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Voß, Julius von: Ini. Ein Roman aus dem ein und zwanzigsten Jahrhundert. Berlin, 1810.

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schlimmen Fall, Trennung verhängt. Strafe
kann dem Weibe nur von hier zuerkannt werden.
Die edleren unter den edlen dieser Priesterin¬
nen, stellen des Königs dritten Rath zusammen.
Eine frühere Zeit würde über den Rath von
Frauen gelacht haben, und doch ist er so ange¬
messen. Auch hat ihr feiner Sinn schon des
Guten unendlich viel gestiftet."

Nenne mir die Bestimmung des Kaisers!

"Er ist oberer Kriegsherr. Die gesammten
Truppen stehen unter seinem Befehl. Er wacht
über den Frieden der Republik, läßt die Heere
ins Feld rücken, wenn der Kampf unvermeidlich
wird, und endet ihn, wenn es ihm gelang, die
Feinde zur Versöhnlichkeit zu bewegen. Die Ge¬
setze der Rekrutirung sind bleibend, nicht der
Fürsten sonstige Machtvollkommenheit, nur ein
allgemeiner Beschluß könnte sie umwandeln. Auch
ziehn die Könige nicht mit ins Feld, da sie ihre
Staaten daheim zu leiten haben, wohl aber die
Söhne, wenn gerade ihre Dienstzeit in den Aus¬
bruch eines Krieges fällt. Die Uebung der
Truppen und Flotten, die Vervollkommnung
derselben durch besser erkannte Technik, stehen
unter Kaisers Vorsorge, und das Strategion, dir

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ſchlimmen Fall, Trennung verhaͤngt. Strafe
kann dem Weibe nur von hier zuerkannt werden.
Die edleren unter den edlen dieſer Prieſterin¬
nen, ſtellen des Koͤnigs dritten Rath zuſammen.
Eine fruͤhere Zeit wuͤrde uͤber den Rath von
Frauen gelacht haben, und doch iſt er ſo ange¬
meſſen. Auch hat ihr feiner Sinn ſchon des
Guten unendlich viel geſtiftet.“

Nenne mir die Beſtimmung des Kaiſers!

„Er iſt oberer Kriegsherr. Die geſammten
Truppen ſtehen unter ſeinem Befehl. Er wacht
uͤber den Frieden der Republik, laͤßt die Heere
ins Feld ruͤcken, wenn der Kampf unvermeidlich
wird, und endet ihn, wenn es ihm gelang, die
Feinde zur Verſoͤhnlichkeit zu bewegen. Die Ge¬
ſetze der Rekrutirung ſind bleibend, nicht der
Fuͤrſten ſonſtige Machtvollkommenheit, nur ein
allgemeiner Beſchluß koͤnnte ſie umwandeln. Auch
ziehn die Koͤnige nicht mit ins Feld, da ſie ihre
Staaten daheim zu leiten haben, wohl aber die
Soͤhne, wenn gerade ihre Dienſtzeit in den Aus¬
bruch eines Krieges faͤllt. Die Uebung der
Truppen und Flotten, die Vervollkommnung
derſelben durch beſſer erkannte Technik, ſtehen
unter Kaiſers Vorſorge, und das Strategion, dir

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[195/0207] ſchlimmen Fall, Trennung verhaͤngt. Strafe kann dem Weibe nur von hier zuerkannt werden. Die edleren unter den edlen dieſer Prieſterin¬ nen, ſtellen des Koͤnigs dritten Rath zuſammen. Eine fruͤhere Zeit wuͤrde uͤber den Rath von Frauen gelacht haben, und doch iſt er ſo ange¬ meſſen. Auch hat ihr feiner Sinn ſchon des Guten unendlich viel geſtiftet.“ Nenne mir die Beſtimmung des Kaiſers! „Er iſt oberer Kriegsherr. Die geſammten Truppen ſtehen unter ſeinem Befehl. Er wacht uͤber den Frieden der Republik, laͤßt die Heere ins Feld ruͤcken, wenn der Kampf unvermeidlich wird, und endet ihn, wenn es ihm gelang, die Feinde zur Verſoͤhnlichkeit zu bewegen. Die Ge¬ ſetze der Rekrutirung ſind bleibend, nicht der Fuͤrſten ſonſtige Machtvollkommenheit, nur ein allgemeiner Beſchluß koͤnnte ſie umwandeln. Auch ziehn die Koͤnige nicht mit ins Feld, da ſie ihre Staaten daheim zu leiten haben, wohl aber die Soͤhne, wenn gerade ihre Dienſtzeit in den Aus¬ bruch eines Krieges faͤllt. Die Uebung der Truppen und Flotten, die Vervollkommnung derſelben durch beſſer erkannte Technik, ſtehen unter Kaiſers Vorſorge, und das Strategion, dir N 2

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Zitationshilfe: Voß, Julius von: Ini. Ein Roman aus dem ein und zwanzigsten Jahrhundert. Berlin, 1810, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/voss_ini_1810/207>, abgerufen am 16.04.2024.