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Tuckermann, Peter: Ein Christliche Predigt/ Gethan zu Wolffenbüttel den 8. Septembris/ Als die Leich des ... Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Iulii, Postulirten Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg ... anhero gebracht/ und in der F. Schloß-Kirchen niedergesetzt. Wolfenbüttel, 1613.

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selbst gebraucht: Gott wohnet im Hmmel. Vnd wil damit David so viel sagen / ob er schon hie in dieser Welt dieses lebens halben ein Pilgrim sey / so wisse er doch gewiß / das er dort in jenner Welt des ewigen lebens halben ein Bürger sey / vnd werde bey Gott ewig wohnen vnd bleiben / vnd so hoch jhn seine Wallfarth im Fleisch betrübe / so hoch erfrewe jhn wiederumb im Geist das Bürgerrecht des ewigen lebens.

Hie wird vns nu / geliebte im HErrn / gewiesen / das nicht allein ein vergengliche stätt vnd diß zeitliche leben sey / sondern es müsse auch seyn eine vnvergengliche stätt vnd ewiges leben / denn solte nur allein diese vergengliche stätt vnd zeitlich leben seyn / so hette David sich auch allein für einen Pilgrim müssen erkennen / denn dieses lebens halben sind wir nicht mehr als Pilgrim: In dem er sich aber zugleich für einen Bürger außgibt / vnd zwar für einen bleibenden Bürger vnd Einwohner / so muß ein andere stätt vnnd ewiges leben seyn / darinnen er das Bürgerrecht oder Bürgerschafft gehabt / das kan nicht triegen / wie wenig es triegen kan / das ein Wanderßman / der ein Pilgrim vnd Bürger ist / nicht anderßwo ein Vaterlandt sol haben / darinnen er Bürger ist / vnd zu Hauß gehöret.

Nu lassen sich aber viel Leute bedüncken / das habe keinen streit / vnnd sey niemandt der die bleibende stätt vnd ewiges leben in zweiffel ziehe / darumb man dasselbige nicht beweisen / noch viel Wort davon machen dürffe. Sehr gut vnd zu wünschen were es / das

selbst gebraucht: Gott wohnet im Hmmel. Vnd wil damit David so viel sagen / ob er schon hie in dieser Welt dieses lebens halben ein Pilgrim sey / so wisse er doch gewiß / das er dort in jenner Welt des ewigen lebens halben ein Bürger sey / vnd werde bey Gott ewig wohnen vnd bleiben / vnd so hoch jhn seine Wallfarth im Fleisch betrübe / so hoch erfrewe jhn wiederumb im Geist das Bürgerrecht des ewigen lebens.

Hie wird vns nu / geliebte im HErrn / gewiesen / das nicht allein ein vergengliche stätt vnd diß zeitliche leben sey / sondern es müsse auch seyn eine vnvergengliche stätt vnd ewiges leben / deñ solte nur allein diese vergengliche stätt vnd zeitlich leben seyn / so hette David sich auch allein für einen Pilgrim müssen erkeñen / deñ dieses lebens halben sind wir nicht mehr als Pilgrim: In dem er sich aber zugleich für einen Bürger außgibt / vnd zwar für einen bleibenden Bürger vnd Einwohner / so muß ein andere stätt vnnd ewiges leben seyn / darinnen er das Bürgerrecht oder Bürgerschafft gehabt / das kan nicht triegen / wie wenig es triegen kan / das ein Wanderßman / der ein Pilgrim vnd Bürger ist / nicht anderßwo ein Vaterlandt sol haben / darinnen er Bürger ist / vnd zu Hauß gehöret.

Nu lassen sich aber viel Leute bedüncken / das habe keinen streit / vnnd sey niemandt der die bleibende stätt vnd ewiges leben in zweiffel ziehe / darumb man dasselbige nicht beweisen / noch viel Wort davon machen dürffe. Sehr gut vnd zu wünschen were es / das

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[0023] selbst gebraucht: Gott wohnet im Hmmel. Vnd wil damit David so viel sagen / ob er schon hie in dieser Welt dieses lebens halben ein Pilgrim sey / so wisse er doch gewiß / das er dort in jenner Welt des ewigen lebens halben ein Bürger sey / vnd werde bey Gott ewig wohnen vnd bleiben / vnd so hoch jhn seine Wallfarth im Fleisch betrübe / so hoch erfrewe jhn wiederumb im Geist das Bürgerrecht des ewigen lebens. Hie wird vns nu / geliebte im HErrn / gewiesen / das nicht allein ein vergengliche stätt vnd diß zeitliche leben sey / sondern es müsse auch seyn eine vnvergengliche stätt vnd ewiges leben / deñ solte nur allein diese vergengliche stätt vnd zeitlich leben seyn / so hette David sich auch allein für einen Pilgrim müssen erkeñen / deñ dieses lebens halben sind wir nicht mehr als Pilgrim: In dem er sich aber zugleich für einen Bürger außgibt / vnd zwar für einen bleibenden Bürger vnd Einwohner / so muß ein andere stätt vnnd ewiges leben seyn / darinnen er das Bürgerrecht oder Bürgerschafft gehabt / das kan nicht triegen / wie wenig es triegen kan / das ein Wanderßman / der ein Pilgrim vnd Bürger ist / nicht anderßwo ein Vaterlandt sol haben / darinnen er Bürger ist / vnd zu Hauß gehöret. Nu lassen sich aber viel Leute bedüncken / das habe keinen streit / vnnd sey niemandt der die bleibende stätt vnd ewiges leben in zweiffel ziehe / darumb man dasselbige nicht beweisen / noch viel Wort davon machen dürffe. Sehr gut vnd zu wünschen were es / das

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Ein Christliche Predigt/ Gethan zu Wolffenbüttel den 8. Septembris/ Als die Leich des ... Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Iulii, Postulirten Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg ... anhero gebracht/ und in der F. Schloß-Kirchen niedergesetzt. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1613/23>, abgerufen am 20.04.2024.