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Wetzel, Franz Xaver: Reisebegleiter für Jünglinge. Ravensburg, [1901].

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Schweiz, Italien.) Die französische Eisenbahnzeit
geht 55 Minuten nach.

9. Der Zollbehandlung des Reisegepäckes muß
man an der Grenze persönlich beiwohnen; sonst
setzt man sich der Gefahr aus, daß es an der
Grenzstation liegen bleibt.

10. In Deutschland, Oesterreich, England und
anderen Ländern werden von den Eisenbahnange-
stellten die Namen der Stationen nicht, immer
ausgerufen. Um nicht über sein Reiseziel hinaus-
zufahren, ist es geraten, sich die Zeit zu merken,
zu welcher man an seinem Bestimmungsort an-
kommen soll.

11. In Italien und Frankreich muß man
sich früh am Bahnhofe einfinden; denn es besteht
in diesen Ländern die Vorschrift, daß 5 Minuten
vor Abgang des Zuges der Billetverkauf aufhört,
und eine Viertelstunde vorher kein Reisegepäck
mehr angenommen wird.

12. Wer in einem Gasthof übernachtet und
am anderen Morgen früh abreisen will, thut gut
daran, seine Rechnung am Abend vorher zu be-
gleichen. Denn im letzten Augenblicke ist es nicht
mehr möglich, sie zu prüfen, und gewisse Wirte
benützen diese Gelegenheit, um den Fremden zu
überfordern.

Nie, gar nie schlafe man mit einem unbe-
kannten Menschen im gleichen Zimmer. An der
Kammerthüre werde der Nachtriegel vorgeschoben.
Ist das Schlafgemach nicht schließbar, so bleibe

Schweiz, Italien.) Die französische Eisenbahnzeit
geht 55 Minuten nach.

9. Der Zollbehandlung des Reisegepäckes muß
man an der Grenze persönlich beiwohnen; sonst
setzt man sich der Gefahr aus, daß es an der
Grenzstation liegen bleibt.

10. In Deutschland, Oesterreich, England und
anderen Ländern werden von den Eisenbahnange-
stellten die Namen der Stationen nicht, immer
ausgerufen. Um nicht über sein Reiseziel hinaus-
zufahren, ist es geraten, sich die Zeit zu merken,
zu welcher man an seinem Bestimmungsort an-
kommen soll.

11. In Italien und Frankreich muß man
sich früh am Bahnhofe einfinden; denn es besteht
in diesen Ländern die Vorschrift, daß 5 Minuten
vor Abgang des Zuges der Billetverkauf aufhört,
und eine Viertelstunde vorher kein Reisegepäck
mehr angenommen wird.

12. Wer in einem Gasthof übernachtet und
am anderen Morgen früh abreisen will, thut gut
daran, seine Rechnung am Abend vorher zu be-
gleichen. Denn im letzten Augenblicke ist es nicht
mehr möglich, sie zu prüfen, und gewisse Wirte
benützen diese Gelegenheit, um den Fremden zu
überfordern.

Nie, gar nie schlafe man mit einem unbe-
kannten Menschen im gleichen Zimmer. An der
Kammerthüre werde der Nachtriegel vorgeschoben.
Ist das Schlafgemach nicht schließbar, so bleibe

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[27/0033] Schweiz, Italien.) Die französische Eisenbahnzeit geht 55 Minuten nach. 9. Der Zollbehandlung des Reisegepäckes muß man an der Grenze persönlich beiwohnen; sonst setzt man sich der Gefahr aus, daß es an der Grenzstation liegen bleibt. 10. In Deutschland, Oesterreich, England und anderen Ländern werden von den Eisenbahnange- stellten die Namen der Stationen nicht, immer ausgerufen. Um nicht über sein Reiseziel hinaus- zufahren, ist es geraten, sich die Zeit zu merken, zu welcher man an seinem Bestimmungsort an- kommen soll. 11. In Italien und Frankreich muß man sich früh am Bahnhofe einfinden; denn es besteht in diesen Ländern die Vorschrift, daß 5 Minuten vor Abgang des Zuges der Billetverkauf aufhört, und eine Viertelstunde vorher kein Reisegepäck mehr angenommen wird. 12. Wer in einem Gasthof übernachtet und am anderen Morgen früh abreisen will, thut gut daran, seine Rechnung am Abend vorher zu be- gleichen. Denn im letzten Augenblicke ist es nicht mehr möglich, sie zu prüfen, und gewisse Wirte benützen diese Gelegenheit, um den Fremden zu überfordern. Nie, gar nie schlafe man mit einem unbe- kannten Menschen im gleichen Zimmer. An der Kammerthüre werde der Nachtriegel vorgeschoben. Ist das Schlafgemach nicht schließbar, so bleibe

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Zitationshilfe: Wetzel, Franz Xaver: Reisebegleiter für Jünglinge. Ravensburg, [1901], S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wetzel_reisebegleiter_1901/33>, abgerufen am 28.03.2024.