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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Predig-Amts von der weltlichen Obrigkeit ist der formale character des Pabstthums, wie solches Janus Alexander Ferrarius, ingleichen Hugo Grotius, und andre viele gelehrte Männer ausführlich dargethan. Wie und warum diese Autores von der Gegen-Parthey untergedruckt wooden. Nebst einem vernünfftigen Gegenvorschlag. Erinnerung wegen übler Application der Sprüche heiliger Schrifft, und unnützer allegirung der Exempel aus der Kirchen Historie. Kurtze Beantwortung des (II.) Zweiffels, durch Umkehrung des daraus gemachten Schlusses, nebst Erinnerung wegen der grossen bißherigen Gedult Evangelischer Fürsten. Antwort auf den (III) Zweiffel. Dessen praesuppositum wegen des von Christo eingesetzten Bindeschlüssels und Juris excommunicandi ist nicht richtig. Wie solches bereits schon andere ausgeführet, als Petrus Molinaeus (Apol. August. Confes. Georgius Calixtus &c.) Beantwortung auf die von Gegentheil angeführten Oerter der Heiligen Schrifften aus Seldeno, Johanne Lightfoot, Johanne Benedicto Carpzovio wieder Schertzern. Anmerckungen über Nimeyers Tractat von der Kirchen Disciplin. Auf was masse das Pabstthum zwey unterschiedene Dinge vermischt: Kennzeichen eines aus Schwachheit irrenden Predigers, und eines trotzigen Gern-Pabsts. Daß der IV.) Zweiffel keiner fernern Beantwortung brauche. Das Exempel des Kaysers Theodosii widerleget aus Melanchthone. Was von Ambrosii facto zuhalten. Woher die unserigen die gegentheitige Meinung zuvertheydigen verfallen. Hülsemanns Ansehen und Eigenschafften. Kurtze Beantwortung des (V.) und (VI.) Zweiffels. Die II.) Frage. Summarische Vorstellung von der Prediger bißherigen conduite. Unreine Quellen, aus welchen die Schein-Ursachen, diese conduite zu vertheydigen, herzunehmen (I.) die von Hulsemanno angeführten Sprüche der heiligen Schrifft. (II.) Eben desselben rares brocardicum. (III). Sehr notabler Ort aus dem Dedekenno. Dreyfache Beantwortung der (I.) sonderlich ex Hugone Grotio: Der (II.) der Lehrstuhl ist kein Richterstuhl. Der (III.) Anmerckung vieler darinnen verborgenen elenden Sophistereyen: Daß die Prediger exemplarisch bestrafft zu werden verdienet. (I.) Weil sie ihren Landes-Herren unterschiedlich in Worten beschimpfft. (II.) Weil sie arcana domus propaliret. (III.) Weil sie unter nichtigen Praetext Jura Patriae Potestatis angegriffen. (IV.) Weil sie durch ihre praetendirte independenz die hohe Obrigkeit beleydiget und darinnen fortgefahren. (V.) Weil sie Se-

Predig-Amts von der weltlichen Obrigkeit ist der formale character des Pabstthums, wie solches Janus Alexander Ferrarius, ingleichen Hugo Grotius, und andre viele gelehrte Männer ausführlich dargethan. Wie und warum diese Autores von der Gegen-Parthey untergedruckt wooden. Nebst einem vernünfftigen Gegenvorschlag. Erinnerung wegen übler Application der Sprüche heiliger Schrifft, und unnützer allegirung der Exempel aus der Kirchen Historie. Kurtze Beantwortung des (II.) Zweiffels, durch Umkehrung des daraus gemachten Schlusses, nebst Erinnerung wegen der grossen bißherigen Gedult Evangelischer Fürsten. Antwort auf den (III) Zweiffel. Dessen praesuppositum wegen des von Christo eingesetzten Bindeschlüssels und Juris excommunicandi ist nicht richtig. Wie solches bereits schon andere ausgeführet, als Petrus Molinaeus (Apol. August. Confes. Georgius Calixtus &c.) Beantwortung auf die von Gegentheil angeführten Oerter der Heiligen Schrifften aus Seldeno, Johanne Lightfoot, Johanne Benedicto Carpzovio wieder Schertzern. Anmerckungen über Nimeyers Tractat von der Kirchen Disciplin. Auf was masse das Pabstthum zwey unterschiedene Dinge vermischt: Kennzeichen eines aus Schwachheit irrenden Predigers, und eines trotzigen Gern-Pabsts. Daß