Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.Wir auch alle Vrsach der Weitläufftigkeit vffgehaben / die Verhandlung vnnd den Schluß der Tractaten / so viel Vns jmmer möglich befordert begehren. Auß diesen Vrsachen / auch andern guten vnd rechtmässigem Vns hierzu bewegendem Nachdencken / vff gutachten der Königin vnd Regentin / Vnser hochgeehrten Frawen und Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Groß-Vettern / deß Hertzogen von Orleans, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Mazarin, auch anderer grossen vnd ansehnlichen Personen / Vnsers Raths / haben Wir durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, gesprochen vnd erklärt / Sprechen vnd erklären hiemit / wollen vnd meynen / Daß gedachter Herr Graff von Servien fortfahre / in gedachter gestalt / Vnsers Extraordinari-Abgesandten vnnd Gevollmächtigten allein zu handlen / gantz wie er gethan hätte / oder thun können / gesampter Hand / mit gedachtem Herrn Graffen von Avaus, So wohl in Krafft anfangs gemeldter Vollmacht / vnder dem XX. Septembr. als gegenwärtigen Patents, dessen gedachter Herr Graff von Servien, So lang er zu erwähntem Orth Münster wird allein bleiben / Sich zu bedienen. Deme allein wir auch / so viel vonnöthen ist vnnd seyn mögt / von newem absonderlichen alle Tractaten vnd Puncten zu handeln / zu versprechen / zu vergleichen vnd zu vnderschreiben / geben haben / vnd hiemit geben / Auch alles was er zu vollziehung deß offt berührten allgemeinen Friedens nöthig erachten wird / zuthun / nicht anderst vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnnd thun könten / wann Wir in Person zur Stell weren / Ob schon auch etwas vorfiele / darüber mehr absonderlicher Befehl / als in gegenwärtigen Patenten nicht ist begriffen / erfordert würde. Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfändung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Jhm Wir auch alle Vrsach der Weitläufftigkeit vffgehaben / die Verhandlung vnnd den Schluß der Tractaten / so viel Vns jmmer möglich befordert begehren. Auß diesen Vrsachen / auch andern guten vnd rechtmässigem Vns hierzu bewegendem Nachdencken / vff gutachten der Königin vnd Regentin / Vnser hochgeehrten Frawen und Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Groß-Vettern / deß Hertzogen von Orleans, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Mazarin, auch anderer grossen vnd ansehnlichen Personen / Vnsers Raths / haben Wir durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, gesprochen vnd erklärt / Sprechen vnd erklären hiemit / wollen vnd meynen / Daß gedachter Herr Graff von Servien fortfahre / in gedachter gestalt / Vnsers Extraordinari-Abgesandten vnnd Gevollmächtigten allein zu handlen / gantz wie er gethan hätte / oder thun können / gesampter Hand / mit gedachtem Herrn Graffen von Avaus, So wohl in Krafft anfangs gemeldter Vollmacht / vnder dem XX. Septembr. als gegenwärtigen Patents, dessen gedachter Herr Graff von Servien, So lang er zu erwähntem Orth Münster wird allein bleiben / Sich zu bedienen. Deme allein wir auch / so viel vonnöthen ist vnnd seyn mögt / von newem absonderlichen alle Tractaten vnd Puncten zu handeln / zu versprechen / zu vergleichen vnd zu vnderschreiben / geben haben / vnd hiemit geben / Auch alles was er zu vollziehung deß offt berührten allgemeinen Friedens nöthig erachten wird / zuthun / nicht anderst vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnnd thun könten / wann Wir in Person zur Stell weren / Ob schon auch etwas vorfiele / darüber mehr absonderlicher Befehl / als in gegenwärtigen Patenten nicht ist begriffen / erfordert würde. 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Wir auch alle Vrsach der Weitläufftigkeit vffgehaben / die Verhandlung vnnd den Schluß der Tractaten / so viel Vns jmmer möglich befordert begehren. Auß diesen Vrsachen / auch andern guten vnd rechtmässigem Vns hierzu bewegendem Nachdencken / vff gutachten der Königin vnd Regentin / Vnser hochgeehrten Frawen und Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Groß-Vettern / deß Hertzogen von Orleans, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Mazarin, auch anderer grossen vnd ansehnlichen Personen / Vnsers Raths / haben Wir durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, gesprochen vnd erklärt / Sprechen vnd erklären hiemit / wollen vnd meynen / Daß gedachter Herr Graff von Servien fortfahre / in gedachter gestalt / Vnsers Extraordinari-Abgesandten vnnd Gevollmächtigten allein zu handlen / gantz wie er gethan hätte / oder thun können / gesampter Hand / mit gedachtem Herrn Graffen von Avaus, So wohl in Krafft anfangs gemeldter Vollmacht / vnder dem XX. Septembr. als gegenwärtigen Patents, dessen gedachter Herr Graff von Servien, So lang er zu erwähntem Orth Münster wird allein bleiben / Sich zu bedienen.
Deme allein wir auch / so viel vonnöthen ist vnnd seyn mögt / von newem absonderlichen alle Tractaten vnd Puncten zu handeln / zu versprechen / zu vergleichen vnd zu vnderschreiben / geben haben / vnd hiemit geben / Auch alles was er zu vollziehung deß offt berührten allgemeinen Friedens nöthig erachten wird / zuthun / nicht anderst vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnnd thun könten / wann Wir in Person zur Stell weren / Ob schon auch etwas vorfiele / darüber mehr absonderlicher Befehl / als in gegenwärtigen Patenten nicht ist begriffen / erfordert würde. Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfändung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Jhm
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| Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/67>, abgerufen am 06.08.2024. |


