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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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fünf Bedingungen.den Catholischen sind, nicht den Grund des Glaubens und der Seeligkeit, sondern Neben-Dinge betreffen. 2) Sich in solche Streitigkeiten nicht einläst, und die Dissentirende derowegen nicht verdammet, sondern bey der heilsamen Einfalt des kleinen Catechismi bleibet. 3) Bey gemachtem Unterscheid der Christlichen Lehre, die zur Seeligkeit nöthig, und der Streit-Fragen, die zur Seeligkeit nicht nöthig sind, erweget und gedencket, daß sie nicht abfalle von Christo, sondern von einer particulairen Christlichen Kirche zu einer andern particulairen Christlichen Kirche trete, und nicht weniger dorten, als hier, Christo dienen könne, wie dann unsere seelige Vorfahren in der Vorrede über die Augspurgische Confession §. 1. von sich, als den Protestanten, und Catholischen sagen: wir alle sind und streiten unter einem Christo. 4) Nach der Mariage mit dem Catholischen Printzen nicht selbst strebt, sondern dieselbe ihr angetragen wird, und sie also daraus GOttes Providenz und heilige Schickung erkennet, und sich in dessen Willen, als des HErrn Magd, demüthig ergiebt. 5) Insonderheit sich keine Scruples machet, wenn sie etwan nicht gleich im Anfange der Vermählung die Communion unter beyderley Gestalt von dem Römischen Stuhl erhält, sondern gedencket, daß nicht sie daran Schuld habe, und diejenige, welche mit bußfertigen Hertzen im wahren Glauben zum Tisch des HErrn gehen, ob sie schon nur das geseegnete Brodt, gleichwohl das gantze Sacrament, und also Christi Leib und Blut, Krafft der Einsetzung des HErrn, empfangen und geniessen. D. Joachim Hildebrand in Theol. dogmat. p. 839. Confess. Wurtemb. c. de Eucharistia §. quod autem ad Eucharistiae usum attinet. Wiewohl zu hoffen, daß sie die Dispensation der Empfahung unter beyderley Gestalt erlangen könne. Concil. Trid. sess. 21. in Append. can. 4. de Commun. sub utraque specie p. 206. Sarpius in Histor. Concil. Trident. 939. Cotonus in Institut. Catholica 691. Marcellus in sap. pacif. 184. Wallenburchii Tom. II. p. 37. August. Gilbon de Burgo 306. Pencini nel Paragone dogmatico cap. 25. p. 539. Wenn sie die Conditiones erfüllet, welche im Concilio Tridentino verfasset, und hernach absonderlich im Druck gebracht, und beym Chemnitio in Exam. Concilii Trident. P. II. p. 332. und Georg. Calixto in Append. ad Cassandri Dialogum de Commun. sub utraque specie pag. 40. zu lesen sind. Gleicherweise wird ihr auch die Freyheit, die H. Schrifft in ihrer Mutter- oder einer andern Sprache, nach einer in der Römischen Kirchen passirlichen Edition, zu lesen, wenn es nach der

fünf Bedingungen.den Catholischen sind, nicht den Grund des Glaubens und der Seeligkeit, sondern Neben-Dinge betreffen. 2) Sich in solche Streitigkeiten nicht einläst, und die Dissentirende derowegen nicht verdammet, sondern bey der heilsamen Einfalt des kleinen Catechismi bleibet. 3) Bey gemachtem Unterscheid der Christlichen Lehre, die zur Seeligkeit nöthig, und der Streit-Fragen, die zur Seeligkeit nicht nöthig sind, erweget und gedencket, daß sie nicht abfalle von Christo, sondern von einer particulairen Christlichen Kirche zu einer andern particulairen Christlichen Kirche trete, und nicht weniger dorten, als hier, Christo dienen könne, wie dann unsere seelige Vorfahren in der Vorrede über die Augspurgische Confession §. 1. von sich, als den Protestanten, und Catholischen sagen: wir alle sind und streiten unter einem Christo. 4) Nach der Mariage mit dem Catholischen Printzen nicht selbst strebt, sondern dieselbe ihr angetragen wird, und sie also daraus GOttes Providenz und heilige Schickung erkennet, und sich in dessen Willen, als des HErrn Magd, demüthig ergiebt. 