der IV.) Zweiffel keiner fernern Beantwortung brauche. Das Exempel des Kaysers Theodosii widerleget aus Melanchthone. Was von Ambrosii facto zuhalten. Woher die unserigen die gegentheitige Meinung zuvertheydigen verfallen. Hülsemanns Ansehen und Eigenschafften. Kurtze Beantwortung des (V.) und (VI.) Zweiffels. Die II.) Frage. Summarische Vorstellung von der Prediger bißherigen conduite. Unreine Quellen, aus welchen die Schein-Ursachen, diese conduite zu vertheydigen, herzunehmen (I.) die von Hulsemanno angeführten Sprüche der heiligen Schrifft. (II.) Eben desselben rares brocardicum. (III). Sehr notabler Ort aus dem Dedekenno. Dreyfache Beantwortung der (I.) sonderlich ex Hugone Grotio: Der (II.) der Lehrstuhl ist kein Richterstuhl. Der (III.) Anmerckung vieler darinnen verborgenen elenden Sophistereyen: Daß die Prediger exemplarisch bestrafft zu werden verdienet. (I.) Weil sie ihren Landes-Herren unterschiedlich in Worten beschimpfft. (II.) Weil sie arcana domus propaliret. (III.) Weil sie unter nichtigen Praetext Jura Patriae Potestatis angegriffen. (IV.) Weil sie durch ihre praetendirte independenz die hohe Obrigkeit beleydiget und darinnen fortgefahren. (V.) Weil sie Se-

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[0369] Predig-Amts von der weltlichen Obrigkeit ist der formale character des Pabstthums, wie solches Janus Alexander Ferrarius, ingleichen Hugo Grotius, und andre viele gelehrte Männer ausführlich dargethan. Wie und warum diese Autores von der Gegen-Parthey untergedruckt wooden. Nebst einem vernünfftigen Gegenvorschlag. Erinnerung wegen übler Application der Sprüche heiliger Schrifft, und unnützer allegirung der Exempel aus der Kirchen Historie. Kurtze Beantwortung des (II.) Zweiffels, durch Umkehrung des daraus gemachten Schlusses, nebst Erinnerung wegen der grossen bißherigen Gedult Evangelischer Fürsten. Antwort auf den (III) Zweiffel. Dessen praesuppositum wegen des von Christo eingesetzten Bindeschlüssels und Juris excommunicandi ist nicht richtig. Wie solches bereits schon andere ausgeführet, als Petrus Molinaeus (Apol. August. Confes. Georgius Calixtus &c.) Beantwortung auf die von Gegentheil angeführten Oerter der Heiligen Schrifften aus Seldeno, Johanne Lightfoot, Johanne Benedicto Carpzovio wieder Schertzern. Anmerckungen über Nimeyers Tractat von der Kirchen Disciplin. Auf was masse das Pabstthum zwey unterschiedene Dinge vermischt: Kennzeichen eines aus Schwachheit irrenden Predigers, und eines trotzigen Gern-Pabsts. Daß der IV.) Zweiffel keiner fernern Beantwortung brauche. Das Exempel des Kaysers Theodosii widerleget aus Melanchthone. Was von Ambrosii facto zuhalten. Woher die unserigen die gegentheitige Meinung zuvertheydigen verfallen. Hülsemanns Ansehen und Eigenschafften. Kurtze Beantwortung des (V.) und (VI.) Zweiffels. Die II.) Frage. Summarische Vorstellung von der Prediger bißherigen conduite. Unreine Quellen, aus welchen die Schein-Ursachen, diese conduite zu vertheydigen, herzunehmen (I.) die von Hulsemanno angeführten Sprüche der heiligen Schrifft. (II.) Eben desselben rares brocardicum. (III). Sehr notabler Ort aus dem Dedekenno. Dreyfache Beantwortung der (I.) sonderlich ex Hugone Grotio: Der (II.) der Lehrstuhl ist kein Richterstuhl. Der (III.) Anmerckung vieler darinnen verborgenen elenden Sophistereyen: Daß die Prediger exemplarisch bestrafft zu werden verdienet. (I.) Weil sie ihren Landes-Herren unterschiedlich in Worten beschimpfft. (II.) Weil sie arcana domus propaliret. (III.) Weil sie unter nichtigen Praetext Jura Patriae Potestatis angegriffen. (IV.) Weil sie durch ihre praetendirte independenz die hohe Obrigkeit beleydiget und darinnen fortgefahren. (V.) Weil sie Se-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/369>, abgerufen am 28.03.2024.