Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.vnd bescheyden haben. Bestimmen / verordnen vnd bescheyden auch Sie durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, haben Jhn auch geben / vnd geben Jhnen hiemit volle vnd vnvmbschriebene Macht / Gewalt / vnd sonderlichen Befehl / Daß sie sich in Teutschland verfügen / vnd in der Statt Münster mit Vnser angenehmbsten vnd liebsten Brüdern vnnd Vettern / deß Römischen Käysers / vnd deß Catholischen Königs abgeordneten Gevollmächtigten / so mit gnugsamer Gewalt versehen / wegen einiger Mitteln / bereden / wie diese Strittigkeiten. So den Krieg biß dato verursacht / zu enden vnd friedlich beyzulegen wehren / darüber handeln / vnd allerseyths vergleichen / auch deßwegen ein auffrichtigen vnd sichern Frieden schliessen. Vber dieß geben Wir Vnsern genandten Gevollmächtigten völligen vnd vnumbschriebenen Gewalt / gemeldten Frieden an besagtem Orth mit denen Bunds-Verwandten vnnd Anhängern erwähnten Käysers vnd Catholischen Königs zu thaydigen vnnd zu schliessen / solche Abschied vnd Brieffe / wie Sie werden gut befinden / außzufertigen / solche Paßport vnd Frey-Brieff / so viel zur Sicherheit der ab: vnd zureisenden bey gemeldten Tractaten nöthig seyn wird zu ertheilen / vnd in allem durch Vnsere gemeldte Abgesandten vnd Gevollmächtigten / oder durch zween vnder Jhnen / in Abwesen / Kranckheit / oder ander verhinderung jhres Einßen / zuthun / zu handlen / zu versprechen vnd zu schliessen / alles was Sie vor Nöthig zu gedachter erlangung deß allgemeinen Friedens erachten werden / nicht anderst / vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnd könten thun / wann Wir selbst in Person an dem Orth zugegen weren / Ob schon auch etwas vorfiel / darüber mehr ansonderlichen Befehl / als in gegenwärtigem Patent nicht ist begriffen / erfordert würde / Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfendung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Jhnen zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten vnd zu erfüllen / auch allerhand Schrifften wegen genehmhaltung / jnner- vnd bescheyden haben. Bestimmen / verordnen vnd bescheyden auch Sie durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, haben Jhn auch geben / vnd geben Jhnen hiemit volle vnd vnvmbschriebene Macht / Gewalt / vnd sonderlichen Befehl / Daß sie sich in Teutschland verfügen / vnd in der Statt Münster mit Vnser angenehmbsten vnd liebsten Brüdern vnnd Vettern / deß Römischen Käysers / vnd deß Catholischen Königs abgeordneten Gevollmächtigten / so mit gnugsamer Gewalt versehen / wegen einiger Mitteln / bereden / wie diese Strittigkeiten. So den Krieg biß dato verursacht / zu enden vnd friedlich beyzulegen wehren / darüber handeln / vnd allerseyths vergleichen / auch deßwegen ein auffrichtigen vnd sichern Frieden schliessen. Vber dieß geben Wir Vnsern genandten Gevollmächtigten völligen vnd vnumbschriebenen Gewalt / gemeldten Frieden an besagtem Orth mit denen Bunds-Verwandten vnnd Anhängern erwähnten Käysers vnd Catholischen Königs zu thaydigen vnnd zu schliessen / solche Abschied vnd Brieffe / wie Sie werden gut befinden / außzufertigen / solche Paßport vnd Frey-Brieff / so viel zur Sicherheit der ab: vnd zureisenden bey gemeldten Tractaten nöthig seyn wird zu ertheilen / vnd in allem durch Vnsere gemeldte Abgesandten vnd Gevollmächtigten / oder durch zween vnder Jhnen / in Abwesen / Kranckheit / oder ander verhinderung jhres Einßen / zuthun / zu handlen / zu versprechen vnd zu schliessen / alles was Sie vor Nöthig zu gedachter erlangung deß allgemeinen Friedens erachten werden / nicht anderst / vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnd könten thun / wann Wir selbst in Person an dem Orth zugegen weren / Ob schon auch etwas vorfiel / darüber mehr ansonderlichen Befehl / als in gegenwärtigem Patent nicht ist begriffen / erfordert würde / Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfendung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Jhnen zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten vnd zu erfüllen / auch allerhand Schrifften wegen genehmhaltung / jnner- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0064" n="55"/> vnd bescheyden haben. 