5) Insonderheit sich keine Scruples machet, wenn sie etwan nicht gleich im Anfange der Vermählung die Communion unter beyderley Gestalt von dem Römischen Stuhl erhält, sondern gedencket, daß nicht sie daran Schuld habe, und diejenige, welche mit bußfertigen Hertzen im wahren Glauben zum Tisch des HErrn gehen, ob sie schon nur das geseegnete Brodt, gleichwohl das gantze Sacrament, und also Christi Leib und Blut, Krafft der Einsetzung des HErrn, empfangen und geniessen. D. Joachim Hildebrand in Theol. dogmat. p. 839. Confess. Wurtemb. c. de Eucharistia §. quod autem ad Eucharistiae usum attinet. Wiewohl zu hoffen, daß sie die Dispensation der Empfahung unter beyderley Gestalt erlangen könne. Concil. Trid. sess. 21. in Append. can. 4. de Commun. sub utraque specie p. 206. Sarpius in Histor. Concil. Trident. 939. Cotonus in Institut. Catholica 691. Marcellus in sap. pacif. 184. Wallenburchii Tom. II. p. 37. August. Gilbon de Burgo 306. Pencini nel Paragone dogmatico cap. 25. p. 539. Wenn sie die Conditiones erfüllet, welche im Concilio Tridentino verfasset, und hernach absonderlich im Druck gebracht, und beym Chemnitio in Exam. Concilii Trident. P. II. p. 332. und Georg. Calixto in Append. ad Cassandri Dialogum de Commun. sub utraque specie pag. 40. zu lesen sind. Gleicherweise wird ihr auch die Freyheit, die H. Schrifft in ihrer Mutter- oder einer andern Sprache, nach einer in der Römischen Kirchen passirlichen Edition, zu lesen, wenn es nach der

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[42/0050] den Catholischen sind, nicht den Grund des Glaubens und der Seeligkeit, sondern Neben-Dinge betreffen. 2) Sich in solche Streitigkeiten nicht einläst, und die Dissentirende derowegen nicht verdammet, sondern bey der heilsamen Einfalt des kleinen Catechismi bleibet. 3) Bey gemachtem Unterscheid der Christlichen Lehre, die zur Seeligkeit nöthig, und der Streit-Fragen, die zur Seeligkeit nicht nöthig sind, erweget und gedencket, daß sie nicht abfalle von Christo, sondern von einer particulairen Christlichen Kirche zu einer andern particulairen Christlichen Kirche trete, und nicht weniger dorten, als hier, Christo dienen könne, wie dann unsere seelige Vorfahren in der Vorrede über die Augspurgische Confession §. 1. von sich, als den Protestanten, und Catholischen sagen: wir alle sind und streiten unter einem Christo. 4) Nach der Mariage mit dem Catholischen Printzen nicht selbst strebt, sondern dieselbe ihr angetragen wird, und sie also daraus GOttes Providenz und heilige Schickung erkennet, und sich in dessen Willen, als des HErrn Magd, demüthig ergiebt. 5) Insonderheit sich keine Scruples machet, wenn sie etwan nicht gleich im Anfange der Vermählung die Communion unter beyderley Gestalt von dem Römischen Stuhl erhält, sondern gedencket, daß nicht sie daran Schuld habe, und diejenige, welche mit bußfertigen Hertzen im wahren Glauben zum Tisch des HErrn gehen, ob sie schon nur das geseegnete Brodt, gleichwohl das gantze Sacrament, und also Christi Leib und Blut, Krafft der Einsetzung des HErrn, empfangen und geniessen. D. Joachim Hildebrand in Theol. dogmat. p. 839. Confess. Wurtemb. c. de Eucharistia §. quod autem ad Eucharistiae usum attinet. Wiewohl zu hoffen, daß sie die Dispensation der Empfahung unter beyderley Gestalt erlangen könne. Concil. Trid. sess. 21. in Append. can. 4. de Commun. sub utraque specie p. 206. Sarpius in Histor. Concil. Trident. 939. Cotonus in Institut. Catholica 691. Marcellus in sap. pacif. 184. Wallenburchii Tom. II. p. 37. August. Gilbon de Burgo 306. Pencini nel Paragone dogmatico cap. 25. p. 539. Wenn sie die Conditiones erfüllet, welche im Concilio Tridentino verfasset, und hernach absonderlich im Druck gebracht, und beym Chemnitio in Exam. Concilii Trident. P. II. p. 332. und Georg. Calixto in Append. ad Cassandri Dialogum de Commun. sub utraque specie pag. 40. zu lesen sind. Gleicherweise wird ihr auch die Freyheit, die H. Schrifft in ihrer Mutter- oder einer andern Sprache, nach einer in der Römischen Kirchen passirlichen Edition, zu lesen, wenn es nach der fünf Bedingungen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/50>, abgerufen am 25.04.2024.