Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

kannt worden, als das andere, weil man wenig Exemplare davon drucken lassen, auch Serenissimus dieselbe in seiner eigenen Verwahrung gehabt. Dahero es auch vielleicht geschehen, daß diejenige, die das andere Responsum angepacket, dieses erste, als welches ihnen nicht bekannt, unangetastet gelassen. Nachdem ich aber, als der erste Handel allbereit gedruckt war, bey dem Autore des neubestellten Agentens sonst etwas nachschlage, befinde ich unversehens, daß derselbe in der vierdten Depeche der andern Function num. 242. allbereit An. 1706. von diesen meinen Responso eine Abschrifft erhalten, und dasselbe zu widerlegen intendiret. Ob er nun wohl dieses nach seiner Gewohnheit mit guter Bescheidenheit gethan; so befinde ich doch deswegen nicht nöthig, seine Objectiones zu beantworten, weiln er 1. pag. 276. den Statum Controversiae geändert, und die von mir daselbst formirten zwey Fragen theils gantz anders, theils mit Zusetzung oder Aenderung der Umstände, nach seinen eigenen Gefallen proponiret, 2. von der Beantwortung der ersten Frage, wie ich selbige formiret, gäntzlich abstrahiret, und was ich in denen ersten 17. numeris deswegen gemeldet, übergehet und unbeantwortet läst; da doch vieles, so ich daselbst behaupten wollen, auf gewisse Maaß auch eine Vorbereitung der von mir formirten andern Frage und deren Beantwortung ist. 3. Weil er, was diese andere, aber von ihn auch sehr geänderte Frage betrifft, zwar dasjenige, was ich a numero 18. biß zum Ende gemeldet, beydrucken lassen, und auf jeden Numerum seine Antwort beygesetzet, aber mehrerntheils die gemeine gegenseitige Doctrin nur wiederhohlet, und vielfältige petitiones principii begehet, da doch viele darwider movirte Dubia ihre gehörige Replicas würden gefunden haben, wenn er die ersten 17. numeros meines Responsi mit hätte beydrucken lassen. 4. Weil er mir hin und wieder in seiner Beantwortung einen Sinn angedichtet, an den ich doch nicht gedacht habe; und der nunmehro aus dem, was ich anjetzo §. 4. p. 21. sequentibus hinzugesetzt, gäntzlich hinweg fället.

Und damit ich nur einige wenige Exempel von dem, was ich bißhero erinnert, anführe; so praesupponiret er durchgehends, daß einer, der von der Lutherischen Religion zur Catholischen übertrete, nothwendig müste verdammet werden. Wovon doch die Haupt-Frage war, und welches gleichfalls zum voraus supponiret, daß man in der Catholischen

kannt worden, als das andere, weil man wenig Exemplare davon drucken lassen, auch Serenissimus dieselbe in seiner eigenen Verwahrung gehabt. Dahero es auch vielleicht geschehen, daß diejenige, die das andere Responsum angepacket, dieses erste, als welches ihnen nicht bekannt, unangetastet gelassen. Nachdem ich aber, als der erste Handel allbereit gedruckt war, bey dem Autore des neubestellten Agentens sonst etwas nachschlage, befinde ich unversehens, daß derselbe in der vierdten Depeche der andern Function num. 242. allbereit An. 1706. von diesen meinen Responso eine Abschrifft erhalten, und dasselbe zu widerlegen intendiret. Ob er nun wohl dieses nach seiner Gewohnheit mit guter Bescheidenheit gethan; so befinde ich doch deswegen nicht nöthig, seine Objectiones zu beantworten, weiln er 1. pag. 276. den Statum Controversiae geändert, und die von mir daselbst formirten zwey Fragen theils gantz anders, theils mit Zusetzung oder Aenderung der Umstände, nach seinen eigenen Gefallen proponiret, 2. von der Beantwortung der ersten Frage, wie ich selbige formiret, gäntzlich abstrahiret, und was ich in denen ersten 17. numeris deswegen gemeldet, übergehet und unbeantwortet läst; da doch vieles, so ich daselbst behaupten wollen, auf gewisse Maaß auch eine Vorbereitung der von mir formirten andern Frage und deren Beantwortung ist. 3. Weil er, was diese andere, aber von ihn auch sehr geänderte Frage betrifft, zwar dasjenige, was ich a numero 18. biß zum Ende gemeldet, beydrucken lassen, und auf jeden Numerum seine Antwort beygesetzet, aber mehrerntheils die gemeine gegenseitige Doctrin nur wiederhohlet, und vielfältige petitiones principii begehet, da doch viele darwider movirte Dubia ihre gehörige Replicas würden gefunden haben, wenn er die ersten 17. numeros meines Responsi mit hätte beydrucken lassen. 4. Weil er mir hin und wieder in seiner Beantwortung einen Sinn angedichtet, an den ich doch nicht gedacht habe; und der nunmehro aus dem, was ich anjetzo §. 4. p. 21. sequentibus hinzugesetzt, gäntzlich hinweg fället.

