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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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die ewige Seeligkeit erlange. Denn 1) versichert uns dessen unser Heuland, wenn er bey dem Evangelisten Joh. am VI. 47. spricht: Warlich, warlich ich sage euch, wer an mich gläubet, der hat das ewige Leben. 2) Ist ein jeder Mensch, der den rechten und durch die Liebe thätigen Glauben in seinen Hertzen hat, durch solchen Glauben ein Kind GOttes, nach der Lehre des Apostels Pauli Gal. III. 26. Ist er nun ein Kind GOttes, so ist er auch ein Erbe und Mit-Erbe JEsu Christi. 3) Sind alle Menschen, die den wahren und durch die Liebe thätigen Glauben haben, so lange sie den Glauben an JEsum Christum behalten, durch solchen Glauben in Christo JEsu; an denen aber die da sind in Christo JEsu, ist nichts, das sie verdamme. Wie uns dessen abermahl der H. Paulus versichert Rom. VIII. 1. 4) Haben alle Menschen, die Christi Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreiffen, und ihnen appliciren, sie seyn an welchem Ort, oder unter welcher streitenden Parthey sie wollen, durch den Glauben das geistliche Leben und Wesen eines wahren Gliedes an dem Leibe JEsu Christi, und sind also durch den Glauben wahre und geistlich lebende Glieder des Leibes Christi. 5) Da sich auch gleich bey der Religion, darinn sie leben, einige Irrthümer und Mißbräuche finden, sind doch diejenigen, davon die aufgegebene Frage und darauf gerichtete Antwort redet, von Haupt- und solchen Irrthümern befreyet, die den Grund des Glaubens umstossen, und da sie aus Mangel besserer Information und aus Unwissenheit andern Irrthümern beypflichten, sind dieselben für Mängel und Gebrechen, aber an ihnen keine Sünde wider das Gewissen, dadurch ein solcher Mensch aus der Gnade GOttes gesetzet, und von der ewigen Seeligkeit ausgeschlossen würde.

Bey der andern Frage: Ob denn nicht eine LutherischeIngleichen der andern. Printzeßin, wenn derselben eine Heyrath mit einem Catholischen Printzen, unter der Condition, daß sie zu dessen Religion trete, angetragen würde, sich ohne Verlust ihrer Seeligkeit darzu resolviren könne, bevorab, wenn aus den sich dabey ereignenden Umständen die Göttliche Providenz zu verspühren? Gehet meine in GOttes Wort gleichfalls gegründete Meynung dahin, daß eine solche Printzeßin zufoderst den Grund der ewigen Seeligkeit von andern Religions-Fragen wohl zu unterscheiden wisse, damit sie die wahre Glaubens-Lehre in denen Stücken, die allen Menschen zur Seeligkeit nöthig, rein, lauter und unverfälscht bewahre, und sich daran biß an das Ende ihres Lebens mit einfältigen Hertzen halte. Als nun auch unter

die ewige Seeligkeit erlange. Denn 1) versichert uns dessen unser Heuland, wenn er bey dem Evangelisten Joh. am VI. 47. spricht: Warlich, warlich ich sage euch, wer an mich gläubet, der hat das ewige Leben. 2) Ist ein jeder Mensch, der den rechten und durch die Liebe thätigen Glauben in seinen Hertzen hat, durch solchen Glauben ein Kind GOttes, nach der Lehre des Apostels Pauli Gal. III. 26. Ist er nun ein Kind GOttes, so ist er auch ein Erbe und Mit-Erbe JEsu Christi. 3) Sind alle Menschen, die den wahren und durch die Liebe thätigen Glauben haben, so lange sie den Glauben an JEsum Christum behalten, durch solchen Glauben in Christo JEsu; an denen aber die da sind in Christo JEsu, ist nichts, das sie verdamme. Wie uns dessen abermahl der H. Paulus versichert Rom. VIII. 1. 4) Haben alle Menschen, die Christi Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreiffen, und ihnen appliciren, sie seyn an welchem Ort, oder unter welcher streitenden Parthey sie wollen, durch den Glauben das geistliche Leben und Wesen eines wahren Gliedes an dem Leibe JEsu Christi, und sind also durch den Glauben wahre und geistlich lebende Glieder des Leibes Christi. 5) Da sich auch gleich bey der Religion, darinn sie leben, einige Irrthümer und Mißbräuche finden, sind doch diejenigen, davon die aufgegebene Frage und darauf gerichtete Antwort redet, von Haupt- und solchen Irrthümern befreyet, die den Grund des Glaubens umstossen, und da sie aus Mangel besserer Information und aus Unwissenheit andern Irrthümern beypflichten, sind dieselben für Mängel und Gebrechen, aber an ihnen keine Sünde wider das Gewissen, dadurch ein solcher Mensch aus der Gnade GOttes gesetzet, und von der ewigen Seeligkeit ausgeschlossen würde.

