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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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schliessen die Herrschafft Venedig / als dieses Tractats Mittlerin. Es soll auch denen Hertzogen zu Saphoyen vnd Mutina / hierunder kein Nachtheil entstehen / dieweil sie in Jtalien vff seitten deß Aller Christlichsten Königs / Krieg geführt / vnd noch führen.

Zu welches alles vnd jedes Vrkundt / vnd mehrer Bekräfftigung / haben so wol die Kayserische / als Königliche Gesandten / im Namen aber aller Chur:Fürsten vnd Ständen deß Römischen Reichs / zu dieser Handlung (vermög dessen am 13. Octobris / in darunden benenntem Jahr / gemachten / vnd am Tage der subsciption vnterm Siegel der Chur Maintzischen Cantzley / den Frantzösischen Gesandten außgeantworten Schlusses) insonderheit deputirte / nemblich der Chur Maintzische / Herr Nicolaus Georgius von Reigersperg / Ritter / vnd Cantzler: der Chur Bayrische / Herr Johann Adolpff Krebs / Geheimer Rath: Chur Brandenburgischer / Herr Johann / Graf zu Sayn vnd Wittgenstein / Herr in Homburg vnd Vallendaw / geheimber Rath: von wegen deß Hauses Oesterreich / Herr Georg Vlrich / Grafe von Wolckenstein / Kayserlicher Hof Rath / Herr Cornelius Göbelius / Bischofflicher Bambergischer Rath / Herr Sebastian Wilhelm Meel / Bischofflicher Wirtzburgischer geheimber Rath / Herr Johann Ernst / deß Hertzogs in Bayrn Hof Rath / Herr Wolffgang Conradt von Tumbshirn / Sächsischer Altenburgischer vnd Coburgischer Rath / Herr Augustus Carpzovius / Sächsischer Altenburgischer vnd Coburgischer Rath / Herr Johann Frombhold / deß Hauses Brandenburg / Culmbach vnd Onoltzbach geheimber Rath / Herr Heinrich Langenbeck / JC. deß Hauses Braunschweig vnd Lüneburg / Cellischer Lini / geheimber Rath / Herr Jacob Lampadius / JC. der Calenbergischen Lini geheimber Rath vnd Vice Cantzler: Wegen der Grafen der Wetterawischen Banck / Herr Mattheus Wesenbecius / JC. vnd Rath: wegen beyder Bäncken / Herr Marx Otto Argentinensis, Herr Johann Jacob Wolff Ratisbonensis, Herr David Gloxinius Lubecensis, vnd Herr Jodocus Christoph Kreß von Kressenstein / der

schliessen die Herrschafft Venedig / als dieses Tractats Mittlerin. Es soll auch denen Hertzogen zu Saphoyen vnd Mutina / hierunder kein Nachtheil entstehen / dieweil sie in Jtalien vff seitten deß Aller Christlichsten Königs / Krieg geführt / vnd noch führen.

