Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, Act. 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit. Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. Ergo.

Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die PrintzeßinAuch der andern, jedoch unter 1) so weit informiret ist, daß die Streitigkeiten, die zwischen uns und

illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, Act. 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit. Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. Ergo.

Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die PrintzeßinAuch der andern, jedoch unter 1) so weit informiret ist, daß die Streitigkeiten, die zwischen uns und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0049" n="41"/>
illum mediatorem Dei &amp; hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen                      sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, <hi rendition="#i">Act.</hi> 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: <hi rendition="#i">Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod                          solus e sinu Patris mundi salus advenerit.</hi> Qui solus, inquit concilium                      Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor &amp; salvator est.                      vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. &amp; p. 108. Welchem können beygefüget                      werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen,                      item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus                      (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl                      absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno                      1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum                      Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und                      Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das                      ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt,                      Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige                      Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel                      der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns                      seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der                      Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen                      werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer                      unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in                      seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis                      Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in                      Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden,                      gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache,                      und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher                      Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens                      behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an                      der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig                      werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit.                      Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841.                      Ergo.</p>
        <p>Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die Printzeßin<note place="right">Auch der andern, jedoch unter</note> 1) so weit informiret ist, daß die                      Streitigkeiten, die zwischen uns und
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[41/0049] illum mediatorem Dei & hominum, hominem Jesum Christum, nec esse aliud nomen sub coelo datum hominibus, in quo oporteat nos salvari, Act. 4. 2. canitque de eo Ecclesia universa in Nativitate Domini: Testatur hoc praesens dies, currens per anni circulum, quod solus e sinu Patris mundi salus advenerit. Qui solus, inquit concilium Tridentinum sess. 25. de Invocat. Sanctor. noster redemtor & salvator est. vid. Philanton. P. Dionysii Wert. p. 88. & p. 108. Welchem können beygefüget werden, ejusdem P. Dionysii eintziger Mittler zwischen GOtt und den Menschen, item via pacis, und Catholischer Ehren-Retter, wie anch Catechismus Romanus (Editus Parisiis 1568.) p. 18. und Catechismus D. Petri Canisii, der so wohl absonderlich zum öfftern gedruckt worden, als in der Mayntzischen Agenda de Anno 1599. sich befindet, und pro libro quasi symbolico gehalten wird. Wer nun JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, und dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft, und auf sich appliciret, das ist, nach den Hauptstücken der Christlichen Religion einfältig glaubt, Christlich lebet, andächtig betet, und bußfertig die Absolution und das heilige Abendmahl empfängt, der hat, wie ihr und unser Catechismus lehret, die Mittel der Seeligkeit, und kan also durch GOttes Gnade bey ihnen so wohl als bey uns seelig werden. Und das besagte gründet sich auf diesen Satz oder Thesin, daß der Grund des Glaubens von den Catholischen unverrückt und unzerstört gelassen werde, wie solches der weyland berühmte und von Calovio unter die reinen Lehrer unserer Kirchen gerechnete Theologus zu Altdorff, Professor J. C. Dürrius in seinen Send-Schreiben an den damahligen Pro-Cancellarium Universitatis Altorffinae und vördersten Consulenten der Nürnbergischen Republique, welches in Joh. Fabricii consideratione controversiarum p. 463. am ersten gedruckt worden, gründlich und weitläufftig ausgeführet hat; woraus ich dann diesen Schluß mache, und halte dafür, daß er unwiedersprechlich seyn und bleiben werde: In welcher Kirche man kan seelig werden, dieselbe muß nothwendig den Grund des Glaubens behalten, Ratio: Weil die allergeringste Verletzung des Grundes des Glaubens an der Seeligkeit hindert. Nun aber in der Catholischen Kirchen kan man seelig werden, Praefat. in Formul. Concord. §. Ad condemnationes. J. Saubert. in Epit. Exam. Philippi Melanchth. p. 98. Joach. Hildebrand in Theol. dogmat. 841. Ergo. Auf die andere Frage antworte ich mit Ja, wann die Printzeßin 1) so weit informiret ist, daß die Streitigkeiten, die zwischen uns und Auch der andern, jedoch unter

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/49
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/49>, abgerufen am 18.04.2024.