Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite
Allerhand auserlesene Juristische Händel

I. Handel. Ob ein Lutheraner, der Catholisch wird, die Seeligkeit verliehre.

§. I.

ES ist schon vor 15. Jahren ein Bedencken überGelegenheit und Praeliminar-Erinnerungen wegen dieses und folgenden Handels. die Frage: wie weit ein Prediger gegen seinen Landes-Herren, welcher zugleich Summus Episcopus mit ist, sich des Bindeschlüssels bedienen könne; zu drey oder viermahlen zu Wolfenbüttel, anfänglich ohne, hernach aber mit Beysetzung meines Nahmens und des Orts gedruckt worden, wider welches hernach unterschiedene bittere auch grobe und hanbüchene Schrifften sind verfertiget worden, denen allen ich aber doch, so viel ich mich erinnere, gar nichts geantwortet, welches von etlichen sowohl Freunden als Feinden, die die hierbey zu wissen nöthige Umstände nicht gewust, mir sehr ungleich ausgedeutet werden wollen, wannenhero ich nicht unbillig mich befahre, daß, wenn ich dieselbe nicht noch bey meinen Leben meldete, nach meinen Todte die Nachkommen dieserwegen ein ungleiches Urtheil in vielen Stücken von mir fällen dörfften. Weswegen ich mich entschlossen theils zu meiner Vertheydigung, theils zur Unterweisung vieler curiösen Gemüther, wie auch zum Unterricht derer, die von denen hiebey vorkommenden Fragen für sich selbst keinen Schluß fassen können,

Allerhand auserlesene Juristische Händel

I. Handel. Ob ein Lutheraner, der Catholisch wird, die Seeligkeit verliehre.

§. I.

ES ist schon vor 15. Jahren ein Bedencken überGelegenheit und Praeliminar-Erinnerungen wegen dieses und folgenden Handels. die Frage: wie weit ein Prediger gegen seinen Landes-Herren, welcher zugleich Summus Episcopus mit ist, sich des Bindeschlüssels bedienen könne; zu drey oder viermahlen zu Wolfenbüttel, anfänglich ohne, hernach aber mit Beysetzung meines Nahmens und des Orts gedruckt worden, wider welches hernach unterschiedene bittere auch grobe und hanbüchene Schrifften sind verfertiget worden, denen allen ich aber doch, so viel ich mich erinnere, gar nichts geantwortet, welches von etlichen sowohl Freunden als Feinden, die die hierbey zu wissen nöthige Umstände nicht gewust, mir sehr ungleich ausgedeutet werden wollen, wannenhero ich nicht unbillig mich befahre, daß, wenn ich dieselbe nicht noch bey meinen Leben meldete, nach meinen Todte die Nachkommen dieserwegen ein ungleiches Urtheil in vielen Stücken von mir fällen dörfften. Weswegen ich mich entschlossen theils zu meiner Vertheydigung, theils zur Unterweisung vieler curiösen Gemüther, wie auch zum Unterricht derer, die von denen hiebey vorkommenden Fragen für sich selbst keinen Schluß fassen können,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0009"/>
      </div>
      <div>
        <head>Allerhand auserlesene Juristische Händel</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>I. Handel. Ob ein Lutheraner, der Catholisch wird, die Seeligkeit                      verliehre.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>§. I.</head><lb/>
        <p>ES ist schon vor 15. Jahren ein Bedencken über<note place="right">Gelegenheit und <hi rendition="#i">Praeliminar</hi>-Erinnerungen wegen dieses und                          folgenden Handels.</note> die Frage: wie weit ein Prediger gegen seinen                      Landes-Herren, welcher zugleich Summus Episcopus mit ist, sich des                      Bindeschlüssels bedienen könne; zu drey oder viermahlen zu Wolfenbüttel,                      anfänglich ohne, hernach aber mit Beysetzung meines Nahmens und des Orts                      gedruckt worden, wider welches hernach unterschiedene bittere auch grobe und                      hanbüchene Schrifften sind verfertiget worden, denen allen ich aber doch, so                      viel ich mich erinnere, gar nichts geantwortet, welches von etlichen sowohl                      Freunden als Feinden, die die hierbey zu wissen nöthige Umstände nicht gewust,                      mir sehr ungleich ausgedeutet werden wollen, wannenhero ich nicht unbillig mich                      befahre, daß, wenn ich dieselbe nicht noch bey meinen Leben meldete, nach meinen                      Todte die Nachkommen dieserwegen ein ungleiches Urtheil in vielen Stücken von                      mir fällen dörfften. Weswegen ich mich entschlossen theils zu meiner                      Vertheydigung, theils zur Unterweisung vieler curiösen Gemüther, wie auch zum                      Unterricht derer, die von denen hiebey vorkommenden Fragen für sich selbst                      keinen Schluß fassen können,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0009] Allerhand auserlesene Juristische Händel I. Handel. Ob ein Lutheraner, der Catholisch wird, die Seeligkeit verliehre. §. I. ES ist schon vor 15. Jahren ein Bedencken über die Frage: wie weit ein Prediger gegen seinen Landes-Herren, welcher zugleich Summus Episcopus mit ist, sich des Bindeschlüssels bedienen könne; zu drey oder viermahlen zu Wolfenbüttel, anfänglich ohne, hernach aber mit Beysetzung meines Nahmens und des Orts gedruckt worden, wider welches hernach unterschiedene bittere auch grobe und hanbüchene Schrifften sind verfertiget worden, denen allen ich aber doch, so viel ich mich erinnere, gar nichts geantwortet, welches von etlichen sowohl Freunden als Feinden, die die hierbey zu wissen nöthige Umstände nicht gewust, mir sehr ungleich ausgedeutet werden wollen, wannenhero ich nicht unbillig mich befahre, daß, wenn ich dieselbe nicht noch bey meinen Leben meldete, nach meinen Todte die Nachkommen dieserwegen ein ungleiches Urtheil in vielen Stücken von mir fällen dörfften. Weswegen ich mich entschlossen theils zu meiner Vertheydigung, theils zur Unterweisung vieler curiösen Gemüther, wie auch zum Unterricht derer, die von denen hiebey vorkommenden Fragen für sich selbst keinen Schluß fassen können, Gelegenheit und Praeliminar-Erinnerungen wegen dieses und folgenden Handels.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/9
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/9>, abgerufen am 20.04.2024.