Zu welches alles vnd jedes Vrkundt / vnd mehrer Bekräfftigung / haben so wol die Kayserische / als Königliche Gesandten / im Namen aber aller Chur:Fürsten vnd Ständen deß Römischen Reichs / zu dieser Handlung (vermög dessen am 13. Octobris / in darunden benenntem Jahr / gemachten / vnd am Tage der subsciption vnterm Siegel der Chur Maintzischen Cantzley / den Frantzösischen Gesandten außgeantworten Schlusses) insonderheit deputirte / nemblich der Chur Maintzische / Herr Nicolaus Georgius von Reigersperg / Ritter / vnd Cantzler: der Chur Bayrische / Herr Johann Adolpff Krebs / Geheimer Rath: Chur Brandenburgischer / Herr Johann / Graf zu Sayn vnd Wittgenstein / Herr in Homburg vnd Vallendaw / geheimber Rath: von wegen deß Hauses Oesterreich / Herr Georg Vlrich / Grafe von Wolckenstein / Kayserlicher Hof Rath / Herr Cornelius Göbelius / Bischofflicher Bambergischer Rath / Herr Sebastian Wilhelm Meel / Bischofflicher Wirtzburgischer geheimber Rath / Herr Johann Ernst / deß Hertzogs in Bayrn Hof Rath / Herr Wolffgang Conradt von Tumbshirn / Sächsischer Altenburgischer vnd Coburgischer Rath / Herr Augustus Carpzovius / Sächsischer Altenburgischer vnd Coburgischer Rath / Herr Johann Frombhold / deß Hauses Brandenburg / Culmbach vnd Onoltzbach geheimber Rath / Herr Heinrich Langenbeck / JC. deß Hauses Braunschweig vnd Lüneburg / Cellischer Lini / geheimber Rath / Herr Jacob Lampadius / JC. der Calenbergischen Lini geheimber Rath vnd Vice Cantzler: Wegen der Grafen der Wetterawischen Banck / Herr Mattheus Wesenbecius / JC. vnd Rath: wegen beyder Bäncken / Herr Marx Otto Argentinensis, Herr Johann Jacob Wolff Ratisbonensis, Herr David Gloxinius Lubecensis, vnd Herr Jodocus Christoph Kreß von Kressenstein / der

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[48/0057] schliessen die Herrschafft Venedig / als dieses Tractats Mittlerin. Es soll auch denen Hertzogen zu Saphoyen vnd Mutina / hierunder kein Nachtheil entstehen / dieweil sie in Jtalien vff seitten deß Aller Christlichsten Königs / Krieg geführt / vnd noch führen. Zu welches alles vnd jedes Vrkundt / vnd mehrer Bekräfftigung / haben so wol die Kayserische / als Königliche Gesandten / im Namen aber aller Chur:Fürsten vnd Ständen deß Römischen Reichs / zu dieser Handlung (vermög dessen am 13. Octobris / in darunden benenntem Jahr / gemachten / vnd am Tage der subsciption vnterm Siegel der Chur Maintzischen Cantzley / den Frantzösischen Gesandten außgeantworten Schlusses) insonderheit deputirte / nemblich der Chur Maintzische / Herr Nicolaus Georgius von Reigersperg / Ritter / vnd Cantzler: der Chur Bayrische / Herr Johann Adolpff Krebs / Geheimer Rath: Chur Brandenburgischer / Herr Johann / Graf zu Sayn vnd Wittgenstein / Herr in Homburg vnd Vallendaw / geheimber Rath: von wegen deß Hauses Oesterreich / Herr Georg Vlrich / Grafe von Wolckenstein / Kayserlicher Hof Rath / Herr Cornelius Göbelius / Bischofflicher Bambergischer Rath / Herr Sebastian Wilhelm Meel / Bischofflicher Wirtzburgischer geheimber Rath / Herr Johann Ernst / deß Hertzogs in Bayrn Hof Rath / Herr Wolffgang Conradt von Tumbshirn / Sächsischer Altenburgischer vnd Coburgischer Rath / Herr Augustus Carpzovius / Sächsischer Altenburgischer vnd Coburgischer Rath / Herr Johann Frombhold / deß Hauses Brandenburg / Culmbach vnd Onoltzbach geheimber Rath / Herr Heinrich Langenbeck / JC. deß Hauses Braunschweig vnd Lüneburg / Cellischer Lini / geheimber Rath / Herr Jacob Lampadius / JC. der Calenbergischen Lini geheimber Rath vnd Vice Cantzler: Wegen der Grafen der Wetterawischen Banck / Herr Mattheus Wesenbecius / JC. vnd Rath: wegen beyder Bäncken / Herr Marx Otto Argentinensis, Herr Johann Jacob Wolff Ratisbonensis, Herr David Gloxinius Lubecensis, vnd Herr Jodocus Christoph Kreß von Kressenstein / der

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  • I/J wird nach dem Lautwert transkribiert.
  • Abkürzungen werden aufgelöst.
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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/57>, abgerufen am 28.04.2024.