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Vber dieß geben Wir Vnsern genandten Gevollmächtigten völligen vnd vnumbschriebenen Gewalt / gemeldten Frieden an besagtem Orth mit denen Bunds-Verwandten vnnd Anhängern erwähnten Käysers vnd Catholischen Königs zu thaydigen vnnd zu schliessen / solche Abschied vnd Brieffe / wie Sie werden gut befinden / außzufertigen / solche Paßport vnd Frey-Brieff / so viel zur Sicherheit der ab: vnd zureisenden bey gemeldten Tractaten nöthig seyn wird zu ertheilen / vnd in allem durch Vnsere gemeldte Abgesandten vnd Gevollmächtigten / oder durch zween vnder Jhnen / in Abwesen / Kranckheit / oder ander verhinderung jhres Einßen / zuthun / zu handlen / zu versprechen vnd zu schliessen / alles was Sie vor Nöthig zu gedachter erlangung deß allgemeinen Friedens erachten werden / nicht anderst / vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnd könten thun / wann Wir selbst in Person an dem Orth zugegen weren / Ob schon auch etwas vorfiel / darüber mehr ansonderlichen Befehl / als in gegenwärtigem Patent nicht ist begriffen / erfordert würde / Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfendung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Jhnen zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten vnd zu erfüllen / auch allerhand Schrifften wegen genehmhaltung / jnner- </p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0064]
vnd bescheyden haben. Bestimmen / verordnen vnd bescheyden auch Sie durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, haben Jhn auch geben / vnd geben Jhnen hiemit volle vnd vnvmbschriebene Macht / Gewalt / vnd sonderlichen Befehl / Daß sie sich in Teutschland verfügen / vnd in der Statt Münster mit Vnser angenehmbsten vnd liebsten Brüdern vnnd Vettern / deß Römischen Käysers / vnd deß Catholischen Königs abgeordneten Gevollmächtigten / so mit gnugsamer Gewalt versehen / wegen einiger Mitteln / bereden / wie diese Strittigkeiten. So den Krieg biß dato verursacht / zu enden vnd friedlich beyzulegen wehren / darüber handeln / vnd allerseyths vergleichen / auch deßwegen ein auffrichtigen vnd sichern Frieden schliessen. Vber dieß geben Wir Vnsern genandten Gevollmächtigten völligen vnd vnumbschriebenen Gewalt / gemeldten Frieden an besagtem Orth mit denen Bunds-Verwandten vnnd Anhängern erwähnten Käysers vnd Catholischen Königs zu thaydigen vnnd zu schliessen / solche Abschied vnd Brieffe / wie Sie werden gut befinden / außzufertigen / solche Paßport vnd Frey-Brieff / so viel zur Sicherheit der ab: vnd zureisenden bey gemeldten Tractaten nöthig seyn wird zu ertheilen / vnd in allem durch Vnsere gemeldte Abgesandten vnd Gevollmächtigten / oder durch zween vnder Jhnen / in Abwesen / Kranckheit / oder ander verhinderung jhres Einßen / zuthun / zu handlen / zu versprechen vnd zu schliessen / alles was Sie vor Nöthig zu gedachter erlangung deß allgemeinen Friedens erachten werden / nicht anderst / vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnd könten thun / wann Wir selbst in Person an dem Orth zugegen weren / Ob schon auch etwas vorfiel / darüber mehr ansonderlichen Befehl / als in gegenwärtigem Patent nicht ist begriffen / erfordert würde / Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfendung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Jhnen zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten vnd zu erfüllen / auch allerhand Schrifften wegen genehmhaltung / jnner-
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| Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/64>, abgerufen am 06.08.2024. |


