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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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lich und vermessentlich von den Predigten des Pastoris zu S. Trinitatis redete etc. Nitsch, nachmaligen Gen. Sup. zu Gotha. (kl.) weil er sich in einer Predigt desselben Dom. 3. Adventus getroffen fand, die doch höchst innocent und erbaulich war. In summa er excedirte so hefftig und unchristlich daß auch Als dem Herzoge davon referiret wurde, daß der Abt die Prediger für verfluchte Leute und d. gl. ausgeschrien; hatte er ganz keinen Gefallen daran, sondern improbirte es vielmehr aufs höchste. Beil. XXXI. Klage der Prediger. die Obrigkeit darauf bewogen ward, dergleichen fernerem Unternehmen durch eine Zscharfe Verordnung Einhalt zu thun, sub dato den 4 Jan. 1706. Nun post festum (kl.) nach volbrachten Ferien sind nova rescripta an alle membra iudicii ecclesiastici ergangen ihre vota einzuschicken über die ungehörten und unüberführten Hofprediger, welche nun nächstens erwartet werden. sind dennoch die Acten, die dem Vernehmen nach in Ansehung einiger der Prediger Schrifften nicht complet sein sollen, an alle membra des Iudicii Ecclesiastici ergangen, ihre vota einzuschicken über die vorher ungehörten und unüberführten und dennoch abgesetzten Hofprediger, welche nun nächstens erwartet werden.

lich und vermessentlich von den Predigten des Pastoris zu S. Trinitatis redete etc. Nitsch, nachmaligen Gen. Sup. zu Gotha. (kl.) weil er sich in einer Predigt desselben Dom. 3. Adventus getroffen fand, die doch höchst innocent und erbaulich war. In summa er excedirte so hefftig und unchristlich daß auch Als dem Herzoge davon referiret wurde, daß der Abt die Prediger für verfluchte Leute und d. gl. ausgeschrien; hatte er ganz keinen Gefallen daran, sondern improbirte es vielmehr aufs höchste. Beil. XXXI. Klage der Prediger. die Obrigkeit darauf bewogen ward, dergleichen fernerem Unternehmen durch eine Zscharfe Verordnung Einhalt zu thun, sub dato den 4 Jan. 1706. Nun post festum (kl.) nach volbrachten Ferien sind nova rescripta an alle membra iudicii ecclesiastici ergangen ihre vota einzuschicken über die ungehörten und unüberführten Hofprediger, welche nun nächstens erwartet werden. sind dennoch die Acten, die dem Vernehmen nach in Ansehung einiger der Prediger Schrifften nicht complet sein sollen, an alle membra des Iudicii Ecclesiastici ergangen, ihre vota einzuschicken über die vorher ungehörten und unüberführten und dennoch abgesetzten Hofprediger, welche nun nächstens erwartet werden.

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[16/0972] lich und vermessentlich von den Predigten des Pastoris zu S. Trinitatis redete etc. In summa er excedirte so hefftig und unchristlich daß auch die Obrigkeit darauf bewogen ward, dergleichen fernerem Unternehmen durch eine scharfe Verordnung Einhalt zu thun, sub dato den 4 Jan. 1706. Nun post festum sind dennoch die Acten, die dem Vernehmen nach in Ansehung einiger der Prediger Schrifften nicht complet sein sollen, an alle membra des Iudicii Ecclesiastici ergangen, ihre vota einzuschicken über die vorher ungehörten und unüberführten und dennoch abgesetzten Hofprediger, welche nun nächstens erwartet werden. Nitsch, nachmaligen Gen. Sup. zu Gotha. (kl.) weil er sich in einer Predigt desselben Dom. 3. Adventus getroffen fand, die doch höchst innocent und erbaulich war. Als dem Herzoge davon referiret wurde, daß der Abt die Prediger für verfluchte Leute und d. gl. ausgeschrien; hatte er ganz keinen Gefallen daran, sondern improbirte es vielmehr aufs höchste. Beil. XXXI. Klage der Prediger. Z (kl.) nach volbrachten Ferien sind nova rescripta an alle membra iudicii ecclesiastici ergangen ihre vota einzuschicken über die ungehörten und unüberführten Hofprediger, welche nun nächstens erwartet werden.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/972>, abgerufen am 29.03.2024.