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Tuckermann, Peter: Ein Christliche Predigt/ Gethan zu Wolffenbüttel den 8. Septembris/ Als die Leich des ... Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Iulii, Postulirten Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg ... anhero gebracht/ und in der F. Schloß-Kirchen niedergesetzt. Wolfenbüttel, 1613.

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Abendmahl empfangen / vnd sich dem HErrn JEsu / der das Bürgerrecht erworben / befohlen. Vnd das gehöret zur seligen hinfarth.

Der Allmechtige Gott verleihe S. F. G. Cörper an jenem grossen Tage eine fröliche Aufferstehung: Tröste daneben S. F. G. hinterlassene Witwe in jhrem hochbetrübten Witwenstande / vnd die Herrn vnnd Frewlein dieses hochlöblichen Hauses als Waisen / sämptlich vnd sonderlich / vnnd wie er allezeit ein Richter der Witwen vnd Waisen ist / so wölle ers hier auch jetzo seyn / so wirds kein Noth haben. Wolle auch vnsern gnädigen angehenden Regierenden Landeßfürsten vnd Herrn mit dem H. Geist regieren / vnnd ein Gottseliges vnd gehorsames Hertz geben / das S. F. G. bey dem einmahl erkanten vnd bekanten Wort Gottes vnd rechtem gebrauch der Hochwürdigen Sacramenten bleiben / vnd sich von bösen Leuten nicht einnehmen lassen: Das auch daneben S. F. G. sein Volck recht richten / vnd verstehen mögen / was gut vnd böse ist / wie Salomo bittet / 1. Reg. 3. Beschere S. F. G. darzu Leute / die Redtlich / Gottfürchtig / Warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seyn / wie sie Jethro beschreibet / Exod. 18. Das wil hochnötig seyn: Gebe im gantzen Lande / auch da sie bißanhero noch nicht gewesen / getrewe vnnd willige Vnterthanen: Erhalte S. F. G. bey langwiriger gesundtheit vnd bestendigen gutem Regiement / auff das wir vnter S. F. G. Schutz vnd Schirm ein stilles vnd geruglich leben führen mögen in aller Gottseligkeit vnd Erbarkeit / vmb JEsu Christi / vnsers Erlösers vnd Seligmachers willen / AMEN.

Abendmahl empfangen / vnd sich dem HErrn JEsu / der das Bürgerrecht erworben / befohlen. Vnd das gehöret zur seligen hinfarth.

Der Allmechtige Gott verleihe S. F. G. Cörper an jenem grossen Tage eine fröliche Aufferstehung: Tröste daneben S. F. G. hinterlassene Witwe in jhrem hochbetrübten Witwenstande / vnd die Herrn vnnd Frewlein dieses hochlöblichen Hauses als Waisen / sämptlich vnd sonderlich / vnnd wie er allezeit ein Richter der Witwen vnd Waisen ist / so wölle ers hier auch jetzo seyn / so wirds kein Noth haben. Wolle auch vnsern gnädigen angehenden Regierenden Landeßfürsten vnd Herrn mit dem H. Geist regieren / vnnd ein Gottseliges vnd gehorsames Hertz geben / das S. F. G. bey dem einmahl erkanten vnd bekanten Wort Gottes vnd rechtem gebrauch der Hochwürdigen Sacramenten bleiben / vnd sich von bösen Leuten nicht einnehmen lassen: Das auch daneben S. F. G. sein Volck recht richten / vnd verstehen mögen / was gut vnd böse ist / wie Salomo bittet / 1. Reg. 3. Beschere S. F. G. darzu Leute / die Redtlich / Gottfürchtig / Warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seyn / wie sie Jethro beschreibet / Exod. 18. Das wil hochnötig seyn: Gebe im gantzen Lande / auch da sie bißanhero noch nicht gewesen / getrewe vnnd willige Vnterthanen: Erhalte S. F. G. bey langwiriger gesundtheit vnd bestendigen gutem Regiement / auff das wir vnter S. F. G. Schutz vnd Schirm ein stilles vnd geruglich leben führen mögen in aller Gottseligkeit vnd Erbarkeit / vmb JEsu Christi / vnsers Erlösers vnd Seligmachers willen / AMEN.

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                     der Witwen vnd Waisen ist / so wölle ers hier auch jetzo seyn / so wirds kein
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                     rechtem gebrauch der Hochwürdigen Sacramenten bleiben / vnd sich von bösen
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[0040] Abendmahl empfangen / vnd sich dem HErrn JEsu / der das Bürgerrecht erworben / befohlen. Vnd das gehöret zur seligen hinfarth. Der Allmechtige Gott verleihe S. F. G. Cörper an jenem grossen Tage eine fröliche Aufferstehung: Tröste daneben S. F. G. hinterlassene Witwe in jhrem hochbetrübten Witwenstande / vnd die Herrn vnnd Frewlein dieses hochlöblichen Hauses als Waisen / sämptlich vnd sonderlich / vnnd wie er allezeit ein Richter der Witwen vnd Waisen ist / so wölle ers hier auch jetzo seyn / so wirds kein Noth haben. Wolle auch vnsern gnädigen angehenden Regierenden Landeßfürsten vnd Herrn mit dem H. Geist regieren / vnnd ein Gottseliges vnd gehorsames Hertz geben / das S. F. G. bey dem einmahl erkanten vnd bekanten Wort Gottes vnd rechtem gebrauch der Hochwürdigen Sacramenten bleiben / vnd sich von bösen Leuten nicht einnehmen lassen: Das auch daneben S. F. G. sein Volck recht richten / vnd verstehen mögen / was gut vnd böse ist / wie Salomo bittet / 1. Reg. 3. Beschere S. F. G. darzu Leute / die Redtlich / Gottfürchtig / Warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seyn / wie sie Jethro beschreibet / Exod. 18. Das wil hochnötig seyn: Gebe im gantzen Lande / auch da sie bißanhero noch nicht gewesen / getrewe vnnd willige Vnterthanen: Erhalte S. F. G. bey langwiriger gesundtheit vnd bestendigen gutem Regiement / auff das wir vnter S. F. G. Schutz vnd Schirm ein stilles vnd geruglich leben führen mögen in aller Gottseligkeit vnd Erbarkeit / vmb JEsu Christi / vnsers Erlösers vnd Seligmachers willen / AMEN.

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Ein Christliche Predigt/ Gethan zu Wolffenbüttel den 8. Septembris/ Als die Leich des ... Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Iulii, Postulirten Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg ... anhero gebracht/ und in der F. Schloß-Kirchen niedergesetzt. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1613/40>, abgerufen am 26.04.2024.