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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,4. Stuttgart, 1857.

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einlassen, da die allerdings auch hier sich ergebenden mannigfaltigen Klang-
unterschiede auf die wesentlichen Verhältnisse der Instrumentengattungen zu
einander keinen weitern Einfluß haben, und da sie zudem hauptsächlich auf
der größern oder geringern Tonhöhe beruhen, von deren Bedeutung für
den Klangcharakter schon in §. 768 und 773 die Rede war.

§. 806.

Aus den durch die Natur an die Hand gegebenen, der menschlichen Ein-
zelstimme entsprechenden Musikorganen bildet die Kunst Instrumente zusammen-
gesetzterer Art, welche das gleichartige Ertönenlassen mehrerer Stimmen ermög-
lichen, und es entsteht so der weitere Unterschied zwischen monodischen,
homophonen
und mehrstimmigen, polyphonen Instrumenten; die
letztern unterscheiden sich selbst wieder (quantitativ) in einfach vielstimmige und
in umfassendere Chorinstrumente, (dynamisch) in Instrumente relativer und
absoluter Tonkraft und endlich (qualitativ) in solche von subjectiverem und von
schlechthin objectivem Charakter, -- hauptsächlich Clavier und Orgel.

1. Während die Blasorgane, welche §. 805 aufzählt, wie die Men-
schenstimme monodisch sind, traten uns in den Saiteninstrumenten bereits
vielstimmige Instrumente entgegen, am meisten in den Reißinstrumenten,
deren neben einander ausgespannte, möglicherweise ziemlich zahlreiche Saiten
ein gleichzeitiges Anschlagen mehrerer Töne gestatten, weniger schon wieder
in den Streichinstrumenten, deren Tonschönheit, Ausdruck und Volubilität
so entschieden durch monodische Führung der Melodieen und Gänge bedingt
ist, daß auf ihnen schon das arpeggirende und noch mehr das mehrstim-
mige Spiel, so kräftig es auch im Forte dreinreißt, nur als Ausnahme
zur Anwendung kommt. Nicht nur mehrstimmig, sondern zugleich homo-
phon ist dagegen das Clavier, dessen allgemeiner Klangcharakter schon
besprochen ist. Es ist "Universalinstrument" auch insofern, als es ein Neben-
einanderspiel verschiedener, mehr oder weniger selbständiger Stimmen gestattet,
wiewohl allerdings seine ganze Construction doch wieder zu einfach ist, als
daß selbständige Stimmführung, eigentliche Polyphonie dem Clavierspiel
vorzugsweise zufallen könnte; das Hauptgebiet desselben ist vielmehr die
Vielstimmigkeit, die Polyphonie nur in freier, mit bloßer Vielstimmigkeit
abwechselnder Anwendung (natürlich mit Ausnahme des Zusammenspiels
mehrerer Individuen, von dem hier noch nicht die Rede ist). Das Clavier
ist für blos melodische Musik nicht geeignet, weil es zu wenig fließende
Verbindung und Verschmelzung der Töne zuläßt, es ist vielmehr hauptsäch-
lich auf harmonisirte Melodie angewiesen; aber daraus folgt keineswegs,
daß man es ganz als polyphones Instrument zu behandeln hätte. Die

einlaſſen, da die allerdings auch hier ſich ergebenden mannigfaltigen Klang-
unterſchiede auf die weſentlichen Verhältniſſe der Inſtrumentengattungen zu
einander keinen weitern Einfluß haben, und da ſie zudem hauptſächlich auf
der größern oder geringern Tonhöhe beruhen, von deren Bedeutung für
den Klangcharakter ſchon in §. 768 und 773 die Rede war.

§. 806.

Aus den durch die Natur an die Hand gegebenen, der menſchlichen Ein-
zelſtimme entſprechenden Muſikorganen bildet die Kunſt Inſtrumente zuſammen-
geſetzterer Art, welche das gleichartige Ertönenlaſſen mehrerer Stimmen ermög-
lichen, und es entſteht ſo der weitere Unterſchied zwiſchen monodiſchen,
homophonen
und mehrſtimmigen, polyphonen Inſtrumenten; die
letztern unterſcheiden ſich ſelbſt wieder (quantitativ) in einfach vielſtimmige und
in umfaſſendere Chorinſtrumente, (dynamiſch) in Inſtrumente relativer und
abſoluter Tonkraft und endlich (qualitativ) in ſolche von ſubjectiverem und von
ſchlechthin objectivem Charakter, — hauptſächlich Clavier und Orgel.

