichen Ubergang zu rathen §. IV. p. 21. Absonderlich Privat-Personen und Gelehrten §. V. p. 23. Oder Fürstlichen Regenten §. VI. p. 24. Oder Fürstl. Princeßinnen §. VII. p. 25. Praeliminar-Erinnerungen von denen folgenden Theologischen Responsis. §. IIX. p. 25. Das erste Theologische Responsum. Beantwortung der ersten Frage mit Unterscheid. Verneinung der andern Frage. §. IX. p. 26. Das andere Theologische Responsum. Vortrag der zwey Fragen, warum es schei-

Catholischen bey diesen Articuln auf ein gutes Leben des aberglaubischen Volcks, und Verweisung auf das eintzige Verdienst Christi beym Absterben. X. Es mag ein Catholischer Christ von diesen Neben-Artickeln wohl eine andere Meynung im Hertzen hegen. XI. In dem Artickel von Abendmahl sind die Catholische von denen Lutheranern in Grunde einig, und betrifft der Streit nur einen Neben-Artickel. XII. Welches auch aus der beyden Religionen gemeinen Lehre von der würdigen Geniessung behauptet wird. XIII. Ingleichen aus Lutheri Bekändnüß von Abendmahl. XIV. (2) Zeugnisse derer Protestirenden Theologen, daßdie Catholischen feelig werden können, und mit was für Unterscheid dieselbe anzusehen. XV. Zeugnisse Dr. Georgii Calixti. XVI. Derer Sächsischen Theologen. XVII. Des Märckischen Theologi D. Bergii. XIIX. Bey der II. Frage: Ob eine Lutherische Person ihrer Seeligkeit verlustig werde, wenn sie zur Catholischen übertritt? lieget alles an der Intention der Person, so solches thut. XIX. Unterschiedene Fälle, nach welchen auch diejenigen, so die Wahrheit der Evangelischen Religion erkennen, ohne Verletzung der Seeligkeit zu der Catholischen Religion übergehen können. XX. Beweiß daß der Einwurff, man müsse nichts Böses thun, wenn gleich etwas Gutes daraus erfolgen könne, sich hieher nicht schicke. XXI. Daß man in Ubertretung zu denen Catholischen, Christum nicht verläugne. XXII. Zumahl wenn man die vorige Religion nicht abschwören, und das H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. XXIII. (Wiewohl sich auch ein Christe kein Gewissen zu machen hätte, wenn ihm gleich das Nachtmahl nur unter einer Gestalt gereicht würde. XXIV.) Sintemahl Lutherus selbsten sich nie von der Catholischen Kirchen würde getrennet haben, wenn man ihn nicht mit Gewalt davon gestossen hätte. XXV. Warum bey Beantwortung dieser Frage kein Theologisches Zeugnüß angeführet worden, auch denen Herren Theologis nicht zu zumuthen sey, dieselbe zu bejahen. §. III. p. 4. Nöthige Anmerckungen von einer andern Frage; Ob dergleichen Ubergang zu rathen §. IV. p. 21. Absonderlich Privat-Personen und Gelehrten §. V. p. 23. Oder Fürstlichen Regenten §. VI. p. 24. Oder Fürstl. Princeßinnen §. VII. p. 25. Praeliminar-Erinnerungen von denen folgenden Theologischen Responsis. §. IIX. p. 25. Das erste Theologische Responsum. Beantwortung der ersten Frage mit Unterscheid. Verneinung der andern Frage. §. IX. p. 26. Das andere Theologische Responsum. Vortrag der zwey Fragen, warum es schei-

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Catholischen bey diesen Articuln auf ein gutes Leben des                      aberglaubischen Volcks, und Verweisung auf das eintzige Verdienst Christi beym                      Absterben. X. Es mag ein Catholischer Christ von diesen Neben-Artickeln wohl                      eine andere Meynung im Hertzen hegen. XI. In dem Artickel von Abendmahl sind die                      Catholische von denen Lutheranern in Grunde einig, und betrifft der Streit nur                      einen Neben-Artickel. XII. Welches auch aus der beyden Religionen gemeinen Lehre                      von der würdigen Geniessung behauptet wird. XIII. Ingleichen aus Lutheri                      Bekändnüß von Abendmahl. XIV. (2) Zeugnisse derer Protestirenden Theologen,                      daßdie Catholischen feelig werden können, und mit was für Unterscheid dieselbe                      anzusehen. XV. Zeugnisse Dr. Georgii Calixti. XVI. Derer Sächsischen Theologen.                      XVII. Des Märckischen Theologi D. Bergii. XIIX. Bey der II. Frage: Ob eine                      Lutherische Person ihrer Seeligkeit verlustig werde, wenn sie zur Catholischen                      übertritt? lieget alles an der Intention der Person, so solches thut. XIX.                      