Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

1122Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles erhöhet

1122Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles erhöhet

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0404" n="392"/><note place="left">1122</note>Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den                      Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der                      Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste                      zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen                      von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum                      einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen                      ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens                      behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die                      Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des                      gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter                      dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das                      Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des                      Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für                      gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei                      streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe                      dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in                      zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden                      wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles                      erhöhet
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[392/0404] Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles erhöhet 1122

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/404
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/404>, abgerufen am 25.04.2024.