Bey der andern Frage: Ob denn nicht eine LutherischeIngleichen der andern. Printzeßin, wenn derselben eine Heyrath mit einem Catholischen Printzen, unter der Condition, daß sie zu dessen Religion trete, angetragen würde, sich ohne Verlust ihrer Seeligkeit darzu resolviren könne, bevorab, wenn aus den sich dabey ereignenden Umständen die Göttliche Providenz zu verspühren? Gehet meine in GOttes Wort gleichfalls gegründete Meynung dahin, daß eine solche Printzeßin zufoderst den Grund der ewigen Seeligkeit von andern Religions-Fragen wohl zu unterscheiden wisse, damit sie die wahre Glaubens-Lehre in denen Stücken, die allen Menschen zur Seeligkeit nöthig, rein, lauter und unverfälscht bewahre, und sich daran biß an das Ende ihres Lebens mit einfältigen Hertzen halte. Als nun auch unter

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[39/0047] die ewige Seeligkeit erlange. Denn 1) versichert uns dessen unser Heuland, wenn er bey dem Evangelisten Joh. am VI. 47. spricht: Warlich, warlich ich sage euch, wer an mich gläubet, der hat das ewige Leben. 2) Ist ein jeder Mensch, der den rechten und durch die Liebe thätigen Glauben in seinen Hertzen hat, durch solchen Glauben ein Kind GOttes, nach der Lehre des Apostels Pauli Gal. III. 26. Ist er nun ein Kind GOttes, so ist er auch ein Erbe und Mit-Erbe JEsu Christi. 3) Sind alle Menschen, die den wahren und durch die Liebe thätigen Glauben haben, so lange sie den Glauben an JEsum Christum behalten, durch solchen Glauben in Christo JEsu; an denen aber die da sind in Christo JEsu, ist nichts, das sie verdamme. Wie uns dessen abermahl der H. Paulus versichert Rom. VIII. 1. 4) Haben alle Menschen, die Christi Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreiffen, und ihnen appliciren, sie seyn an welchem Ort, oder unter welcher streitenden Parthey sie wollen, durch den Glauben das geistliche Leben und Wesen eines wahren Gliedes an dem Leibe JEsu Christi, und sind also durch den Glauben wahre und geistlich lebende Glieder des Leibes Christi. 5) Da sich auch gleich bey der Religion, darinn sie leben, einige Irrthümer und Mißbräuche finden, sind doch diejenigen, davon die aufgegebene Frage und darauf gerichtete Antwort redet, von Haupt- und solchen Irrthümern befreyet, die den Grund des Glaubens umstossen, und da sie aus Mangel besserer Information und aus Unwissenheit andern Irrthümern beypflichten, sind dieselben für Mängel und Gebrechen, aber an ihnen keine Sünde wider das Gewissen, dadurch ein solcher Mensch aus der Gnade GOttes gesetzet, und von der ewigen Seeligkeit ausgeschlossen würde. Bey der andern Frage: Ob denn nicht eine Lutherische Printzeßin, wenn derselben eine Heyrath mit einem Catholischen Printzen, unter der Condition, daß sie zu dessen Religion trete, angetragen würde, sich ohne Verlust ihrer Seeligkeit darzu resolviren könne, bevorab, wenn aus den sich dabey ereignenden Umständen die Göttliche Providenz zu verspühren? Gehet meine in GOttes Wort gleichfalls gegründete Meynung dahin, daß eine solche Printzeßin zufoderst den Grund der ewigen Seeligkeit von andern Religions-Fragen wohl zu unterscheiden wisse, damit sie die wahre Glaubens-Lehre in denen Stücken, die allen Menschen zur Seeligkeit nöthig, rein, lauter und unverfälscht bewahre, und sich daran biß an das Ende ihres Lebens mit einfältigen Hertzen halte. Als nun auch unter Ingleichen der andern.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/47>, abgerufen am 29.03.2024.