Unterschiedene Fälle, nach welchen auch diejenigen, so die Wahrheit der                      Evangelischen Religion erkennen, ohne Verletzung der Seeligkeit zu der                      Catholischen Religion übergehen können. XX. Beweiß daß der Einwurff, man müsse                      nichts Böses thun, wenn gleich etwas Gutes daraus erfolgen könne, sich hieher                      nicht schicke. XXI. Daß man in Ubertretung zu denen Catholischen, Christum nicht                      verläugne. XXII. Zumahl wenn man die vorige Religion nicht abschwören, und das                      H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. XXIII. (Wiewohl sich                      auch ein Christe kein Gewissen zu machen hätte, wenn ihm gleich das Nachtmahl                      nur unter einer Gestalt gereicht würde. XXIV.) Sintemahl Lutherus selbsten sich                      nie von der Catholischen Kirchen würde getrennet haben, wenn man ihn nicht mit                      Gewalt davon gestossen hätte. XXV. Warum bey Beantwortung dieser Frage kein                      Theologisches Zeugnüß angeführet worden, auch denen Herren Theologis nicht zu                      zumuthen sey, dieselbe zu bejahen. §. III. p. 4. Nöthige Anmerckungen von einer                      andern Frage; Ob dergleichen Ubergang zu rathen §. IV. p. 21. Absonderlich <hi rendition="#i">Privat</hi>-Personen und Gelehrten §. V. p. 23. Oder                      Fürstlichen Regenten §. VI. p. 24. Oder Fürstl. Princeßinnen §. VII. p. 25. <hi rendition="#i">Praeliminar</hi>-Erinnerungen von denen folgenden <hi rendition="#i">Theologi</hi>schen <hi rendition="#i">Responsis. §.</hi> IIX.                      p. 25. Das erste <hi rendition="#i">Theologi</hi>sche <hi rendition="#i">Responsum.</hi> Beantwortung der ersten Frage mit Unterscheid. Verneinung                      der andern Frage. §. IX. p. 26. Das andere <hi rendition="#i">Theologi</hi>sche <hi rendition="#i">Responsum.</hi> Vortrag der zwey Fragen, warum es                          schei-
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[0364] Catholischen bey diesen Articuln auf ein gutes Leben des aberglaubischen Volcks, und Verweisung auf das eintzige Verdienst Christi beym Absterben. X. Es mag ein Catholischer Christ von diesen Neben-Artickeln wohl eine andere Meynung im Hertzen hegen. XI. In dem Artickel von Abendmahl sind die Catholische von denen Lutheranern in Grunde einig, und betrifft der Streit nur einen Neben-Artickel. XII. Welches auch aus der beyden Religionen gemeinen Lehre von der würdigen Geniessung behauptet wird. XIII. Ingleichen aus Lutheri Bekändnüß von Abendmahl. XIV. (2) Zeugnisse derer Protestirenden Theologen, daßdie Catholischen feelig werden können, und mit was für Unterscheid dieselbe anzusehen. XV. Zeugnisse Dr. Georgii Calixti. XVI. Derer Sächsischen Theologen. XVII. Des Märckischen Theologi D. Bergii. XIIX. Bey der II. Frage: Ob eine Lutherische Person ihrer Seeligkeit verlustig werde, wenn sie zur Catholischen übertritt? lieget alles an der Intention der Person, so solches thut. XIX. Unterschiedene Fälle, nach welchen auch diejenigen, so die Wahrheit der Evangelischen Religion erkennen, ohne Verletzung der Seeligkeit zu der Catholischen Religion übergehen können. XX. Beweiß daß der Einwurff, man müsse nichts Böses thun, wenn gleich etwas Gutes daraus erfolgen könne, sich hieher nicht schicke. XXI. Daß man in Ubertretung zu denen Catholischen, Christum nicht verläugne. XXII. Zumahl wenn man die vorige Religion nicht abschwören, und das H. Abendmahl hingegen in beyderley Gestalt geniessen darf. XXIII. (Wiewohl sich auch ein Christe kein Gewissen zu machen hätte, wenn ihm gleich das Nachtmahl nur unter einer Gestalt gereicht würde. XXIV.) Sintemahl Lutherus selbsten sich nie von der Catholischen Kirchen würde getrennet haben, wenn man ihn nicht mit Gewalt davon gestossen hätte. XXV. Warum bey Beantwortung dieser Frage kein Theologisches Zeugnüß angeführet worden, auch denen Herren Theologis nicht zu zumuthen sey, dieselbe zu bejahen. §. III. p. 4. Nöthige Anmerckungen von einer andern Frage; Ob dergleichen Ubergang zu rathen §. IV. p. 21. Absonderlich Privat-Personen und Gelehrten §. V. p. 23. Oder Fürstlichen Regenten §. VI. p. 24. Oder Fürstl. Princeßinnen §. VII. p. 25. Praeliminar-Erinnerungen von denen folgenden Theologischen Responsis. §. IIX. p. 25. Das erste Theologische Responsum. Beantwortung der ersten Frage mit Unterscheid. Verneinung der andern Frage. §. IX. p. 26. Das andere Theologische Responsum. Vortrag der zwey Fragen, warum es schei-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/364>, abgerufen am 19.04.2024.