Und damit ich nur einige wenige Exempel von dem, was ich bißhero erinnert, anführe; so praesupponiret er durchgehends, daß einer, der von der Lutherischen Religion zur Catholischen übertrete, nothwendig müste verdammet werden. Wovon doch die Haupt-Frage war, und welches gleichfalls zum voraus supponiret, daß man in der Catholischen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0004"/>
kannt worden,                      als das andere, weil man wenig Exemplare davon drucken lassen, auch Serenissimus                      dieselbe in seiner eigenen Verwahrung gehabt. Dahero es auch vielleicht                      geschehen, daß diejenige, die das andere Responsum angepacket, dieses erste, als                      welches ihnen nicht bekannt, unangetastet gelassen. Nachdem ich aber, als der                      erste Handel allbereit gedruckt war, bey dem Autore des neubestellten Agentens                      sonst etwas nachschlage, befinde ich unversehens, daß derselbe in der vierdten                      Depeche der andern Function num. 242. allbereit An. 1706. von diesen meinen                      Responso eine Abschrifft erhalten, und dasselbe zu widerlegen intendiret. Ob er                      nun wohl dieses nach seiner Gewohnheit mit guter Bescheidenheit gethan; so                      befinde ich doch deswegen nicht nöthig, seine Objectiones zu beantworten, weiln                      er 1. pag. 276. den Statum Controversiae geändert, und die von mir daselbst                      formirten zwey Fragen theils gantz anders, theils mit Zusetzung oder Aenderung                      der Umstände, nach seinen eigenen Gefallen proponiret, 2. von der Beantwortung                      der ersten Frage, wie ich selbige formiret, gäntzlich abstrahiret, und was ich                      in denen ersten 17. numeris deswegen gemeldet, übergehet und unbeantwortet läst;                      da doch vieles, so ich daselbst behaupten wollen, auf gewisse Maaß auch eine                      Vorbereitung der von mir formirten andern Frage und deren Beantwortung ist. 3.                      Weil er, was diese andere, aber von ihn auch sehr geänderte Frage betrifft, zwar                      dasjenige, was ich a numero 18. biß zum Ende gemeldet, beydrucken lassen, und                      auf jeden Numerum seine Antwort beygesetzet, aber mehrerntheils die gemeine                      gegenseitige Doctrin nur wiederhohlet, und vielfältige petitiones principii                      begehet, da doch viele darwider movirte Dubia ihre gehörige Replicas würden                      gefunden haben, wenn er die ersten 17. numeros meines Responsi mit hätte                      beydrucken lassen. 4. Weil er mir hin und wieder in seiner Beantwortung einen                      Sinn angedichtet, an den ich doch nicht gedacht habe; und der nunmehro aus dem,                      was ich anjetzo §. 4. p. 21. sequentibus hinzugesetzt, gäntzlich hinweg                      fället.</p>
        <p>Und damit ich nur einige wenige Exempel von dem, was ich bißhero erinnert,                      anführe; so praesupponiret er durchgehends, daß einer, der von der Lutherischen                      Religion zur Catholischen übertrete, nothwendig müste verdammet werden. Wovon                      doch die Haupt-Frage war, und welches gleichfalls zum voraus supponiret, daß man                      in der Catholischen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0004] kannt worden, als das andere, weil man wenig Exemplare davon drucken lassen, auch Serenissimus dieselbe in seiner eigenen Verwahrung gehabt. Dahero es auch vielleicht geschehen, daß diejenige, die das andere Responsum angepacket, dieses erste, als welches ihnen nicht bekannt, unangetastet gelassen. Nachdem ich aber, als der erste Handel allbereit gedruckt war, bey dem Autore des neubestellten Agentens sonst etwas nachschlage, befinde ich unversehens, daß derselbe in der vierdten Depeche der andern Function num. 242. allbereit An. 1706. von diesen meinen Responso eine Abschrifft erhalten, und dasselbe zu widerlegen intendiret. Ob er nun wohl dieses nach seiner Gewohnheit mit guter Bescheidenheit gethan; so befinde ich doch deswegen nicht nöthig, seine Objectiones zu beantworten, weiln er 1. pag. 276. den Statum Controversiae geändert, und die von mir daselbst formirten zwey Fragen theils gantz anders, theils mit Zusetzung oder Aenderung der Umstände, nach seinen eigenen Gefallen proponiret, 2. von der Beantwortung der ersten Frage, wie ich selbige formiret, gäntzlich abstrahiret, und was ich in denen ersten 17. numeris deswegen gemeldet, übergehet und unbeantwortet läst; da doch vieles, so ich daselbst behaupten wollen, auf gewisse Maaß auch eine Vorbereitung der von mir formirten andern Frage und deren Beantwortung ist. 3. Weil er, was diese andere, aber von ihn auch sehr geänderte Frage betrifft, zwar dasjenige, was ich a numero 18. biß zum Ende gemeldet, beydrucken lassen, und auf jeden Numerum seine Antwort beygesetzet, aber mehrerntheils die gemeine gegenseitige Doctrin nur wiederhohlet, und vielfältige petitiones principii begehet, da doch viele darwider movirte Dubia ihre gehörige Replicas würden gefunden haben, wenn er die ersten 17. numeros meines Responsi mit hätte beydrucken lassen. 4. Weil er mir hin und wieder in seiner Beantwortung einen Sinn angedichtet, an den ich doch nicht gedacht habe; und der nunmehro aus dem, was ich anjetzo §. 4. p. 21. sequentibus hinzugesetzt, gäntzlich hinweg fället. Und damit ich nur einige wenige Exempel von dem, was ich bißhero erinnert, anführe; so praesupponiret er durchgehends, daß einer, der von der Lutherischen Religion zur Catholischen übertrete, nothwendig müste verdammet werden. Wovon doch die Haupt-Frage war, und welches gleichfalls zum voraus supponiret, daß man in der Catholischen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/4
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/4>, abgerufen am 16.04.2024.