1. Während die Blasorgane, welche §. 805 aufzählt, wie die Men-
ſchenſtimme monodiſch ſind, traten uns in den Saiteninſtrumenten bereits
vielſtimmige Inſtrumente entgegen, am meiſten in den Reißinſtrumenten,
deren neben einander ausgeſpannte, möglicherweiſe ziemlich zahlreiche Saiten
ein gleichzeitiges Anſchlagen mehrerer Töne geſtatten, weniger ſchon wieder
in den Streichinſtrumenten, deren Tonſchönheit, Ausdruck und Volubilität
ſo entſchieden durch monodiſche Führung der Melodieen und Gänge bedingt
iſt, daß auf ihnen ſchon das arpeggirende und noch mehr das mehrſtim-
mige Spiel, ſo kräftig es auch im Forte dreinreißt, nur als Ausnahme
zur Anwendung kommt. Nicht nur mehrſtimmig, ſondern zugleich homo-
phon iſt dagegen das Clavier, deſſen allgemeiner Klangcharakter ſchon
beſprochen iſt. Es iſt „Univerſalinſtrument“ auch inſofern, als es ein Neben-
einanderſpiel verſchiedener, mehr oder weniger ſelbſtändiger Stimmen geſtattet,
wiewohl allerdings ſeine ganze Conſtruction doch wieder zu einfach iſt, als
daß ſelbſtändige Stimmführung, eigentliche Polyphonie dem Clavierſpiel
vorzugsweiſe zufallen könnte; das Hauptgebiet deſſelben iſt vielmehr die
Vielſtimmigkeit, die Polyphonie nur in freier, mit bloßer Vielſtimmigkeit
abwechſelnder Anwendung (natürlich mit Ausnahme des Zuſammenſpiels
mehrerer Individuen, von dem hier noch nicht die Rede iſt). Das Clavier
iſt für blos melodiſche Muſik nicht geeignet, weil es zu wenig fließende
Verbindung und Verſchmelzung der Töne zuläßt, es iſt vielmehr hauptſäch-
lich auf harmoniſirte Melodie angewieſen; aber daraus folgt keineswegs,
daß man es ganz als polyphones Inſtrument zu behandeln hätte. Die

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[1038/0276] einlaſſen, da die allerdings auch hier ſich ergebenden mannigfaltigen Klang- unterſchiede auf die weſentlichen Verhältniſſe der Inſtrumentengattungen zu einander keinen weitern Einfluß haben, und da ſie zudem hauptſächlich auf der größern oder geringern Tonhöhe beruhen, von deren Bedeutung für den Klangcharakter ſchon in §. 768 und 773 die Rede war. §. 806. Aus den durch die Natur an die Hand gegebenen, der menſchlichen Ein- zelſtimme entſprechenden Muſikorganen bildet die Kunſt Inſtrumente zuſammen- geſetzterer Art, welche das gleichartige Ertönenlaſſen mehrerer Stimmen ermög- lichen, und es entſteht ſo der weitere Unterſchied zwiſchen monodiſchen, homophonen und mehrſtimmigen, polyphonen Inſtrumenten; die letztern unterſcheiden ſich ſelbſt wieder (quantitativ) in einfach vielſtimmige und in umfaſſendere Chorinſtrumente, (dynamiſch) in Inſtrumente relativer und abſoluter Tonkraft und endlich (qualitativ) in ſolche von ſubjectiverem und von ſchlechthin objectivem Charakter, — hauptſächlich Clavier und Orgel. 1. Während die Blasorgane, welche §. 805 aufzählt, wie die Men- ſchenſtimme monodiſch ſind, traten uns in den Saiteninſtrumenten bereits vielſtimmige Inſtrumente entgegen, am meiſten in den Reißinſtrumenten, deren neben einander ausgeſpannte, möglicherweiſe ziemlich zahlreiche Saiten ein gleichzeitiges Anſchlagen mehrerer Töne geſtatten, weniger ſchon wieder in den Streichinſtrumenten, deren Tonſchönheit, Ausdruck und Volubilität ſo entſchieden durch monodiſche Führung der Melodieen und Gänge bedingt iſt, daß auf ihnen ſchon das arpeggirende und noch mehr das mehrſtim- mige Spiel, ſo kräftig es auch im Forte dreinreißt, nur als Ausnahme zur Anwendung kommt. Nicht nur mehrſtimmig, ſondern zugleich homo- phon iſt dagegen das Clavier, deſſen allgemeiner Klangcharakter ſchon beſprochen iſt. Es iſt „Univerſalinſtrument“ auch inſofern, als es ein Neben- einanderſpiel verſchiedener, mehr oder weniger ſelbſtändiger Stimmen geſtattet, wiewohl allerdings ſeine ganze Conſtruction doch wieder zu einfach iſt, als daß ſelbſtändige Stimmführung, eigentliche Polyphonie dem Clavierſpiel vorzugsweiſe zufallen könnte; das Hauptgebiet deſſelben iſt vielmehr die Vielſtimmigkeit, die Polyphonie nur in freier, mit bloßer Vielſtimmigkeit abwechſelnder Anwendung (natürlich mit Ausnahme des Zuſammenſpiels mehrerer Individuen, von dem hier noch nicht die Rede iſt). Das Clavier iſt für blos melodiſche Muſik nicht geeignet, weil es zu wenig fließende Verbindung und Verſchmelzung der Töne zuläßt, es iſt vielmehr hauptſäch- lich auf harmoniſirte Melodie angewieſen; aber daraus folgt keineswegs, daß man es ganz als polyphones Inſtrument zu behandeln hätte. Die

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,4. Stuttgart, 1857, S. 1038. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik030204_1857/276>, abgerufen am 29.03.2024.