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Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.

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Gebet: Auffs ander / zu seinen Vnterthanen mit liebe vnd Christlichem Dienst: Auffs dritte gegen seine Rähte vnd Gewaltigen mit feiner vernunfft vnd vngefangenem verstande: Auffs vierdte gegen die Vbelthäter mit bescheidenem Ernst vnd Strenge: So gehet sein Stand außwendig vnd inwendig recht / der Gott vnnd den Leuten gefallen wird. In diesen sehr merckuchen Worten ist des rechte Ampt der Oberkeit / sonderlich hoher Häupter vnd Potentaten begriffen / vnd stimmen Lutheri Wort mit Gottes Wort vberein: Darumb wollen wir jhnen ein wenig weiter nachdencken.

Der erste Ort / darein sich die Oberkeit oder ein Fürst theilen sol / ist zu Gott: Das er denselben fürchte vnd bußfertig sey / Ein Kindliches vertrawen vnd festen Glauben auff seine Gnad vnd Barmhertzigkeit vnd das verdienst Christi setze / den glauben mit einem Gottseligen Leben beweise / fleissig vnd Hertzlich bete / Denn Gottes dienst befördere / Kirchen vnd Schulen erhalte / vnnd es nirgents in denen stücken / die Gottes ehre / vnd seiner Vnterthanen Heil vnd Seligkeit angehen / an jhme lasse mangeln. Dahin sihet vnd gehet Gott / Deut. 17. In dem er befielet das der König das Gesetz Buch bey sich haben / vnd sein lebelang darinnen lesen sol / auff das er lerne fürchten den HErren seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes vnd darnach thue: Dahin ist auch gerichtet der 2. Psalm. So last euch nu weisen jhr Könige / vnnd lasset euch züchtigen jhr Richter auff Erden. Dienet dem HErren mit furcht / vnd frewet euch mit zittern. Küsset den Sohn das er nicht zürne / vnd jhr vmbkommet auff dem Wege / denn sein Zorn wird bald anbrennen / aber wol allen die auff jhn trawen. Psalm 24. Machet die Thore weit / vnd die Thüre in der Welt hoch / das der König der Ehren einziehe. Psal. 148. Ihr Könige auff Erden vnd alle Leute / Fürsten vnd alle Richter alle Richter auff Erden sollen loben den Namen des HErren. Esa. 49. Die Könige sollen der Kirchen Pfleger seyn / vnd jhre Fürsten jhre Seugammen. Die-

Gebet: Auffs ander / zu seinen Vnterthanen mit liebe vnd Christlichem Dienst: Auffs dritte gegen seine Rähte vnd Gewaltigen mit feiner vernunfft vnd vngefangenem verstande: Auffs vierdte gegen die Vbelthäter mit bescheidenem Ernst vnd Strenge: So gehet sein Stand außwendig vnd inwendig recht / der Gott vnnd den Leuten gefallen wird. In diesen sehr merckuchen Worten ist des rechte Ampt der Oberkeit / sonderlich hoher Häupter vnd Potentaten begriffen / vnd stimmen Lutheri Wort mit Gottes Wort vberein: Darumb wollen wir jhnen ein wenig weiter nachdencken.

Der erste Ort / darein sich die Oberkeit oder ein Fürst theilen sol / ist zu Gott: Das er denselben fürchte vnd bußfertig sey / Ein Kindliches vertrawen vnd festen Glauben auff seine Gnad vnd Barmhertzigkeit vnd das verdienst Christi setze / den glaubẽ mit einem Gottseligen Leben beweise / fleissig vnd Hertzlich bete / Denn Gottes dienst befördere / Kirchen vnd Schulen erhalte / vnnd es nirgents in denen stücken / die Gottes ehre / vnd seiner Vnterthanen Heil vnd Seligkeit angehen / an jhme lasse mangeln. Dahin sihet vnd gehet Gott / Deut. 17. In dem er befielet das der König das Gesetz Buch bey sich haben / vnd sein lebelang darinnen lesen sol / auff das er lerne fürchten den HErren seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes vnd darnach thue: Dahin ist auch gerichtet der 2. Psalm. So last euch nu weisen jhr Könige / vnnd lasset euch züchtigen jhr Richter auff Erden. Dienet dem HErren mit furcht / vnd frewet euch mit zittern. Küsset den Sohn das er nicht zürne / vnd jhr vmbkommet auff dem Wege / denn sein Zorn wird bald anbrennen / aber wol allen die auff jhn trawen. Psalm 24. Machet die Thore weit / vnd die Thüre in der Welt hoch / das der König der Ehren einziehe. Psal. 148. Ihr Könige auff Erden vnd alle Leute / Fürsten vnd alle Richter alle Richter auff Erden sollen loben den Namen des HErren. Esa. 49. Die Könige sollen der Kirchen Pfleger seyn / vnd jhre Fürsten jhre Seugammen. Die-

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[0018] Gebet: Auffs ander / zu seinen Vnterthanen mit liebe vnd Christlichem Dienst: Auffs dritte gegen seine Rähte vnd Gewaltigen mit feiner vernunfft vnd vngefangenem verstande: Auffs vierdte gegen die Vbelthäter mit bescheidenem Ernst vnd Strenge: So gehet sein Stand außwendig vnd inwendig recht / der Gott vnnd den Leuten gefallen wird. In diesen sehr merckuchen Worten ist des rechte Ampt der Oberkeit / sonderlich hoher Häupter vnd Potentaten begriffen / vnd stimmen Lutheri Wort mit Gottes Wort vberein: Darumb wollen wir jhnen ein wenig weiter nachdencken. Der erste Ort / darein sich die Oberkeit oder ein Fürst theilen sol / ist zu Gott: Das er denselben fürchte vnd bußfertig sey / Ein Kindliches vertrawen vnd festen Glauben auff seine Gnad vnd Barmhertzigkeit vnd das verdienst Christi setze / den glaubẽ mit einem Gottseligen Leben beweise / fleissig vnd Hertzlich bete / Denn Gottes dienst befördere / Kirchen vnd Schulen erhalte / vnnd es nirgents in denen stücken / die Gottes ehre / vnd seiner Vnterthanen Heil vnd Seligkeit angehen / an jhme lasse mangeln. Dahin sihet vnd gehet Gott / Deut. 17. In dem er befielet das der König das Gesetz Buch bey sich haben / vnd sein lebelang darinnen lesen sol / auff das er lerne fürchten den HErren seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes vnd darnach thue: Dahin ist auch gerichtet der 2. Psalm. So last euch nu weisen jhr Könige / vnnd lasset euch züchtigen jhr Richter auff Erden. Dienet dem HErren mit furcht / vnd frewet euch mit zittern. Küsset den Sohn das er nicht zürne / vnd jhr vmbkommet auff dem Wege / denn sein Zorn wird bald anbrennen / aber wol allen die auff jhn trawen. Psalm 24. Machet die Thore weit / vnd die Thüre in der Welt hoch / das der König der Ehren einziehe. Psal. 148. Ihr Könige auff Erden vnd alle Leute / Fürsten vnd alle Richter alle Richter auff Erden sollen loben den Namen des HErren. Esa. 49. Die Könige sollen der Kirchen Pfleger seyn / vnd jhre Fürsten jhre Seugammen. Die-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/18>, abgerufen am 26.04.2024.